Nutzung von Reproduktionen bestimmter Archivalien
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 35 aus 2021,
Vertrag – Israel
Paragraph 0
01.05.2021
08.05.2019
49/08 Amtshilfe, Zustellung von Schriftstücken
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Staates Israel über die Nutzung von Reproduktionen bestimmter Archivalien
StF: BGBl. III Nr. 35/2021 (NR: GP XXVII RV 413 AB 539 S. 71. BR: AB 10475 S. 917.)
Deutsch, Englisch, Hebräisch
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
Die Mitteilungen gemäß Artikel 8, des Abkommens wurden am 12. Jänner bzw. 9. Februar 2021 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 8, mit 1. Mai 2021 in Kraft.
Der Republik Österreich und dem Staat Israel (im Folgenden: die „Vertragsparteien“) ist es ein gemeinsames Anliegen, das Unrecht, das während des nationalsozialistischen Regimes auf dem Gebiet der Republik Österreich geschehen ist, zu erforschen. Zu diesem Zweck ist es die Absicht der Parteien, die Zusammenarbeit zwischen Yad Vashem – die Behörde zum Gedenken an die Märtyrer und Helden des Holocaust (im Folgenden: „Yad Vashem“), dem Österreichischen Staatsarchiv und dem österreichischen Bundesministerium für Inneres/KZ-Gedenkstätte Mauthausen (im Folgenden: „KZ-Gedenkstätte Mauthausen“) im Hinblick auf die Erforschung und Sammlung der in Yad Vashem, dem Österreichischen Staatsarchiv und der KZ-Gedenkstätte Mauthausen bestehenden, den Nationalsozialismus betreffenden Archivalien zu verstärken.
Zu diesem Zweck vereinbaren die beiden Vertragsparteien Folgendes:
03.03.2021
20011487
NOR40231579