Hinsichtlich des Paragraph eins, in Bezug auf Ein-Personen-Unternehmen (EPU) unter Einschluss Neuer Selbständiger und freier Dienstnehmer nach Paragraph 4, Absatz 4, ASVG sowie land- und forstwirtschaftlich Tätige und touristische Vermieter gemäß Paragraph eins, Absatz eins,, der Bundesminister für Finanzen im Einvernehmen mit dem Vizekanzler und der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort sowie der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus