Zeugnisse über
- Litera adie erfolgreiche Ablegung der Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Bauwerksabdichtungstechnik und
- Litera beine mindestens zweijährige fachliche Tätigkeit (Paragraph 18, Absatz 3, GewO 1994) und
- Litera cdie erfolgreich abgelegte Unternehmerprüfung, sofern diese nicht auf Grund einer Verordnung gemäß Paragraph 25, Absatz 3, GewO 1994 entfällt oder