Absatz eins,Die Zertifizierung erfolgt auf Grundlage eines schriftlichen Antrags des Zertifizierungswerbers an die Zertifizierungsstelle. Die Zertifizierungsstelle hat nach Maßgabe von Punkt 7.2 ISO/IEC 17065:2012 Vorgaben für den Antrag festzulegen, der sämtliche für das Zertifizierungsverfahren erforderlichen Informationen und jedenfalls folgende Angaben zu enthalten hat:
- Ziffer einsAngaben zur Feststellung der Identität des Zertifizierungswerbers, einschließlich der Generalien der vertretungsbefugten Personen des Zertifizierungswerbers,
- Ziffer 2Angaben zur beantragten Zertifizierung einschließlich der Information, ob es sich bei der Zertifizierung um ein Europäisches Datenschutzsiegel gemäß Artikel 40, Absatz 5, zweiter Satz DSGVO handelt,
- Ziffer 3Informationen bezüglich aller allfällig ausgegliederten Prozesse, die vom Zertifizierungswerber genutzt werden, einschließlich Informationen zu einem Verhältnis gemäß Artikel 26, oder Artikel 28, DSGVO.