Absatz eins,Personen, die nach Österreich einreisen, sind verpflichtet, vor der Einreise durch Registrierung folgende Daten gemäß Paragraph 25 a, Epidemiegesetz 1950 (EpiG) bekannt zu geben:
- Ziffer einsVor- und Nachname,
- Ziffer 2Geburtsdatum,
- Ziffer 3Wohn- oder Aufenthaltsadresse (falls davon abweichend Ort der Quarantäne),
- Ziffer 4Datum der Einreise,
- Ziffer 5etwaiges Datum der Ausreise,
- Ziffer 6Abreisestaat oder -gebiet
- Ziffer 7Aufenthalt während der letzten zehn Tage vor der Einreise,
- Ziffer 8Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse),
- Ziffer 9Vorliegen eines ärztlichen Zeugnisses.