Absatz eins,Das Betreten und Befahren von Betriebsstätten sämtlicher Betriebsarten der Gastgewerbe zum Zweck des Erwerbs von Waren oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen des Gastgewerbes ist untersagt.
3. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 27 aus 2021,
römisch fünf
Paragraph 7
25.01.2021
03.02.2021
3. COVID-19-NotMV
82/02 Gesundheitsrecht allgemein
wenn diese ausschließlich durch die dort betreuten, untergebrachten oder nicht zum bloßen Besuch aufhältigen Personen oder durch Betriebsangehörige genutzt werden.
Altenheim, Pflegeheim
22.01.2021
20011450
NOR40230880