Absatz eins,Dem Antrag auf Zuzugsbegünstigung ist ein Verzeichnis anzuschließen, das folgende Angaben zu enthalten hat:
- Ziffer einsDie Glaubhaftmachung, dass der Zuzug gemäß Paragraphen 2, 3, oder 4 im öffentlichen Interesse gelegen sein wird. Belege, die der Glaubhaftmachung dienen, sind beizulegen,
- Ziffer 2die Bekanntgabe des Wegzugsstaates,
- Ziffer 3die Bekanntgabe des Zuzugszeitpunktes,
- Ziffer 4die Bekanntgabe der inländischen Wohnsitze in einem Zeitraum von zehn Jahren vor dem Zuzug und zum Antragszeitpunkt,
- Ziffer 5die Bekanntgabe der ausländischen Wohnsitze in einem Zeitraum von fünf Jahren vor dem Zuzug und zum Antragszeitpunkt,
- Ziffer 6die Bekanntgabe der Mittelpunkte der Lebensinteressen in einem Zeitraum von zehn Jahren vor dem Zuzug und zum Antragszeitpunkt und
- Ziffer 7für Anträge auf Beseitigung der steuerlichen Mehrbelastungen die vollständige Darstellung der Ermittlung des pauschalen Steuersatzes.