Absatz eins,Die nach Paragraph eins, Absatz eins, zu übermittelnden Daten sind:
- Ziffer einsTitel des Rechtsvorganges samt Datum;
- Ziffer 2Angabe, ob das Grundstück (Katastralgemeinde, Einlagezahl, Grundstücksnummer) ganz oder teilweise übertragen wurde;
- Ziffer 3Angabe einer Katastralgemeinde, die vom Erwerbsvorgang betroffen ist, und die Anführung, ob weitere Katastralgemeinden betroffen sind;
- Ziffer 4Angabe einer Einlagezahl, die vom Erwerbsvorgang betroffen ist, und die Anführung, ob weitere Einlagezahlen betroffen sind;
- Ziffer 5Angabe von bis zu drei Grundstücksnummern, die vom Erwerbsvorgang betroffen sind, und die Anführung, ob mehr als drei Grundstücke betroffen sind;
- Ziffer 6Art des Grundstücks
- Ziffer 7die in der Selbstberechnung erfasste Angabe zur Fläche des Grundstücks
- Ziffer 8Angaben zum Erwerber: Name und Adresse sowie bei natürlichen Personen zusätzlich das Geburtsdatum oder Versicherungsnummer;
- Ziffer 9selbst berechnete Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer in Summe pro Erwerber;
- Ziffer 10Höhe der selbst berechneten Eintragungsgebühr in Summe pro Erwerber;
- Ziffer 11Tatbestand einer Befreiung von der Eintragungsgebühr und Höhe der selbst berechneten Eintragungsgebühr in Summe pro Erwerber;
- Ziffer 12Angaben zum Parteienvertreter (Steuernummer, Name und Adresse).