(1) Die nach § 1 Abs. 1 zu übermittelnden Daten sind:
- 1.Titel des Rechtsvorganges samt Datum;
- 2.Angabe, ob das Grundstück (Katastralgemeinde, Einlagezahl, Grundstücksnummer) ganz oder teilweise übertragen wurde;
- 3.Angabe einer Katastralgemeinde, die vom Erwerbsvorgang betroffen ist, und die Anführung, ob weitere Katastralgemeinden betroffen sind;
- 4.Angabe einer Einlagezahl, die vom Erwerbsvorgang betroffen ist, und die Anführung, ob weitere Einlagezahlen betroffen sind;
- 5.Angabe von bis zu drei Grundstücksnummern, die vom Erwerbsvorgang betroffen sind, und die Anführung, ob mehr als drei Grundstücke betroffen sind;
- 6.Art des Grundstücks
- 7.die in der Selbstberechnung erfasste Angabe zur Fläche des Grundstücks
- 8.Angaben zum Erwerber: Name und Adresse sowie bei natürlichen Personen zusätzlich das Geburtsdatum oder Versicherungsnummer;
- 9.selbst berechnete Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer in Summe pro Erwerber;
- 10.Höhe der selbst berechneten Eintragungsgebühr in Summe pro Erwerber;
- 11.Tatbestand einer Befreiung von der Eintragungsgebühr und Höhe der selbst berechneten Eintragungsgebühr in Summe pro Erwerber;
- 12.Angaben zum Parteienvertreter (Steuernummer, Name und Adresse).