Absatz eins,Die Induktionsphase dient der berufsbegleitenden Einführung in das Lehramt. Die Landesvertragslehrperson in der Induktionsphase ist durch eine Mentorin oder einen Mentor zu begleiten.
Landesvertragslehrpersonengesetz 1966
Bundesgesetzblatt Nr. 172 aus 1966, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 153 aus 2020,
BG
Paragraph 5
24.12.2020
31.08.2022
LVG
64/03 Landeslehrer
hat Die Verlängerung des Dienstverhältnisses über die Dauer der Induktionsphase hinaus ist nur bei Vorliegen einer Mitteilung im Sinne der Ziffer eins, oder 2 wirksam.
29.07.2022
10008213
NOR40230359