Kurztitel

Vertragsbedienstetengesetz 1948

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 86 aus 1948, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 153 aus 2020,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 37 a

Inkrafttretensdatum

24.12.2020

Abkürzung

VBG

Index

63/03 Vertragsbedienstetengesetz 1948

Text

Ausschreibung freier Planstellen für Vertragsbedienstete im Pädagogischen Dienst

Paragraph 37 a,

  1. Absatz eins,Der Besetzung einer freien Planstelle eines Vertragsbediensteten im Pädagogischen Dienst hat ein Ausschreibungs- und Bewerbungsverfahren voranzugehen. Auf dieses Verfahren sind die Paragraphen 203 bis 203 h und Paragraph 207 m, BDG 1979 mit der Maßgabe anzuwenden, dass an die Stelle der Dienstbehörde die Personalstelle tritt.
  2. Absatz 2,Ist eine Planstelle unvorhergesehen frei geworden und ist sie so rasch zu besetzen, dass zuvor ein Ausschreibungs- und Bewerbungsverfahren nicht mehr durchführbar ist, kann sie bis zum Ende des laufenden Unterrichtsjahres auch ohne Durchführung eines solchen Verfahrens besetzt werden. Solche Vertragslehrpersonen dürfen jedoch über das Ende des laufenden Unterrichtsjahres hinaus nur aufgrund des Ergebnisses eines Ausschreibungs- und Bewerbungsverfahrens gemäß Absatz eins, verwendet werden.

Schlagworte

Ausschreibungsverfahren

Zuletzt aktualisiert am

21.01.2021

Gesetzesnummer

10008115

Dokumentnummer

NOR40230346