Kurztitel
Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 333/1979 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 153/2020Bundesgesetzblatt Nr. 333 aus 1979, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 153 aus 2020,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1/34Anlage eins /, 34
Index
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Text
34. VERWENDUNGSGRUPPEN PT 5 UND PF 5
Ernennungserfordernisse:
34.1. Eine in Z 34.2 angeführte oder gemäß Verordnung nach § 229 Abs. 3 oder § 249b Abs. 3 gleichwertige Verwendung und die Erfüllung der in den Z 34.3 beziehungsweise 34.4 vorgeschriebenen Erfordernisse.34.1. Eine in Ziffer 34 Punkt 2, angeführte oder gemäß Verordnung nach Paragraph 229, Absatz 3, oder Paragraph 249 b, Absatz 3, gleichwertige Verwendung und die Erfüllung der in den Ziffer 34 Punkt 3, beziehungsweise 34.4 vorgeschriebenen Erfordernisse.
34.2. Den Verwendungsgruppen PT 5 oder PF 5 gehören insbesondere folgende Verwendungen an:
34.2.1. in der Dienstzulagengruppe 1
im Postdienst:
Leiter eines Postamtes III. Klasse,Leiter eines Postamtes römisch drei. Klasse,
34.2.2. in der Dienstzulagengruppe A
im Verwaltungsdienst:
Leiter des gesamten Kanzleidienstes in der Generaldirektion der PTA,
im Postdienst:
Meister für die Wartung und Instandhaltung von Maschinen des Postbetriebsdienstes mit mindestens drei nachgeordneten Facharbeitern,
im Postautodienst:
Fahrdienstmeister in einer Postautostelle oder einer Postgarage,
im Telekomdienst:
Bautruppführer mit mindestens drei nachgeordneten
Facharbeitern,
im Dienst bei der Mobilkom:
Meßmechaniker,
in der Fernmeldebehörde: Sachbearbeiterin oder Sachbearbeiter in der Abteilung Technik im Fernmeldebüro,
34.2.3. in der Dienstzulagengruppe B
im Postautodienst:
Lehrmeister für KFZ-Mechanikerlehrlinge,
im Telekomdienst:
Lehrmeister in einer Lehrwerkstätte,
34.2.4. außerhalb einer Dienstzulagengruppe:
im Verwaltungsdienst:
Systemoperator,
im Postdienst:
Gesamtschalterdienst (ohne überwiegenden Geldschalterdienst),
im Postautodienst:
Systemoperator für dezentrale ADV-Systeme,
im Telekomdienst:
ABV-Platz/OES-Leistungsmerkmale,
im Dienst bei der Mobilkom:
Hilfsreferent in der Geschäftsleitung,
in der Fernmeldebehörde: Assistenz/Mithilfe im Fernmeldebüro,
34.3.
Hauptschulabschluß oder die erfolgreiche Ablegung der Eignungsprüfung oder
eine sechsjährige Verwendung in den Verwendungsgruppen PT 6 bis PT 9 oder PF 6 bis PF 9 und der erfolgreiche Abschluß der Grundausbildung III.eine sechsjährige Verwendung in den Verwendungsgruppen PT 6 bis PT 9 oder PF 6 bis PF 9 und der erfolgreiche Abschluß der Grundausbildung römisch drei.
34.4. In Verwendungen, die die Erlernung eines Lehrberufes erfordern, überdies der erfolgreiche Abschluß einer einschlägigen Berufsausbildung gemäß Z 3.13 lit. a oder c.34.4. In Verwendungen, die die Erlernung eines Lehrberufes erfordern, überdies der erfolgreiche Abschluß einer einschlägigen Berufsausbildung gemäß Ziffer 3 Punkt 13, Litera a, oder c.
Definitivstellungserfordernisse:
34.5. Für die in Z 34.3 lit. a angeführten Beamten der erfolgreiche Abschluß der Grundausbildung III.34.5. Für die in Ziffer 34 Punkt 3, Litera a, angeführten Beamten der erfolgreiche Abschluß der Grundausbildung römisch drei.
Schlagworte
Facharbeiter-Aufstiegsausbildung, Arbeiter