Kurztitel

Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 333 aus 1979, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 153 aus 2020,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 34

Inkrafttretensdatum

01.01.2020

Abkürzung

BDG 1979

Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979

Text

34. VERWENDUNGSGRUPPEN PT 5 UND PF 5

Ernennungserfordernisse:

34.1. Eine in Ziffer 34 Punkt 2, angeführte oder gemäß Verordnung nach Paragraph 229, Absatz 3, oder Paragraph 249 b, Absatz 3, gleichwertige Verwendung und die Erfüllung der in den Ziffer 34 Punkt 3, beziehungsweise 34.4 vorgeschriebenen Erfordernisse.

34.2. Den Verwendungsgruppen PT 5 oder PF 5 gehören insbesondere folgende Verwendungen an:

34.2.1. in der Dienstzulagengruppe 1

  1. Litera a
    im Postdienst:
    Leiter eines Postamtes römisch drei. Klasse,

34.2.2. in der Dienstzulagengruppe A

  1. Litera a
    im Verwaltungsdienst:
    Leiter des gesamten Kanzleidienstes in der Generaldirektion der PTA,
  2. Litera b
    im Postdienst:
    Meister für die Wartung und Instandhaltung von Maschinen des Postbetriebsdienstes mit mindestens drei nachgeordneten Facharbeitern,
  3. Litera c
    im Postautodienst:
    Fahrdienstmeister in einer Postautostelle oder einer Postgarage,
  4. Litera d
    im Telekomdienst:
    Bautruppführer mit mindestens drei nachgeordneten
    Facharbeitern,
  5. Litera e
    im Dienst bei der Mobilkom:
    Meßmechaniker,
  6. Litera f
    in der Fernmeldebehörde: Sachbearbeiterin oder Sachbearbeiter in der Abteilung Technik im Fernmeldebüro,

34.2.3. in der Dienstzulagengruppe B

  1. Litera a
    im Postautodienst:
    Lehrmeister für KFZ-Mechanikerlehrlinge,
  2. Litera b
    im Telekomdienst:
    Lehrmeister in einer Lehrwerkstätte,

34.2.4. außerhalb einer Dienstzulagengruppe:

  1. Litera a
    im Verwaltungsdienst:
    Systemoperator,
  2. Litera b
    im Postdienst:
    Gesamtschalterdienst (ohne überwiegenden Geldschalterdienst),
  3. Litera c
    im Postautodienst:
    Systemoperator für dezentrale ADV-Systeme,
  4. Litera d
    im Telekomdienst:
    ABV-Platz/OES-Leistungsmerkmale,
  5. Litera e
    im Dienst bei der Mobilkom:
    Hilfsreferent in der Geschäftsleitung,
  6. Litera f
    in der Fernmeldebehörde: Assistenz/Mithilfe im Fernmeldebüro,

34.3.

  1. Litera a
    Hauptschulabschluß oder die erfolgreiche Ablegung der Eignungsprüfung oder
  2. Litera b
    eine sechsjährige Verwendung in den Verwendungsgruppen PT 6 bis PT 9 oder PF 6 bis PF 9 und der erfolgreiche Abschluß der Grundausbildung römisch drei.

34.4. In Verwendungen, die die Erlernung eines Lehrberufes erfordern, überdies der erfolgreiche Abschluß einer einschlägigen Berufsausbildung gemäß Ziffer 3 Punkt 13, Litera a, oder c.

Definitivstellungserfordernisse:

34.5. Für die in Ziffer 34 Punkt 3, Litera a, angeführten Beamten der erfolgreiche Abschluß der Grundausbildung römisch drei.

Schlagworte

Facharbeiter-Aufstiegsausbildung, Arbeiter

Zuletzt aktualisiert am

20.01.2021

Gesetzesnummer

10008470

Dokumentnummer

NOR40230138