Absatz eins,Für Ausschreibungs- und Bewerbungsverfahren betreffend die Besetzung von Planstellen für leitende Funktionen an land- und forstwirtschaftlichen Bundeslehranstalten, die nach Ablauf des 31. Dezember 2020 eingeleitet worden sind, ist der 5. Unterabschnitt des 7. Abschnittes des Besonderen Teiles (Paragraphen 207 bis 207 k) in der bis zum 31. August 2018 geltenden Fassung bis zum 31. Dezember 2021 weiter anzuwenden.