Absatz eins,Die unabhängige Österreichische Anti-Doping Rechtskommission (ÖADR) ist eine von staatlichen Organen, Privaten und der Unabhängigen Dopingkontrolleinrichtung unabhängige Kommission. Die Mitglieder der ÖADR dürfen weder an den Ermittlungen gegen eine Sportlerin bzw. einen Sportler oder an der Entscheidung beteiligt gewesen sein, ob ein Prüfantrag gegen eine Sportlerin bzw. einen Sportler oder eine sonstige Person eingebracht wird, noch an der Überprüfung der Entscheidung der ÖADR durch die Unabhängige Schiedskommission gemäß Paragraph 8, Sie hat Disziplinarverfahren für den jeweils zuständigen Bundes-Sportfachverband gemäß den geltenden Anti-Doping-Regelungen des zuständigen internationalen Sportfachverbandes durchzuführen (Anti-Doping-Verfahren).