Absatz eins,Bestätigungen über die fristgerechte Antragstellung gemäß Artikel 18, Absatz eins, Litera b, des Austrittsabkommens sind bis zum Ablauf des 28. Februar 2021 nach dem Muster der Anlage B, ab dem 1. März 2021 nach dem Muster der Anlage A auszustellen.