Absatz eins,Gegenstand des Förderungsprogrammes des Bundes ist die Schaffung eines Anreizes für Unternehmen, in und nach der COVID-19 Krise in das Anlagevermögen zu investieren. Die Förderung wird in Form eines Zuschusses gewährt.
Investitionsprämiengesetz
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 88 aus 2020, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 167 aus 2020,
BG
Paragraph eins
01.01.2021
28.05.2021
InvPrG
31/05 Förderungen, Zuschüsse, Fonds
31.05.2021
20011242
NOR40229040