Absatz eins,Eine Herstellungsanlage ist verschlusssicher einzurichten durch
- Ziffer einsAnlegen von einfachen Verschlüssen (Plomben) an lösbaren Verbindungen,
- Ziffer 2Anbringen von Siegelmasse mit Siegelabdruck an markanten Teilen,
- Ziffer 3Anlegen von einfach gesicherten Kappen über lösbaren Verbindungen oder einzelnen Teilen,
- Ziffer 4Anlegen von eng anliegenden Stahlbändern an den Flanschen oder
- Ziffer 5Raumsicherung.