VO über die Gewährung eines Verlustersatzes
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 568 aus 2020,
römisch fünf
Paragraph eins
17.12.2020
31/04 Bundesbeteiligungen
Die Gewährung eines Verlustersatzes für ungedeckte Fixkosten durch die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Ausbreitung des Erregers SARS-CoV-2 hat den Richtlinien gemäß Anhang zu entsprechen.
17.12.2020
20011405
NOR40228744