Kurztitel
Abstimmungsspendegesetz 2020
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 135/2020Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 135 aus 2020,
Index
31/05 Förderungen, Zuschüsse, Fonds
Text
Anlage 2
Auflistung der zu fördernden Zwecke gemäß § 2 Abs. 2Auflistung der zu fördernden Zwecke gemäß Paragraph 2, Absatz 2,
Der Betrag gemäß § 2 Abs. 2 ist wie folgt auf Förderungswerber aufzuteilen, die sich den nachstehenden Zwecken widmen:Der Betrag gemäß Paragraph 2, Absatz 2, ist wie folgt auf Förderungswerber aufzuteilen, die sich den nachstehenden Zwecken widmen:
zwei- und mehrsprachige vorschulische Bildungseinrichtungen und frühkindliche Betreuung
800 000 Euro;
Organisationen, die sich um die wechselseitige Verständigung und Versöhnung sowie die Aufarbeitung des Verhältnisses zwischen den Volksgruppen bemühen
120 000 Euro;
Organisationen, die der Förderung wirtschaftlicher Belange und der grenzüberschreitenden Kooperation dienen
50 000 Euro;
Medien-, Kultur- und Verlagsprojekte der slowenischsprachigen Bevölkerung
350 000 Euro;
Sanierung und behindertengerechte Adaption der Kulturhäuser
650 000 Euro;
Organisationen in der Republik Slowenien, die sich der Kultur der deutschsprachigen Altösterreicherinnen und Altösterreicher in der Republik Slowenien sowie der Vermittlung ihrer Anliegen widmen
30 000 Euro
Schlagworte
Medienprojekt, Kulturprojekt