Kurztitel

Abstimmungsspendegesetz 2020

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 135 aus 2020,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2,

Inkrafttretensdatum

16.12.2020

Index

31/05 Förderungen, Zuschüsse, Fonds

Text

Anlage 2

Auflistung der zu fördernden Zwecke gemäß Paragraph 2, Absatz 2,

Der Betrag gemäß Paragraph 2, Absatz 2, ist wie folgt auf Förderungswerber aufzuteilen, die sich den nachstehenden Zwecken widmen:

  1. Ziffer eins
    zwei- und mehrsprachige vorschulische Bildungseinrichtungen und frühkindliche Betreuung
    800 000 Euro;
  2. Ziffer 2
    Organisationen, die sich um die wechselseitige Verständigung und Versöhnung sowie die Aufarbeitung des Verhältnisses zwischen den Volksgruppen bemühen
    120 000 Euro;
  3. Ziffer 3
    Organisationen, die der Förderung wirtschaftlicher Belange und der grenzüberschreitenden Kooperation dienen
    50 000 Euro;
  4. Ziffer 4
    Medien-, Kultur- und Verlagsprojekte der slowenischsprachigen Bevölkerung
    350 000 Euro;
  5. Ziffer 5
    Sanierung und behindertengerechte Adaption der Kulturhäuser
    650 000 Euro;
  6. Ziffer 6
    Organisationen in der Republik Slowenien, die sich der Kultur der deutschsprachigen Altösterreicherinnen und Altösterreicher in der Republik Slowenien sowie der Vermittlung ihrer Anliegen widmen
    30 000 Euro

Schlagworte

Medienprojekt, Kulturprojekt

Zuletzt aktualisiert am

16.12.2020

Gesetzesnummer

20011402

Dokumentnummer

NOR40228702