Absatz eins,2 000 000 Euro gebühren im Jahr 2020 den Abstimmungsgemeinden gemäß Anlage 1 im Verhältnis ihrer Bevölkerungszahl gemäß dem Ergebnis der Volkszählung 2011 als Zweckzuschuss. Diese Mittel sind zu verwenden für
- Ziffer einsdie Förderung der slowenischsprachigen Bevölkerung,
- Ziffer 2die Förderung des harmonischen Gemeindelebens sowie der kulturellen Vielfalt und der wirtschaftlichen, infrastrukturellen und regionalen Entwicklung,
- Ziffer 3zweisprachige Bildungsprojekte und
- Ziffer 4den digitalen zweisprachigen Auftritt der Gemeinden.
Die Zuerkennung des anteiligen Zweckzuschusses an die einzelne Gemeinde erfolgt durch das Land Kärnten auf Grundlage der genannten Zwecke.