COVID 19-Gesetz-Armut
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 135 aus 2020,
BG
Paragraph 3
16.12.2020
31/05 Förderungen, Zuschüsse, Fonds
Als Zuwendung werden 100 Euro pro Kind gewährt. Die Unterstützung wird einmalig ausbezahlt und ist nicht rückzahlbar.
16.12.2020
20011401
NOR40228606