Absatz eins,Der Bund hat dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Jahr 2021 für den laufenden Betrieb und für die Erfüllung des Vereinszwecks insgesamt fünf Mio. € zur Verfügung zu stellen. Quartalsweise Vorschusszahlungen sind zulässig.
VKI-Finanzierungsgesetz 2021
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 135 aus 2020,
BG
Paragraph eins
16.12.2020
VKI-FinanzG 2021
31/05 Förderungen, Zuschüsse, Fonds
27.01.2021
20011400
NOR40228601