Zweckzuschuss aufgrund der Abschaffung des Zugriffs auf Vermögen bei Unterbringung von Personen in stationären Pflegeeinrichtungen für die Jahre 2021 bis 2024
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 135 aus 2020,
BG
Paragraph 4
16.12.2020
31/05 Förderungen, Zuschüsse, Fonds
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen betraut.
05.01.2024
20011398
NOR40228594