Absatz eins,Die Auswertungen der Kompetenzerhebungen und deren Rückmeldungen haben so zu erfolgen, dass sie für Zwecke der individuellen Förderplanung ebenso wie für Unterrichts- und Qualitätsentwicklung an den Schulen landesweit und bundesweit herangezogen werden können. Dabei ist auch darauf Bedacht zu nehmen, die Ergebnisse auf Standortebene in einen Kontext mit den aufgrund der sozioökonomischen Rahmenbedingungen erwartbaren Ergebnissen zu setzen.