„Kompetenzerhebungen“ gemäß § 4 IQS-G, BGBl. I Nr. 50/2019, und § 17 Abs. 1a SchUG standardisierte Testverfahren zur Überprüfung der durch die Bildungsstandards formulierten Lernergebnisse. Ziel ist die Feststellung des Lernstandes im Verhältnis zu den definierten Lernzielen. Dies dient der Förderplanung, Förderung, sowie der Unterrichtsplanung und Qualitätsentwicklung im österreichischen Schulwesen.„Kompetenzerhebungen“ gemäß Paragraph 4, IQS-G, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 50 aus 2019,, und Paragraph 17, Absatz eins a, SchUG standardisierte Testverfahren zur Überprüfung der durch die Bildungsstandards formulierten Lernergebnisse. Ziel ist die Feststellung des Lernstandes im Verhältnis zu den definierten Lernzielen. Dies dient der Förderplanung, Förderung, sowie der Unterrichtsplanung und Qualitätsentwicklung im österreichischen Schulwesen.