Absatz eins,Die Staatliche Wirtschaftskommission besteht aus der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort oder einem von ihr bestellten Vertreter als Vorsitzenden, und aus je vier von der Wirtschaftskammer Österreich und der Bundesarbeitskammer entsandten Mitgliedern, wovon mindestens 50 vH Frauen sind.