Bundesfinanzgesetz 2021
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 122 aus 2020,
BG
Anlage 4
01.01.2021
BFG 2021
31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget
Gilt für die Zeit vom 1.1.2021 bis 31.12.2021 vergleiche Artikel römisch sechzehn,).
Hiervon ausgenommen sind die Fälle der Absätze 2 und 3 sowie des Paragraph 15, Absatz 5 und der Paragraphen 17 und 18,
Variable Pools bestehen in folgenden Bereichen:
Der Personalplan kann von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport im Einvernehmen mit der zuständigen Bundesministerin oder dem zuständigen Bundesminister aus Gründen von Organisationsänderungen, Änderungen der Geschäftseinteilung und Änderungen, die aus einem Bewertungsverfahren nach den Paragraphen 137, 143 und 147 BDG 1979 resultieren angepasst werden, sofern sich daraus keine Planstellenvermehrung als auch keine Erhöhung von Personalcontrollingpunkten ergibt. Die Anpassung bedarf der Zustimmung der Bundesregierung.
Die im Planstellenverzeichnis 1a in den betroffenen Untergliederungen enthaltenen Sonderplanstellen für die Aufnahme von Ersatzkräften im Zusammenhang mit der Entsendung nationaler Expertinnen und nationaler Experten zu einer Einrichtung, die im Rahmen der europäischen Integration tätig ist, dürfen nur zweckgewidmet verwendet werden. Diese Zweckwidmung wird durch eine entsprechende Fußnote bei der jeweiligen Untergliederung zum Ausdruck gebracht. Nicht besetzte Sonderplanstellen können von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport bei Bedarf im Zuge von Personalplananpassungen gemäß Paragraph 12, zur Gewährleistung einer effizienten Vertretung Österreichs in den Gremien der Europäischen Union zu anderen Untergliederungen transferiert werden.
Anmerkung, Personalplan 2021 als PDF dokumentiert)
10.12.2020
20011381
NOR40228173