Absatz eins,Die Hauptversammlung besteht aus
- Ziffer einsden vorsitzführenden Obmännern/Obfrauen der Verwaltungsräte der im Paragraph 441 a, Absatz eins, genannten Versicherungsträger,
- Ziffer 2den Vorsitzenden der Hauptversammlung und deren Stellvertreter/innen der im Paragraph 441 a, Absatz eins, genannten Versicherungsträger,
- Ziffer 3drei Senior/inn/envertreter/inne/n, die vom Österreichischen Seniorenrat zu entsenden sind,
- Ziffer 4drei Behindertenvertreter/inne/n, von denen je einer/eine vom ÖZIV Bundesverband, vom Österreichischen Behindertenrat und vom Kriegsopfer- und Behindertenverband Österreich zu entsenden ist.