Kurztitel

Gebührenanspruchsgesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 136 aus 1975, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 135 aus 2020,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 43

Inkrafttretensdatum

01.01.2021

Abkürzung

GebAG

Index

27/04 Sonstiges Rechtspflege

Text

TARIFE

Ärzte

Paragraph 43,

  1. Absatz eins,Die Gebühr für Mühewaltung beträgt
    1. Ziffer eins
      für die Untersuchung samt Befund und Gutachten
      1. Litera a
        bei einer einfachen körperlichen Untersuchung
        25,90 Euro Anmerkung eins, )
      2. Litera b
        bei einer einfachen körperlichen Untersuchung mit eingehender Begründung des Gutachtens oder Einbeziehung eines oder mehrerer Nebengutachten oder bei einer besonders zeitaufwendigen körperlichen Untersuchung oder bei einer neurologischen oder psychiatrischen Untersuchung
        33,90 Euro Anmerkung 2, )
      3. Litera c
        bei einer einfachen körperlichen Untersuchung mit besonders eingehender, sich mit widersprüchlichen Ergebnissen von Befundaufnahmen ausführlich auseinandersetzenderoder besonders ausführlicher und außergewöhnliche Kenntnisse auf dem Fachgebiet des Sachverständigen voraussetzender Begründung des Gutachtens
        50,50 Euro Anmerkung 3, )
      4. Litera d
        bei einer besonders zeitaufwändigen körperlichen, neurologischen, psychiatrischen Untersuchung oder einer Untersuchung zur Beurteilung, ob eine psychisch kranke Person ohne Gefahr in anderer Weise als durch Unterbringung in einer psychiatrischen Abteilung oder durch strafrechtliche Unterbringung behandelt oder betreut werden kann, je mit eingehender Begründung des Gutachtens
        116,20 Euro; Anmerkung 4, )
      5. Litera e
        bei einer besonders zeitaufwändigen körperlichen, neurologischen, psychiatrischen Untersuchung oder einer Untersuchung zur Beurteilung, ob eine psychisch kranke Person ohne Gefahr in anderer Weise als durch Unterbringung in einer psychiatrischen Abteilung oder durch strafrechtliche Unterbringung behandelt oder betreut werden kann, je mit besonders eingehender, sich mit widersprüchlichen Ergebnissen von Befundaufnahmen ausführlich auseinandersetzender oder besonders ausführlicher und außergewöhnliche Kenntnisse auf dem Fachgebiet des Sachverständigen voraussetzender Begründung des Gutachtens
        195,40 Euro Anmerkung 5, )
      Anmerkung, Litera f, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 111 aus 2007,)
    2. Ziffer 2
      für die Leichenöffnung (Untersuchung von Leichenresten oder -teilen) samt Befund und Gutachten
      1. Litera a
        in einfachen Fällen
        79,90 Euro Anmerkung 6, )
      2. Litera b
        mit eingehender Begründung des Gutachtens
        111,90 Euro Anmerkung 7, )
      3. Litera c
        mit besonders eingehender, sich mit widersprüchlichen Ergebnissen von Befundaufnahmen ausführlich auseinandersetzender oder besonders ausführlicher und außergewöhnliche Kenntnisse auf dem Fachgebiet des Sachverständigen voraussetzender Begründung des Gutachtens
        159,80 Euro Anmerkung 8, )
      4. Litera d
        bei erschwerenden äußeren Umständen, wie etwa bei großer Kälte oder sonstigen widrigen Wetterverhältnissen, bei einer Veränderung der Leiche durch Fäulnis oder nach Enterdigung, das Eineinhalbfache der in den Buchstaben a bis c festgesetzten Gebühren
      5. Litera e
        für die Nutzung von externen Untersuchungsräumlichkeiten (einschließlich Infrastruktur)
        130 Euro Anmerkung 9, )
        1. bei
          Veränderung der Leiche in den Fällen der Litera d,
          180 Euro Anmerkung 10, )
    3. Ziffer 3
      für eine äußere Besichtigung einer Leiche oder einer unreifen menschlichen Frucht samt Befund und Gutachten
      12,20 Euro Anmerkung 11, )
    4. Ziffer 4
      für eine Untersuchung von Werkzeugen, Kleidung und dergleichen mit oder ohne Handlupe samt Befund und Gutachten
      12,20 Euro Anmerkung 11, )
    5. Ziffer 5
      1. Litera a
        für eine einfache chemische, mikroskopische oder spektroskopische Untersuchung von Harn, Haaren, Sekret oder Exkret und dergleichen samt Befund und Gutachten für jede Untersuchungsart
        14,30 Euro Anmerkung 12, )
      2. Litera b
        für eine histologische Untersuchung samt Befund und Gutachten für jedes Organ und jede Färbung
        17,90 Euro Anmerkung 13, )
      3. Litera c
        für eine histochemische oder neuropathologische Untersuchung samt Befund und Gutachten für jedes Schnittpräparat und jede Färbung
        40 Euro Anmerkung 14, )
      4. Litera d
        für eine makroskopische Untersuchung eines Operationspräparates samt Befund und Gutachten
        32 Euro Anmerkung 15, )
      5. Litera e
        für eine makroskopische Untersuchung eines Skeletteils einschließlich Präparation, Mazeration und Rekonstruktion samt Befund und Gutachten
        1. Sub-Litera, a, a
          bis zu drei Bruchstücken
          32 Euro Anmerkung 15, )
        2. Sub-Litera, b, b
          für jedes weitere Bruchstück
          3,40 Euro Anmerkung 16, )
    6. Ziffer 6
      für eine Untersuchung von Blutflecken samt Befund und Gutachten
      1. Litera a
        auf Zugehörigkeit zu Blut einer bestimmten Art
        1. Sub-Litera, a, a
          bei Anwendung der Präzipationsmethode nach Uhlenhut
          23 Euro Anmerkung 17, )
        2. Sub-Litera, b, b
          bei Anwendung der Präzipationsmethode nach Ouchterlony
          35,30 Euro Anmerkung 18, )
        3. Sub-Litera, c, c
          sonst
          12,40 Euro Anmerkung 19, )
      2. Litera b
        auf Gruppenzugehörigkeit
        32 Euro Anmerkung 15, )
      3. Litera c
        auf Blutmerkmale für jedes Merkmal
        35,30 Euro Anmerkung 18, )
    7. Ziffer 7
      für eine Blutentnahme
      1. Litera a
        bei Kindern über drei Jahren und bei Erwachsenen sowie bei Leichen durch Punktion einer Vene
        7,20 Euro Anmerkung 20, )
      2. Litera b
        bei Kindern unter drei Jahren
        12,40 Euro Anmerkung 19, )
      3. Litera c
        bei Leichen durch Eröffnung einer großen Vene
        17,90 Euro Anmerkung 13, )
      4. Litera d
        bei Kindern und Erwachsenen für eine Untersuchung der in der Ziffer 8, Buchstabe g genannten Merkmale
        21,40 Euro Anmerkung 21, )
      5. Litera e
        in der Zeit von 20 Uhr bis 6 Uhr das Doppelte der in den Buchstaben a bis c festgesetzten Gebühren
    8. Ziffer 8
      für eine Untersuchung von flüssigem Blut (auch Leichenblut) samt Befund und Gutachten
      1. Litera a
        auf Zugehörigkeit zu Blut einer bestimmten Art .
        20,10 Euro Anmerkung 22, )
      2. Litera b
        im System der Blutgruppen der roten Blutkörperchen
        1. Sub-Litera, a, a
          zur Bestimmung der Blutgruppe
          12,40 Euro Anmerkung 19, )
        2. Sub-Litera, b, b
          zur Bestimmung der Blutuntergruppen A1 und A2
          12,40 Euro Anmerkung 19, )
      3. Litera c
        im System der Blutfaktoren der roten Blutkörperchen
        1. Sub-Litera, a, a
          zur Bestimmung der Blutfaktoren für jedes Merkmal
          12,40 Euro Anmerkung 19, )
        2. Sub-Litera, b, b
          Absorptions-Elutions-Untersuchungen zur Differenzierung zwischen Rein- und Mischerbigkeit für jede Untersuchung
          35,30 Euro Anmerkung 18, )
      4. Litera d
        im System der Enzymmerkmale zur Bestimmung jedes Merkmals
        21,40 Euro Anmerkung 21, )
      5. Litera e
        im System der Serumgruppen zur Bestimmung jedes Merkmals
        21,40 Euro Anmerkung 21, )
      6. Litera f
        zur Bestimmung der Ausscheidereigenschaften in Körperflüssigkeiten für jedes Merkmal
        12,40 Euro Anmerkung 19, )
      7. Litera g
        im System der Merkmale der weißen Blutkörperchen
        1. Sub-Litera, a, a
          zur Bestimmung jedes Merkmals
          21,40 Euro Anmerkung 21, )
        2. Sub-Litera, b, b
          zur Gewinnung der weißen Blutkörperchen zur unmittelbaren Untersuchung oder Versendung
          21,40 Euro Anmerkung 21, )
    9. Ziffer 9
      für eine bakteriologische Untersuchung samt Befund und Gutachten
      1. Litera a
        für jeden Kultur- oder Tierversuch
        21,40 Euro Anmerkung 21, )
      2. Litera b
        sonst
        10,80 Euro Anmerkung 23, )
    10. Ziffer 10
      1. Litera a
        für jede virologische Untersuchung (zB Eikultur, Gewebekultur, Tierversuch) samt Befund und Gutachten
        44,20 Euro Anmerkung 24, )
      2. Litera b
        für jede Untersuchung nach Buchstabe a mit Blindpassagen oder Neutralisationsproben samt Befund und Gutachten
        88,10 Euro Anmerkung 25, )
    11. Ziffer 11
      für eine Abnahme von Abdrucken zur Nämlichkeitssicherung für jeden Abdruck
      8,20 Euro Anmerkung 26, )
    12. Ziffer 12
      für eine Röntgenuntersuchung samt Befund und Gutachten
      1. Litera a
        bei Röntgenaufnahme für jede Aufnahme
        25,90 Euro Anmerkung eins, )
      2. Litera b
        bei Durchleuchtung
        16,20 Euro Anmerkung 27, )
      3. Litera c
        bei Verwendung eines Kontrastmittels das Eineinhalbfache der in den Buchstaben a und b festgesetzten Gebühren
    13. Ziffer 13
      für eine biostatistische Berechnung der Vaterschaftsausschlussmöglichkeit oder der Vaterschaftswahrscheinlichkeit
      40 Euro Anmerkung 14, )
  2. Absatz eins a,Mit Ausnahme von Arbeitsrechtssachen nach Paragraph 50, Absatz 2, ASGG und Sozialrechtssachen nach Paragraph 65, ASGG kann anstelle der in Absatz eins, Ziffer eins, Buchstaben d und e festgesetzten Gebühren die Gebühr für Mühewaltung bei einer besonders zeitaufwändigen psychiatrischen Untersuchung samt Befund und Gutachten oder einer Untersuchung samt Befund und Gutachten zur Beurteilung, ob eine psychisch kranke Person ohne Gefahr in anderer Weise als durch Unterbringung in einer psychiatrischen Abteilung oder durch strafrechtliche Unterbringung behandelt oder betreut werden kann, nach der für die Untersuchung samt Befund und Gutachten aufgewendeten Zeit angesprochen werden, wobei die Gebühr für jede, wenn auch nur begonnene Stunde 110 € beträgt.
  3. Absatz 2,Soweit sich dies nicht bereits aus dem Absatz eins, ergibt, hat der Sachverständige für die Untersuchung mehrerer Personen oder Gegenstände Anspruch je auf die volle Gebühr.

(_______________

Anmerkung eins, : gemäß Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 430 aus 2023, ab 1.1.2024: 43,90 Euro

Anmerkung 2, : ab 1.1.2024: 57,60 Euro

Anmerkung 3, : ab 1.1.2024: 85,70 Euro

Anmerkung 4, : ab 1.1.2024: 168,50 Euro

Anmerkung 5, : ab 1.1.2024: 283,30 Euro

Anmerkung 6, : ab 1.1.2024: 135,60 Euro

Anmerkung 7, : ab 1.1.2024: 189,80 Euro

Anmerkung 8, : ab 1.1.2024: 271,40 Euro

Anmerkung 9, : ab 1.1.2024: 188,50 Euro

Anmerkung 10, : ab 1.1.2024: 261 Euro

Anmerkung 11, : ab 1.1.2024: 20,70 Euro

Anmerkung 12, : ab 1.1.2024: 24,20 Euro

Anmerkung 13, : ab 1.1.2024: 30,30 Euro

Anmerkung 14, : ab 1.1.2024: 67,90 Euro

Anmerkung 15, : ab 1.1.2024: 54,20 Euro

Anmerkung 16, : ab 1.1.2024: 5,80 Euro

Anmerkung 17, : ab 1.1.2024: 39 Euro

Anmerkung 18, : ab 1.1.2024: 59,90 Euro

Anmerkung 19, : ab 1.1.2024: 21 Euro

Anmerkung 20, : ab 1.1.2024: 12,20 Euro

Anmerkung 21, : ab 1.1.2024: 36,30 Euro

Anmerkung 22, : ab 1.1.2024: 34,10 Euro

Anmerkung 23, : ab 1.1.2024: 18,30 Euro

Anmerkung 24, : ab 1.1.2024: 75 Euro

Anmerkung 25, : ab 1.1.2024: 149,50 Euro

Anmerkung 26, : ab 1.1.2024: 13,90 Euro

Anmerkung 27, : ab 1.1.2024: 27,60 Euro

Anmerkung 28, : ab 1.1.2024: 121 Euro)

Anmerkung

1. siehe auch Paragraph 49

2. EG/EU: Artikel römisch sechzehn,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 111 aus 2007,

Schlagworte

Leichenteil, Exhumierung, Reinartigkeit, Kulturversuch, Vaterschaftsausschlußmöglichkeit, Vaterschaftswahrscheinlichkeit

Zuletzt aktualisiert am

13.08.2024

Gesetzesnummer

10002337

Dokumentnummer

NOR40227469