Kurztitel

Verlängerung der Nacheichfrist für Elektrizitätszähler und elektrische Tarifgeräte

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 62 aus 1999, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 491 aus 2020,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 4

Inkrafttretensdatum

21.11.2020

Außerkrafttretensdatum

23.12.2025

Index

95/02 Maß- und Eichrecht

Text

Paragraph 4,

  1. Absatz eins,Die Verlängerung der Nacheichfrist erstreckt sich auf alle zu einem Los zusammengefassten Elektrizitätszähler und elektrischen Tarifgeräte.
  2. Absatz 2,Die Verlängerung der Nacheichfrist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Stichprobenprüfung durchgeführt wurde und endet unabhängig vom Jahr der Konformitätskennzeichnung oder der letzten Eichung für das gesamte Los nach Ablauf von fünf Jahren.

Zuletzt aktualisiert am

05.01.2026

Gesetzesnummer

10012894

Dokumentnummer

NOR40227417