Durchführung der Übermittlung von Aufzeichnungen gemäß Paragraph 18, Absatz 11 und 12 UStG 1994 an die Abgabenbehörden der Länder und Gemeinden
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 490 aus 2020,
römisch fünf
Paragraph 2
01.01.2021
32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Der Bund hat den Abgabenbehörden der Länder und Gemeinden folgende Daten nach Prüfung der in Paragraph eins, genannten Voraussetzungen elektronisch im Verfahren FinanzOnline zu übermitteln:
23.11.2020
20011335
NOR40227410