Absatz eins,Der Ersatz der Aufwendungen, die der oder dem Vorsitzenden des wissenschaftlichen Beirates (im Folgenden: Beirat) des Institutes des Bundes für Qualitätssicherung im österreichischen Schulwesen (IQS) aus Anlass der Ausübung ihrer oder seiner Funktion erwachsen, wird pauschaliert und mit 305 € monatlich festgelegt.