DAC-Verordnung „Neusiedlersee“
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 431 aus 2020,
römisch fünf
Paragraph 4
08.10.2020
80/03 Weinrecht
Wer beabsichtigt, einen Antrag auf Erteilung der staatlichen Prüfnummer für einen Wein mit der Verkehrsbezeichnung „Neusiedlersee DAC“ zu stellen, hat dies jährlich dem Regionalen Weinkomitee Burgenland schriftlich (auch E-Mail oder Fax) mitzuteilen.
08.10.2020
20011293
NOR40226848