Absatz eins,Gegenstand des Förderungsprogrammes des Bundes ist die Schaffung eines Anreizes für Unternehmen, in und nach der COVID-19 Krise in das Anlagevermögen zu investieren. Die Förderung wird in Form eines Zuschusses gewährt.
Investitionsprämiengesetz
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 88 aus 2020, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 110 aus 2020,
BG
Paragraph eins
01.10.2020
31.12.2020
InvPrG
31/05 Förderungen, Zuschüsse, Fonds
04.01.2021
20011242
NOR40226711