Pauschalvergütungsverordnung Verwaltungsgerichte
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 391 aus 2020,
römisch fünf
Paragraph eins
08.09.2020
VwG-PauschVgtV
27/01 Rechtsanwälte
Die Höhe der Pauschalvergütung für die Leistungen der nach Paragraph 45 a, RAO im Rahmen der Verfahrenshilfe vor den Verwaltungsbehörden und den Verwaltungsgerichten bestellten Rechtsanwälte wird für das Kalenderjahr 2020 und die folgenden Kalenderjahre mit 53 000 Euro jährlich festgesetzt.
09.09.2020
20011272
NOR40226345