Kurztitel

Lehrplan der Volksschule

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 134 aus 1963, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 379 aus 2020,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 3 /, eins,

Inkrafttretensdatum

01.09.2020

Außerkrafttretensdatum

31.08.2023

Index

70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche

Text

Anlage C 1

LEHRPLAN DER ALLGEMEINEN SONDERSCHULE

1. PRÄAMBEL

Der Lehrplan der Allgemeinen Sonderschule ist ein Lehrplan mit Rahmencharakter und bildet die Grundlage für die eigenverantwortliche Planung und Durchführung des Unterrichts durch die Lehrerin bzw. den Lehrer. Er ist als Planungskonzept angelegt, der den Lehrerinnen und Lehrern in der Auswahl der Aufgaben und Inhalte ein Eingehen auf die individuellen Bedürfnisse und Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler ermöglicht.

Der Lehrplan umfasst acht Schulstufen, welche in die Grundstufe römisch eins, die Grundstufe römisch II und die Sekundarstufe römisch eins gegliedert sind, und enthält folgende Abschnitte:

Für Schülerinnen und Schüler, die eine Hör- bzw. Sehbehinderung aufweisen, finden die entsprechenden Teile der Lehrpläne der Sonderschule für gehörlose Kinder (Anlage C 2) bzw. der Sonderschule für blinde Kinder (Anlage C 3) Anwendung.

2. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Die Allgemeine Sonderschule hat im Sinne der Paragraphen 2,, 22 und 23 des Schulorganisationsgesetzes an der Heranbildung der jungen Menschen beim Erwerb von Wissen, bei der Entwicklung von Kompetenzen und bei der Vermittlung von Werten mitzuwirken, Lernprozesse und Lernbedingungen zu schaffen, welche bestehende Barrieren abbauen sowie sie in einer ihrer Lernbeeinträchtigung entsprechenden Weise zu fördern und sie zu einer positiv erfüllten Lebensgestaltung zu führen. Innerhalb der Schulgemeinschaft sollen die Schülerinnen und Schüler Schlüsselqualifikationen entwickeln, die die Gestaltung ihres individuellen Lebens und die Teilnahme am gesellschaftlichen Handeln ermöglichen. Grundlegende Einsichten und Einstellungen, Fähigkeiten und Fertigkeiten tragen zum Erwerb von Sach-, Selbst-, Sozial- und Methodenkompetenz bei.

Den Kindern und Jugendlichen soll nach Möglichkeit eine der Volksschule oder Mittelschule entsprechende Bildung vermittelt werden.

Die Wissensvermittlung soll die Schülerinnen und Schüler im Sinne eines lebensbegleitenden Lernens zur aktiven Aneignung sowie zur kritisch prüfenden Auseinandersetzung mit dem verfügbaren Wissen in einer komplexen Lebenswelt befähigen und ermutigen. Die Schülerinnen und Schüler sollen ihre eigenen Lebenspläne und Vorstellungen von beruflichen Möglichkeiten entwickeln.

Die Auseinandersetzung mit ethischen, moralischen sowie religiösen Werten ist wichtiger Bestandteil des Unterrichts; ebenso sind die Würde jedes Menschen, seine Freiheit und Integrität, die Gleichheit aller Menschen, die Gleichstellung der Geschlechter in Familie, Beruf und Gesellschaft wichtige Werte und Erziehungsziele der Schule.

Die Schülerinnen und Schüler sollen lernen, ihrem Entwicklungsstand entsprechend Problemstellungen zu definieren, Lösungen zu entwickeln und das Ergebnis zu kontrollieren.

Ziel der Schule ist die Entwicklung und Förderung individueller Begabungen und Möglichkeiten. Wesentliche Bedeutung kommt dem Wissen um die eigenen Stärken und Schwächen zu, sowie der Bereitschaft Verantwortung zu übernehmen, mit anderen zu kooperieren und Strategien zur Konfliktbewältigung zu erwerben.

Der Bildungs- und Erziehungsprozess erfolgt vor dem Hintergrund rascher gesellschaftlicher Veränderungen insbesondere in den Bereichen Kultur, Wirtschaft, Wissenschaft, Technik, Umwelt und Recht. Der europäische Integrationsprozess ist im Gange, die Globalisierung der Wirtschaft schreitet voran und zunehmend stellen sich Fragen der interkulturellen Begegnung.

Die jungen Menschen sollen zu verantwortungsbewussten Gliedern der Gesellschaft und Bürgern der demokratischen und bundesstaatlichen Republik Österreich als Mitglied der Europäischen Union herangebildet werden. Die Wahrnehmung von demokratischen Mitsprache- und Mitgestaltungsmöglichkeiten in den unterschiedlichen Lebens- und Gesellschaftsbereichen erfordert die Befähigung zur sach- und wertbezogenen Urteilsbildung und zur Übernahme sozialer Verantwortung. Zur Entwicklung dieser Fähigkeiten ist in hohem Maße Selbstsicherheit sowie selbst bestimmtes und selbst organisiertes Lernen und Handeln zu fördern. Es ist notwendig, bestehende Barrieren bewusst zu machen und abzubauen.

Erziehung und Unterricht tragen dazu bei, dass Kommunikationsbereitschaft und Kommunikationskompetenz gefördert werden. Informations- und Kommunikationstechnologien zu nutzen und kritisch mit ihnen umzugehen ist eine Grundvoraussetzung für den aktiven und ungehinderten Zugang der Schülerinnen und Schüler zu Information und Wissenserwerb. Dadurch wird die Chance für eine künftige gesellschaftliche und berufliche Teilhabe sowie für ein Höchstmaß an selbstständiger Lebensführung beträchtlich erhöht.

3. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

3.1 Gliederung nach Lehrplan – Hauptstufen

Die acht Schulstufen des Lehrplanes der Allgemeinen Sonderschule sind in drei Lehrplan - Hauptstufen zusammengefasst:

              Grundstufe I: 1.und 2. Schulstufe

              Grundstufe römisch II. 3. und 4. Schulstufe

              Sekundarstufe I: 5. bis 8. Schulstufe

Grundsätzlich werden die je einem Schuljahr entsprechenden Schulstufen der Grundstufe römisch eins und der Grundstufe römisch II zu zwei Grundstufen zusammengefasst und zwar so, dass sich die Grundstufe römisch eins über die erste und zweite Schulstufe, die Grundstufe römisch II über die dritte und vierte Schulstufe erstreckt.

Innerhalb der Grundstufen römisch eins und römisch II sind die im Lehrplan angegebenen Jahresziele als Richtmaß anzusehen. Die Zusammenfassung von Schulstufen zu den beiden Lehrplan-Grundstufen ermöglicht eine Verlängerung der Lernzeit durch einen sich über zwei Unterrichtsjahre erstreckenden Zeitraum, wenn dies aus didaktischen Gründen erforderlich ist.

Wegen des vielfältigen Förderauftrages der Allgemeinen Sonderschule wird im Lehrplan eine umfassende Aufgabenbeschreibung vorgenommen.

Der Lehrplan ist als Planungskonzept angelegt, der den Lehrerinnen und Lehrern in der Auswahl der Aufgaben und Inhalte ein Eingehen auf die individuellen Bedürfnisse und Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler ermöglicht.

3.2 Gliederung der Bildungsangebote nach Unterrichtsgegenständen – Dauer unterrichtlicher Einheiten

Die Stundentafeln nennen Unterrichtsgegenstände, geben das Stundenausmaß der Unterrichtsgegenstände an und definieren die Freiräume für schulautonome Maßnahmen.

Die angegebenen Inhalte sind als Richtmaß für die Unterrichtsplanung und Leistungsbeurteilung anzusehen.

Der Lehrstoff ist auf Grund des Schulorganisationsgesetzes (Paragraphen 6 und 23) nach Unterrichtsgegenständen gegliedert, denen in den Stundentafeln Zeitrichtwerte zugeordnet werden.

Damit ist die Lehrerin bzw. der Lehrer verpflichtet, den Schülerinnen und Schülern Bildungsangebote aus allen angeführten Lernbereichen zu machen. Eine strenge Trennung des Lehrstoffes nach Unterrichtsgegenständen ist zu vermeiden. Dies ist schon deshalb nötig, weil der Unterricht – besonders auf der Grundstufe römisch eins – womöglich von den Erfahrungen, Interessen und Bedürfnissen der Kinder ausgeht oder diese zumindest einbezieht. Somit sind die Lernanlässe oft situationsorientiert und fächerübergreifend. Auf der Grundstufe römisch II wird sich der Unterricht in größerem Ausmaß an den Eigengesetzlichkeiten bestimmter Lernbereiche orientieren.

Im gefächerten Unterricht der Sekundarstufe römisch eins dürfen die einzelnen Unterrichtsgegenstände keinesfalls beziehungslos nebeneinander stehen, vielmehr müssen Möglichkeiten für Querverbindungen und Wechselbeziehungen genützt werden. Es soll versucht werden, fächerübergreifende Bildungseinheiten zu konzipieren, die über einen längeren Zeitraum in verschiedenen Unterrichtsgegenständen behandelt werden können.

Die Dauer unterrichtlicher Einheiten in den Grundstufen römisch eins und römisch II orientiert sich vor allem an der Konzentrations- und Lernfähigkeit der Kinder und hängt von der jeweiligen Lehraufgabe und vom Lehrstoff ab. Sie wird sich deshalb – mit Ausnahme von raum- bzw. personengebundenem Unterricht (zB Bewegung und Sport, Werkerziehung) – im Allgemeinen nicht an der schulorganisatorischen Zeiteinheit „Unterrichtsstunde“ orientieren. Im Stundenplan ist daher nur der raum- bzw. personengebundene Unterricht auszuweisen.

Darüber hinaus ist grundsätzlich für ein entsprechendes Ausmaß an täglicher Bewegungszeit für die Schülerinnen und Schüler zu sorgen.

Die verbindliche Übung Lebende Fremdsprache ist auf der 3. und 4. Schulstufe der Grundstufe römisch II integrativ zu führen (in kürzeren Einheiten fächerübergreifend). In der Sekundarstufe römisch eins kann die verbindliche Übung Lebende Fremdsprache im Rahmen der in der Stundentafel vorgesehenen Wochenstunden in längeren Unterrichtseinheiten bzw. integrativ geführt werden.

3.3 Unterrichtsplanung

Im Sinne des Paragraph 17, Absatz eins, des Schulunterrichtsgesetzes ist unterrichtliches Planen Ausdruck der eigenständigen und verantwortlichen Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Lehrerin bzw. des Lehrers.

Der Lehrplan dient der Lehrerin bzw. dem Lehrer bei der Planung als Grundlage für

Bei der Planung und Durchführung des Unterrichts sind insbesondere folgende Grundsätze zu beachten:

Jede Lehrerin bzw. jeder Lehrer hat bei der unterrichtlichen Arbeit von einer Jahresplanung auszugehen, die eine Konkretisierung des Lehrplanes für die jeweilige Schulstufe oder Lerngruppe und Schulsituationen bezogen auf ein Unterrichtsjahr darstellt und auch in den Individuellen Förderplänen ihren Niederschlag findet. Die klassenbezogene Jahresplanung soll während des Schuljahres durch mittelfristige Planungen ergänzt werden. Diese sollen auch die aktuellen Bedürfnisse und Interessen der Schülerinnen und Schüler berücksichtigen und ihnen ein dem Alter und der Entwicklung entsprechendes Maß an Mitbestimmung ermöglichen können. Hier bieten sich ua. auch Formen des offenen Unterrichts an.

In der Grundstufe römisch eins und in der Grundstufe römisch II ist für Übung, Wiederholung, freies Lernen, Spiel und Feier usw. bereits bei der Jahresplanung ein entsprechender Zeitrahmen vorzusehen. Aktuelle Ereignisse und Lernanlässe sind im Sinne des Gelegenheitsunterrichts aufzugreifen.

Die Arbeit mit dem Lehrbuch ist dieser Konzeption unterzuordnen.

3.4 Lernen und Lehren a) Informations- und Kommunikationstechnologien

Die Arbeit mit modernen Informations- und Kommunikationstechnologien eröffnet Schülerinnen und Schülern neue Perspektiven und Chancen für ihre persönliche Entwicklung, der gesellschaftlichen Teilhabe, ihre späteren Arbeits- und Berufsmöglichkeiten sowie den Abbau von Barrieren.

Ziel ist der sachgerechte, selbst bestimmte und verantwortliche Umgang mit diesen Technologien. Gefördert werden soll vor allem die Fähigkeit zu gezielter Beschaffung, Auswahl, Bewertung und Bearbeitung von Informationen. Geeignete Programme und behinderungsspezifische Medien ermöglichen den Schülerinnen und Schülern, kreativ tätig zu werden, Lerninhalte zu wiederholen, zu festigen und zu überprüfen sowie individuelle Lösungen zu entwickeln.

Einsatz und Auswahl der entsprechenden Technologien orientieren sich an den Voraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.

b) Lernformen

Um den Unterricht in der Grundstufe römisch eins und römisch II kindgemäß, lebendig und anregend zu gestalten, soll die Lehrerin bzw. der Lehrer verschiedene Lernformen ermöglichen. Ausgehend von den eher spielorientierten Lernformen soll zu bewusstem, selbstständigem, zielorientiertem Lernen hingeführt werden. Dieses Lernen kann insbesondere durch folgende Formen gefördert werden:

Lernorganisation umfasst die Aspekte „Gestaltung des Unterrichts“ und „Lernen – lernen“.

Um Schülerinnen und Schüler nach ihrem jeweiligen Entwicklungsstand, ihren Begabungen und Fähigkeiten zu fördern, ist der Unterricht schülerzentriert, handlungsorientiert und differenziert zu gestalten.

Die Schülerinnen und Schüler müssen genügend Zeit für die persönliche Auseinandersetzung mit dem Lehrstoff haben.

c) Lerngesetzmäßigkeiten und Lerntechniken

Bei der Planung und Organisation von Lernprozessen sollen für das Lernen in der Schule relevante Erkenntnisse der Lernforschung Berücksichtigung finden. Lern- und Arbeitstechniken sind situationsbezogen zu vermitteln und einzuüben.

d) Schularbeiten

In den Unterrichtsgegenständen Deutsch und Mathematik sind in der 5. Schulstufe je zwei bis drei Schularbeiten im Ausmaß von zwei bis drei Unterrichtseinheiten und ab der 6. Schulstufe je drei bis vier Schularbeiten im Ausmaß von drei bis vier Unterrichtseinheiten vorzusehen. Die Festlegung der Anzahl der Schularbeiten erfolgt – vorbehaltlich einer Regelung durch schulautonome Lehrplanbestimmung - durch die jeweilige Lehrerin oder den jeweiligen Lehrer.

3.5 Fächerverbindender und fächerübergreifender Unterricht

Der Schule sind viele Bildungs- und Erziehungsaufgaben gestellt, die nicht einem konkreten Unterrichtsgegenstand oder wenigen Unterrichtsgegenständen zugeordnet werden können, sondern nur fächerübergreifend im Zusammenwirken vieler oder aller Unterrichtsgegenstände zu bewältigen sind. Dieses Zusammenwirken erfolgt durch fächerverbindenden und fächerübergreifenden Unterricht. Dabei erfolgt eine Bündelung von allgemeinen und fachspezifischen Zielen unter einem speziellen Blickwinkel, wodurch es den Schülerinnen und Schülern ermöglicht wird, sich Wissen in größeren Zusammenhängen selbstständig anzueignen. Anregungen bzw. Aufträge für fächerverbindenden und fächerübergreifenden Unterricht ergeben sich sowohl aus den Allgemeinen Bestimmungen als auch aus den Lehrplänen der einzelnen Unterrichtsgegenstände.

Für einen solchen Unterricht sind folgende Aspekte von besonderer Bedeutung: Soziales Lernen, Gesundheitserziehung und Suchtprävention, Leseerziehung, Medienerziehung, Musische Erziehung, Politische Bildung, Interkulturelles Lernen, Sexualerziehung, Sprecherziehung, Erziehung zum Umweltschutz, Verkehrserziehung, Vorbereitung auf die Arbeits- und Berufswelt, Wirtschaftserziehung, Erziehung zur Anwendung neuer Technologien, Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern, Gender Mainstreaming.

Bei fächerübergreifender Unterrichtsgestaltung steht ein komplexes, meist lebens- oder gesellschaftsrelevantes Thema oder Vorhaben im Mittelpunkt. Die einzelnen Unterrichtsgegenstände haben im integrativen Zusammenwirken – zB im Sinne des Projektunterrichts – ihren themenspezifischen Beitrag zu leisten. Dies bedingt eine aufgabenbezogene besondere Organisation des Fachunterrichts und des Stundenplanes. Die Organisation kann über längere Zeiträume sowie klassen- und schulstufenübergreifend erfolgen.

Die Umsetzung des fächerübergreifenden Unterrichts im Schulalltag erfordert eine wirksame Koordination der Unterrichtsgegenstände unter Ausnützung ihrer Querverbindungen, den Einsatz geeigneter zusätzlicher Unterrichtsmittel. Die Heranziehung außerschulischer Fachleute kann die Unterrichtsarbeit der Lehrerin bzw. des Lehrers unterstützen.

3.6 Entscheidungsfreiräume im Lehrplan – Methodenfreiheit und Methodengerechtheit

Der Rahmencharakter des Lehrplanes ermöglicht der Lehrerin bzw. dem Lehrer Entscheidungsfreiräume hinsichtlich der Auswahl und Gewichtung, der zeitlichen Verteilung, der Konkretisierung und Strukturierung der Lehrstoffe sowie hinsichtlich der Festlegung der Unterrichtsmethoden und -mittel nach verschiedenen didaktischen Gesichtspunkten.

Aus der Entscheidungsfreiheit der Lehrerin bzw. des Lehrers hinsichtlich seiner Unterrichtsarbeit erwächst die pädagogische und didaktische Verantwortung.

Für die Auswahl und Gewichtung der Lehrstoffe innerhalb der einzelnen Pflichtgegenstände, verbindlichen und unverbindlichen Übungen ist Ausgewogenheit anzustreben; soziale, emotionale, intellektuelle und körperliche Bildung stehen in engem Zusammenhang und sind daher entsprechend zu berücksichtigen. Außerdem sind bei der Konkretisierung der Lehrstoffe und bei der Auswahl der Unterrichtsmittel zu beachten:

3.7 Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten sowie schulischen und außerschulischen Einrichtungen

Während der gesamten Schullaufbahn der Kinder und Jugendlichen ist die Zusammenarbeit zwischen Lehrerinnen und Lehrern, Erziehungsberechtigten sowie mit anderen schulischen und außerschulischen Institutionen besonders wichtig.

Lehrerinnen bzw. Lehrer und Erziehungsberechtigte sollten gemeinsam über Maßnahmen beraten, die erforderlich sind, um eine bestmögliche Förderung der Kinder und Jugendlichen sicherzustellen. Diese Zusammenarbeit wird in besonderem Maße gefördert, wenn die Erziehungsberechtigten auch an der Gestaltung schulischer Aktivitäten mitwirken.

Der Lehrerin bzw. dem Lehrer kommt gemäß Paragraph 11, Absatz 3 a, der Leistungsbeurteilungsverordnung auch die Aufgabe zu, die Erziehungsberechtigten nicht nur über Inhalte und Gestaltung des Unterrichts, sondern auch über den individuellen Leistungsstand ihres Kindes zu informieren.

Durch eine solche Kooperation können unterschiedliche Erwartungen und Anforderungen an das Kind transparent gemacht und daraus resultierende Belastungen reduziert werden. Für die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Lehrerin bzw. des Lehrers kann es eine große Hilfe sein, wenn die Erziehungsberechtigten Aufschlüsse über das Kind geben.

Für die Bewährung in der Berufs- und Arbeitswelt sind in vielen Fällen Hilfestellungen für einzelne Schülerinnen und Schüler notwendig. Darunter sind Maßnahmen zu verstehen, die gegen Ende der Schulpflicht in enger Zusammenarbeit mit für den Jugendlichen neuen Bereichen der Berufs- und Arbeitswelt Start- und Eingliederungshilfe gewähren.

3.8 Schuleintritt

Einer pädagogischen Gestaltung des Schuleintritts kommt besondere Bedeutung zu. In Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten und vor- bzw. außerschulischen Institutionen soll der Schuleintritt möglichst harmonisch erfolgen.

In den ersten Schultagen und Schulwochen erwirbt das Kind wichtige Orientierungen für künftiges Leben und Lernen. Das Kind soll Zeit und Gelegenheit haben, seine Mitschülerinnen und Mitschüler kennen zu lernen und zu ihnen wie zur Lehrerin bzw. zum Lehrer positive Kontakte herzustellen. Es soll mit dem Schulhaus und der Zeiteinteilung in der Schule vertraut werden.

Es ist darauf zu achten, dass zunächst die dem Kind bekannten und vertrauten Formen des täglichen Lebens, der Sprache, des Spielens und des häufig eher zufälligen Lernens von der Schule aufgenommen werden. Allmählich und behutsam sind diese Formen zu eher zielorientierten Lernformen zu erweitern. Anzustreben ist eine sachbezogene Arbeitshaltung, die unter anderem durch Genauigkeit, Sorgfalt und Ausdauer gekennzeichnet ist, die aber auch Hilfsbereitschaft und Rücksichtnahme mit einschließt.

Erfahrungsaustausch zwischen Lehrerinnen, Lehrern und Erziehungsberechtigten kann widersprüchliche Lern- und Erziehungsmuster durchschaubar machen und daraus resultierende Belastungen für Kinder abbauen.

Derartige Ziele werden nur dann erreichbar sein, wenn im Sinne der Schulpartnerschaft (siehe die Paragraphen 62,, 63a sowie Paragraph 19, Absatz 8, des Schulunterrichtsgesetzes) die Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus sowie ein entsprechendes Vertrauensverhältnis gegeben sind.

3.9 Übergang Schule – Arbeitswelt

Der pädagogischen Gestaltung des Übergangs von der Schule in die Arbeitswelt kommt besondere Bedeutung zu. Durch eine rechtzeitige und systematische Berufswahlvorbereitung werden die Jugendlichen befähigt, ihre individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten einzuschätzen und Kompetenzen, Qualifikationen, Neigungen und Interessen zu erkennen. Berufsorientierung und Berufsvorbereitung im Rahmen der sonderpädagogischen Förderung beinhalten eine Auseinandersetzung mit den Anforderungen in Ausbildung und Beruf auf der Grundlage realistischer Perspektiven.

Bei der Vorbereitung auf die berufliche Integration ist eine enge Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten, Einrichtungen zur Berufseingliederung, Ausbildungsbetrieben und einschlägigen Beratungsstellen notwendig.

3.10 Öffnung der Schule

Die Schule ist in ein soziales Umfeld eingebettet, zB in die Nachbarschaft, den Stadtteil, die Gemeinde. Durch Öffnung nach außen und nach innen ist dem Rechnung zu tragen, um die darin liegenden Lernchancen zu nutzen.

Öffnung nach außen kann durch Unterricht außerhalb der Schule erfolgen sowie durch Ergänzung des Unterrichts in Form von Schulveranstaltungen. Den Grundsätzen der Anschaulichkeit und der Alltagsbezogenheit entsprechend eignen sich Betriebe, öffentliche Einrichtungen, Naturräume usw. als Unterrichts- bzw. Lernorte.

Öffnung nach innen bedeutet, Personen aus dem Umfeld der Schule einzubeziehen, die ihre Erfahrungen, ihre Fertigkeiten und ihre Kenntnisse an die Schülerinnen und Schüler weitergeben können.

3.11 Lehrplan – Zusatz „Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit anderen Erstsprachen als Deutsch“

Der Lehrplan-Zusatz „Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit anderen Erstsprachen als Deutsch“ ist in Verbindung mit dem Lehrplan „Deutsch, Lesen, Schreiben“ bzw. „Deutsch, Lesen“ Grundlage für das Lehren und Lernen von Deutsch als Zweitsprache.

Eine detaillierte Berücksichtigung der zum Teil sehr unterschiedlichen Vorkenntnisse der Schülerinnen bzw. der Schüler mit anderen Erstsprachen als Deutsch kann nicht im Lehrplan, sondern nur auf der Ebene der klassenbezogenen Jahresplanung unter Berücksichtigung des jeweiligen lernorganisatorischen Modells erfolgen, das an der Schule verwirklicht wird.

Der Lehrplan-Zusatz „Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit anderen Erstsprachen als Deutsch“ ist nicht nach Schulstufen gegliedert. Er versteht sich als ein mehrjähriges Lernkonzept, das von Schülerinnen bzw. Schülern mit mangelhaften Sprachkenntnissen in Deutsch jeweils vom Beginn an durchlaufen wird (unabhängig von der Schulstufe, in die die Schülerin bzw. der Schüler eingestuft wird), das bei bestehenden Vorkenntnissen aber auch in Teilbereichen übersprungen werden kann.

Der Lehrplan-Zusatz „Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit anderen Erstsprachen als Deutsch“ ist im Wesentlichen als Differenzierungs- und Individualisierungshilfe für den Unterricht zu verstehen, der sich immer auch an den Lernzielen und Vermittlungsformen des allgemeinen Lehrplanes für Deutsch orientiert. Dies ist schon allein deshalb erforderlich, weil Schülerinnen bzw. Schüler mit anderen Erstsprachen als Deutsch in vielen Fällen in einem mehr oder weniger großen Ausmaß am Unterricht in „Deutsch“ teilnehmen bzw. in diesen immer wieder einbezogen werden. Die unterrichtspraktische Verklammerung zwischen einzelnen Teilbereichen des Lehrplanes für Deutsch mit jenen des Lehrplan-Zusatzes wird mit zunehmender Lernzeit wachsen und zu fließenden Übergängen führen

3.12 Gender Mainstreaming

Gender Mainstreaming bedeutet, bei allen gesellschaftlichen Vorhaben die unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen von Frauen und Männern immer zu berücksichtigen, da es keine geschlechtsneutrale soziale Wirklichkeit gibt.

Der Begriff Gender soll sichtbar machen, dass

Mit Gender Mainstreaming sind daher folgende inhaltliche Anliegen verbunden:

3.13 Schulautonome Lehrplanbestimmungen

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben sich an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in einer Klasse oder Schule an einem bestimmten Schulort sowie aus den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen zu orientieren. Die Nutzung von Freiräumen im Rahmen der Schulautonomie soll sich nicht in isolierten Einzelmaßnahmen erschöpfen, sondern erfordert ein auf die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler ausgerichtetes Gesamtkonzept. Weiters ist der zur Verfügung stehende Rahmen an Lehrerwochenstunden und Möglichkeiten der räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (Paragraph 6, Absatz eins b, des Schulorganisationsgesetzes) sind in der 1. bis 8. Schulstufe im Bereich der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der verbindlichen Übung „Lebende Fremdsprache“ und der unverbindlichen Übungen vorgesehen. Die Gesamtwochenstundenzahl für die einzelnen Schulstufen ist in einem Rahmen vorgegeben. Innerhalb dieses Rahmens können in den einzelnen Pflichtgegenständen sowie in der verbindlichen Übung „Lebende Fremdsprache“ die Wochenstunden pro Schulstufe um höchstens eine Wochenstunde, insgesamt um höchstens zwei Wochenstunden, erhöht bzw. verringert werden. Eine Verringerung des Stundenausmaßes im Pflichtgegenstand „Bewegung und Sport“ ist nicht zulässig. Die gänzliche Streichung eines Unterrichtsgegenstandes auf einer Schulstufe ist nicht zulässig.

Soweit schulautonom Unterrichtsgegenstände eingeführt werden, die in diesem Lehrplan nicht enthalten sind, müssen die schulautonomen Lehrplanbestimmungen neben Lehrstoffumschreibungen auch Bildungs- und Lehraufgaben und didaktische Grundsätze enthalten.

Wird schulautonom das Stundenausmaß für einen bestehenden Unterrichtsgegenstand erhöht, können Zusätze zu dessen Fachlehrplan formuliert werden.

3.14 Betreuungsplan für ganztägige Schulformen

Der Betreuungsteil an ganztägigen Schulformen umfasst die Bereiche gegenstandsbezogene Lernzeit, individuelle Lernzeit sowie Freizeit (einschließlich Verpflegung). Der Betreuungsteil kann sowohl in zeitlicher Trennung vom Unterricht als auch mit diesem verschränkt organisiert werden.

Aufgaben des Betreuungsteils:

Allgemein:

Freizeit:

Lernzeiten:

Zur Verwirklichung dieser Aufgaben sind folgende Grundsätze zu beachten:

Pädagogisches Konzept und Planung:

Das Zusammenwirken von Unterricht, Lern- und Freizeit sowie die konkreten Angebote sind durch mittel- und langfristige Planung inhaltlich und organisatorisch-konzeptionell abzustimmen und in einem standortspezifischen pädagogischen Konzept festzuhalten. In der Planung ist auf die Heterogenität (zB Entwicklungsstand, Alter, Schulstufen) der Gruppen sowie auf die unterschiedlichen Interessen und Fähigkeiten aller Schülerinnen und Schüler durch ein gefächertes Bildungsangebot und Differenzierung einzugehen. Dabei sind die vor- und außerschulischen Erfahrungen und Potentiale (Mehrsprachigkeit, Interkulturalität usw.) der Schülerinnen und Schüler einzubeziehen.

Kommunikation und Austausch:

Bezüglich der zu erreichenden Lernziele und Lernfortschritte der einzelnen Schülerinnen und Schüler sowie hinsichtlich der Quantität und Qualität der Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) hat in regelmäßigen Abständen ein Austausch zwischen den Pädagoginnen und Pädagogen des Unterrichtsteils und jenen des Betreuungsteils zu erfolgen, um eine optimale Förderung in beiden Phasen zu ermöglichen.

Eine sinnvolle und zweckmäßige Kommunikation zwischen Pädagoginnen und Pädagogen des Unterrichtsteils und des Betreuungsteils mit den Erziehungsberechtigten, insbesondere hinsichtlich der Lernfortschritte und der zu erledigenden Aufgaben, ist sicherzustellen.

Der Ablauf von Lern-, Ruhe-, Bewegungs-, Spiel-, Förder- und Essenszeiten ist unter Berücksichtigung der Leistungskurve altersgemäß differenziert zu gestalten. Rückzugsmöglichkeiten und Freiräume sollen in ausreichendem Ausmaß vorgesehen werden. Als notwendige Erholungsphase vor der Lernzeit soll nach Möglichkeit Freizeit eingeplant werden. Die Schülerinnen und Schüler erhalten in der Lernzeit individuelle Unterstützung bei der Bearbeitung von Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) und der Festigung der Lerninhalte des Unterrichtsteils. Bestandteile des Freizeitteils sind die individuelle Förderung und Entdeckung kreativer, musischer sowie sportlicher Begabungen und Interessen. Damit die schulische Tagesbetreuung ein qualitativ hochwertiges Angebot sein kann, ist die Anwesenheit bis zumindest 16:00 Uhr erforderlich.

Es sind Möglichkeiten für die Schülerinnen und Schüler zu schaffen, soziale Kontakte über die Zugehörigkeit zu Gesellschaftsschichten, Religionen, Kulturen uä. hinweg zu knüpfen und zu pflegen sowie in der Gruppe zu lernen und sich gemeinsam weiter zu entwickeln.

Umfassende, fächerübergreifende sprachliche Bildung sowie eine nachhaltige Sprach- und Lesekultur sind zentrale Aufgaben in allen Bereichen der ganztägigen Schulform und somit fixer Bestandteil des Angebotes sowohl in der Lernzeit als auch in der Freizeit. Der Leseförderung ist als Teil der sprachlichen Bildung Platz einzuräumen.

Projekte sollen das Angebot an ganztägigen Schulen ergänzen. Diese können in weniger intensiven Phasen des Unterrichtsjahres über einen längeren Zeitraum und auch übergreifend zwischen Freizeit und Lernzeiten auf Basis der mittel- und langfristigen Planung stattfinden.

Wo die Möglichkeit besteht, sollen Aktivitäten im Freien vorgesehen werden und soll die Betreuung auch an dislozierten Betreuungsorten (Ausflüge und Exkursionen) Teil des Angebotes sein.

Lernzeiten:

Die Lernzeiten müssen strukturiert sein und dienen der Festigung und der Förderung der Unterrichtsarbeit aus dem Unterrichtsteil (zB durch Hausübungen) sowie der individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler, nicht jedoch der Erarbeitung neuer Lerninhalte. Der Lernbetreuung kommt die Aufgabe der Unterstützung und nicht die Kompensation des Unterrichts zu. Dabei muss auf angepasste Angebote geachtet werden und angeregt werden, Schritte in Richtung Weiterentwicklung zu tun. Es soll ermutigt werden, Energie und Zeit in das eigene Lernen (Schülerinnen- und Schülerinvolvement) zu investieren. Pädagoginnen und Pädagogen haben dabei nach Bedarf Unterstützung zu leisten.

Durch eine offene und anregende Gestaltung ist eine positive Lernatmosphäre sicherzustellen, die die Entwicklung der Schülerinnen und Schüler unterstützt. Der Vermittlung von Lerntechniken ist Raum zu geben.

Die Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden, eigenverantwortlich individuelle Lernarbeit zu bewältigen. Das individuelle Lernziel (Lenkung), die selbstständige Lernkontrolle (Steuerung), die eigenverantwortliche Energieeinteilung (Lernökonomie) sowie die individuelle Nutzung von Begabungen werden gefördert. Dabei ist darauf zu achten, dass fehlende Unterstützung der Entwicklung und des Lernfortschrittes durch die Erziehungsberechtigten durch das ganztägige schulische Angebot nach Möglichkeit ausgeglichen werden soll.

Im Sinne der individuellen Betreuung sind innere Differenzierung und häufiges Arbeiten in kleinen Gruppen oder in Einzelarbeitsphasen vorzunehmen, vor allem wenn Schülerinnen und Schüler verschiedener Klassen gemeinsam betreut werden.

Aufgabenstellungen aus dem Unterricht:

Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) dienen dazu, das im Unterricht Erarbeitete durch Üben und die selbstständige Auseinandersetzung zu festigen, einzuprägen und anzuwenden, Lernvorgänge selbst zu organisieren sowie Arbeitsmittel und Arbeitstechniken selbst zu wählen und einzusetzen. Es liegt im Ermessen und im Erfahrungsbereich der Lehrkraft des Unterrichtsteils, Hausübungen qualitativ und quantitativ sinnvoll und gezielt einzusetzen. Es ist darauf zu achten, dass diese Aufgaben in Absprache zwischen den Pädagoginnen und Pädagogen des Unterrichtsteils und des Betreuungsteils (Lernzeit) grundsätzlich so zu stellen sind, dass sie im zeitlichen Ausmaß der im Betreuungsteil für die individuelle Lernzeit anberaumten Wochenstunden erledigt werden können.

Gegenstandsbezogene Lernzeit:

Die gegenstandsbezogene Lernzeit umfasst drei Wochenstunden (sofern schulautonom keine andere Festlegung erfolgt), wobei nicht mehrere Stunden an einem Tag vorgesehen werden sollen. In der gegenstandsbezogenen Lernzeit ist der Ertrag der Unterrichtsarbeit zu sichern und durch entsprechende Übungen zu festigen. Dabei soll nicht die Menge, sondern die Wesentlichkeit der Bildungsinhalte im Vordergrund stehen. Neue Lernstoffe dürfen nicht erarbeitet werden. Im Sinne der Individualisierung ist offenen Arbeitsformen mit gezielt zusammengestellten Aufgabenpaketen der Vorzug zu geben. Die Unterstützung durch die Pädagogin und den Pädagogen darf nur so weit gehen, dass die Erledigung der gestellten Aufgabe die selbstständige Leistung der Schülerin und des Schülers bleibt. Vorbereitete Lernimpulse sind zur Vertiefung und zur Förderung der Talente zu setzen.

Individuelle Lernzeit:

Die individuelle Lernzeit umfasst vier Wochenstunden (sofern schulautonom keine andere Festlegung erfolgt). Im Mittelpunkt der individuellen Lernzeit steht die eigenständige Vertiefung. Zweckmäßige und zeitökonomische Verfahrensweisen des selbstständigen Lernens (Erledigung der Aufgabenstellungen aus dem Unterricht wie zB Hausübungen, Aneignung des Lernstoffes, Vermittlung von Lerntechniken, Vorbereitung auf Leistungsfeststellungen usw.) stehen im Vordergrund. Jede Schülerin und jeder Schüler ist in der individuellen Lernzeit von den betreuenden Pädagoginnen und Pädagogen durch individuelle Lernunterstützung bestmöglich zu begleiten. Die Organisation und Struktur der Lernzeit soll eigenständiges Lernen begünstigen und den Schülerinnen und Schülern nach Bedarf Hilfestellungen zukommen lassen.

Schulautonome Gestaltung der gegenstandsbezogenen und der individuellen Lernzeiten:

Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann das Ausmaß der gegenstandsbezogenen Lernzeit und der individuellen Lernzeit unter Bedachtnahme auf pädagogische, räumliche und ausstattungsmäßige Gegebenheiten entsprechend der nachfolgenden Tabelle festgesetzt werden:

Lernzeiten

Wochenstunde(n)

Gegenstandsbezogene Lernzeit

1

2

3

4

Individuelle Lernzeit

8

6

4

2

Wenn es in Ermangelung des erforderlichen Personals nicht möglich ist, individuelle Lernzeit im Ausmaß von zumindest zwei Wochenstunden vorzusehen, dann ist statt der individuellen Lernzeit die gegenstandsbezogene Lernzeit mit fünf Wochenstunden festzulegen.

Sowohl in der gegenstandsbezogenen als auch in der individuellen Lernzeit sollen die Möglichkeiten von Informations- und Kommunikationstechnologien genutzt werden.

Ebenso können therapeutische und funktionelle Übungen – auch unter Einbeziehung von geeigneten Computerprogrammen – vorgesehen werden, die wichtige psychische und physische Grundfunktionen stärken und damit die Voraussetzungen zur Erreichung der Lehrplanziele verbessern.

Bei Schülerinnen und Schülern mit erhöhtem Förderbedarf ist dem richtigen Einüben von Alltagshandlungen im Sinne eines lebenspraktischen Trainings besonderes Augenmerk zu schenken.

Bei der Gestaltung des Betreuungsteiles soll gegebenenfalls eine Koordinierung mit außerschulischen Therapiemaßnahmen für einzelne Schülerinnen und Schüler oder Gruppen von Schülerinnen und Schülern vorgenommen werden.

Freizeit:

Im Freizeitteil ist verstärkt auf individuelle Interessen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler einzugehen und Erholungsphasen sind einzubauen. Freiräume zur selbstbestimmten Planung durch Schülerinnen und Schüler sind einzuplanen. Es sollen auch Anreize geboten werden, sich mit neuen Bereichen auseinanderzusetzen. Auch dem Bedürfnis nach Sich-Zurückziehen und Erholung sowie Bewegung im Freien ist ausreichend Raum zu geben. Projekte können unter Wahrung der Zeiteinheiten übergreifend in Lern- und Freizeit organisiert werden.

Die Schülerinnen und Schüler sollen zu einem sinnvollen Freizeitverhalten geführt werden, indem sie Einstellungen, Kompetenzen und Fähigkeiten erwerben, die über die Schulzeit hinaus positive Wirkung haben.

Das Angebot unterschiedlicher Aktivitäten ist unter Einbeziehung und Mitgestaltung der Schülerinnen und Schüler zu erstellen. Es sollten, sofern es die Rahmenbedingungen zulassen, Wahlmöglichkeiten geboten werden, um bedürfnisorientierte Entscheidungen zu ermöglichen.

Teil der Freizeit ist das Mittagessen mit einem altersgerechten Speisenangebot und einem abwechslungsreichen Speiseplan. Durch richtige Ernährung wird ein wichtiger Beitrag zur körperlichen Gesundheit geleistet. Aspekte der Ernährungspädagogik sind dabei zu berücksichtigen.

An ganztägigen Schulformen hat die Angebotspalette insbesondere folgende Bereiche zu berücksichtigen:

3.15 Politische Bildung

Politische Bildung soll die Schülerinnen und Schüler zum Verständnis für politische Vorgänge und zur Teilhabe am demokratischen und politischen Leben befähigen. Somit muss auch ein wesentlicher Beitrag zur Toleranz gegenüber anderen Kulturen, Hautfarben, Menschen mit Behinderungen, usw. geleistet werden.

Dabei ist besonders auf den Erwerb politischer Kompetenzen (politische Urteilskompetenz, politische Handlungskompetenz, politische Methodenkompetenz und politische Sachkompetenz) sowie auf den Erwerb historischer Kompetenzen (historische Fragekompetenz, historische Methodenkompetenz, historische Sachkompetenz und historische Orientierungskompetenz) zu achten.

Folgende Ziele sind im Rahmen der ganztägigen Schulform anzustreben:

Lernmotivation und Lernunterstützung:

Die Lernbereitschaft und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler soll sowohl durch gezielte individuelle Förderung als auch durch partnerschaftliche Lernformen erhöht werden. Dabei ist auf ihre jeweiligen Interessen und Möglichkeiten Bedacht zu nehmen. Lern- und Arbeitstechniken sind situationsbezogen einzuüben bzw. anzuwenden.

Soziales Lernen:

Die ganztägige Schulform soll durch ihr vielgestaltiges Schulleben mehr Gelegenheit für soziales Lernen bieten und die Kontakte zwischen den Schülerinnen und Schülern (verschiedener Gesellschaftsschichten, Religionen, Kulturen uä.) intensivieren. Kontaktfähigkeit, Toleranz und sozial angemessene Begegnungsformen sollen weiterentwickelt und gefördert werden. Dabei sind die vor- und außerschulischen Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen.

Kreativität:

Die ganztägige Schulform soll zusätzliche Möglichkeiten zur Entfaltung der Kreativität bieten.

Anregung zu sinnvoller Freizeitgestaltung:

Die ganztägige Schulform soll zu einem sinnvollen Freizeitverhalten (zB spielerische und sportliche Aktivitäten, Umgang mit den Medien) führen. Dabei sollen vermehrt Haltungen und Einstellungen, aber auch Fähigkeiten und Fertigkeiten erworben und gefördert werden, die über die Schulzeit hinaus positive Wirkung haben sollen.

Rekreation:

Die Schülerinnen und Schüler sollen ihre elementaren Bedürfnisse nach Bewegung, Sich-zurückziehen-Können und Erholung erfüllen können. Dies setzt allerdings ein Mindestmaß an Raum und Ausstattung voraus. Wo die Möglichkeit besteht, sollte auch für Aufenthalt im Freien gesorgt werden.

Zur Verwirklichung dieser Ziele sind folgende Grundsätze zu beachten:

Auf die unterschiedlichen Interessen und Fähigkeiten aller Schülerinnen und Schüler ist durch ein breit gefächertes Bildungsangebot, Differenzierung und gezielte individuelle Zuwendung einzugehen. Durch partnerschaftliche Lernformen sowie durch die Vermittlung von Lerntechniken sind die Schülerinnen und Schüler in ihrer Lernbereitschaft und Lernmotivation zu fördern. Sowohl lernschwache als auch überdurchschnittlich lernbefähigte Kinder sollten möglichst gezielt gefördert werden.

Die biologische Leistungskurve ist bei der Abfolge der Lern- und Freizeiteinheiten zu berücksichtigen.

Der Zusammenarbeit der Lehrerinnen und Lehrer sowie der Erzieherinnen und Erzieher des Betreuungsteiles mit den Erziehungsberechtigten sowie bezüglich der Lernzeiten mit den Lehrerinnen und Lehrern des Unterrichtsteiles kommt in ganztägigen Schulformen besondere Bedeutung zu.

Die gegenstandsbezogene Lernzeit umfasst drei Wochenstunden (sofern gemäß Ziffer 3 Punkt 14, schulautonom keine andere Festlegung erfolgt), wobei nicht mehrere Stunden an einem Tag vorgesehen werden sollten. Im Sinne eines zeitgemäßen Grundschulunterrichtes bezieht sich die gegenstandsbezogene Lernzeit primär auf Pflichtgegenstände. Sie dient der Festigung und Förderung des Unterrichtsertrages, nicht jedoch der Erarbeitung neuer Lehrstoffe. Hiebei ist auf vollständiges und möglichst eigenständiges Arbeiten Wert zu legen. Arbeitsaufträge an einzelne Schülerinnen und Schüler sind unerlässlich und sollen zu einer ökonomischen Nutzung der Lernzeit führen.

Die individuelle Lernzeit umfasst vier Wochenstunden (sofern gemäß Ziffer 3 Punkt 14, schulautonom keine andere Festlegung erfolgt). Im Mittelpunkt der individuellen Lernzeit stehen zweckmäßige und zeitökonomische Verfahrensweisen des selbstständigen Lernens (Erledigung der Hausübungen, Aneignung des Lernstoffes, Vorbereitung auf Leistungsfeststellungen usw.). Jede Schülerin bzw. jeder Schüler ist in der individuellen Lernzeit von den betreuenden Lehrerinnen bzw. Lehrern oder Erzieherinnen bzw. Erziehern durch individuelle Lernunterstützung zu fördern.

Bei der Erstellung des Betreuungsplans ist die Abfolge von gegenstandsbezogener bzw. individueller Lernzeit so zu wählen, dass den Schülerinnen und Schülern täglich Freizeitphasen in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen.

4. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

4.1 Orientierung an den Schülerinnen und Schülern sowie Berücksichtigung der Lernvoraussetzungen

Der Unterricht hat sich grundsätzlich an den Voraussetzungen und individuellen Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler zu orientieren sowie an ihre Vorkenntnisse, Vorerfahrungen und an ihre Vorstellungswelt anzuknüpfen.

Diese individuell unterschiedlichen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler in den Bereichen Wahrnehmung, Motorik, Sprache, Kognition, personale und soziale Identität bilden die Grundlage für die Anbahnung weiterer Entwicklungsschritte und Festlegung der Lernziele.

Der bisherige Verlauf und der aktuelle Stand der Entwicklung, die Vorerfahrungen und Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler sind wesentliche Grundlagen für gezielte Fördermaßnahmen. Das familiäre Umfeld, die für die Schülerinnen und Schüler entscheidenden Bezugspersonen, Freizeitaktivitäten sowie außerschulische Fördermaßnahmen sind ebenso bedeutsam wie die Bedingungen der schulischen Situation.

Bei der Unterrichtsgestaltung ist insbesondere in der Grundstufe römisch eins und römisch II darauf zu achten, dass dem besonderen Bewegungsbedürfnis der Kinder Rechnung getragen wird. Es gibt zahlreiche Lernsituationen, die keinerlei Sitzzwang erfordern. Gymnastische Übungen, Bewegungsspiele und andere motorische Aktivitäten sind in den Unterricht einzubauen. Besondere Bedeutung kommt diesbezüglich auch der Pausengestaltung zu. Bei der Bemessung der Hausübungen muss im Sinne von Paragraph 17, Absatz 2, des Schulunterrichtsgesetzes auch darauf Bedacht genommen werden, dass den Schülerinnen und Schülern genügend Zeit für Bewegung und Freizeitaktivitäten bleibt.

Die kontinuierliche Zusammenarbeit aller am Bildungs- und Erziehungsprozess Beteiligten trägt zur positiven Entwicklung der Schülerinnen und Schüler bei.

4.2 Konzentration der Bildung

Die Lehrerinnen und Lehrer haben die Aufgabe, die Schülerinnen und Schüler in ihrer Ganzheit – d.h. vom Körperlichen bis zum Seelisch-Geistigen – zu bilden, ohne dabei einen Bereich zu vernachlässigen. Im Hinblick auf das Bildungsgut der Schule bedeutet dies, dass die Lehrinhalte in größeren Sinnganzheiten unter Ausnützung aller Wechselbeziehungen der Schülerin bzw. dem Schüler zu vermitteln sind.

Durch fächerübergreifenden und -verbindenden Unterricht ist den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit zu gegeben, Zusammenhänge zu erkennen und zu verstehen. Vernetztes Denken soll dazu beitragen, die Welt zu verstehen, mit zu gestalten und zu verändern.

Bei fächerübergreifender Unterrichtsgestaltung steht ein komplexes, meist lebens- oder gesellschaftsrelevantes Thema im Mittelpunkt. Die einzelnen Unterrichtsgegenstände haben durch integratives Zusammenwirken – zB im Projektunterricht – ihren themenspezifischen Beitrag zu leisten.

4.3 Anschaulichkeit und Herstellen von Bezügen zur Lebenswelt

Die Lehrerin bzw. der Lehrer hat Lerngelegenheiten zu arrangieren bzw. aufzugreifen, die das soziale, kulturelle und naturhafte Umfeld der Schülerinnen und Schüler und der Schule, die Alltagssituationen oder aktuelle Ereignisse bieten und den Kindern und Jugendlichen die Bedeutsamkeit und Sinnhaftigkeit der Lehraufgaben und Lehrstoffe für ihr gegenwärtiges und zukünftiges Leben zu vermitteln. Im Sinne des exemplarischen Lernens sind möglichst zeit- und lebensnahe Themen zu wählen, durch deren Bearbeitung Einsichten, Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Methoden gewonnen werden, die eigenständig auf andere strukturverwandte Probleme und Aufgaben übertragen werden können. Die Materialien und Medien, die im Unterricht eingesetzt werden, haben möglichst aktuell und anschaulich zu sein, um die Schülerinnen und Schüler zu aktiver Mitarbeit anzuregen.

Die Lebensbezogenheit drückt sich auch in der Verbundenheit der Schule und des Unterrichts mit dem Leben außerhalb der Schule aus. Begegnungen mit Fachleuten, die in den Unterricht eingeladen werden können, sowie die Einbeziehung außerschulischer Lernorte bzw. die Ergänzung des lehrplanmäßigen Unterrichts durch Schulveranstaltungen stellen wesentliche Bereicherungen dar. Den neuen Technologien kommt verstärkt Bedeutung zu.

4.4 Sachgerechtheit

Die Lehrerin bzw. der Lehrer hat im Unterricht den Anspruch der Sache zur Geltung zu bringen, hiebei ist Sachrichtigkeit grundsätzlich erforderlich, auch wenn aus psychologischen bzw. methodischen Gründen Vereinfachungen geboten sind.

Außerdem ist der Unterricht so zu führen, dass die Schülerin bzw. der Schüler genügend Zeit zur persönlichen Auseinandersetzung mit dem Lehrstoff hat. Es bedeutet auch keinen Verstoß gegen diesen didaktischen Grundsatz, den Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit zu geben, auf dem Umweg über Irrtümer zu lernen, was häufig viel nachhaltiger und damit letztlich effektiver ist. (Dies gilt jedoch nicht für den Teilbereich Rechtschreiben.) Denn auch dieses Lernen ist von der Absicht geleitet, zum Erfassen des „Sachrichtigen“ hinzuführen.

4.5 Aktivierung und Motivierung

In allen Bereichen des Unterrichts sind, wo immer möglich, spontanes Interesse, Neugierverhalten, Wissensbedürfnis und Leistungsbereitschaft der Schülerin bzw. des Schülers zu wecken und zu pflegen.

Das Erlernen und Beherrschen von verschiedenen Arbeits- bzw. Lerntechniken ist eine wichtige Grundlage für die Möglichkeit selbsttätigen Bildungserwerbs in verschiedenen Unterrichts- und Sozialformen. Eine wichtige Voraussetzung für Aktivierung und Motivierung wird dadurch geschaffen, dass die Lehrerin bzw. der Lehrer versucht, die Bedeutsamkeit von Lehraufgaben und Lehrstoffen, dort, wo es sinnvoll ist, über die subjektive Betroffenheit der Schülerinnen und Schüler zu vermitteln. Damit wird einerseits der Sinn eines Unterrichtsabschnitts einsichtig, andererseits die Aufmerksamkeit für das Unterrichtsangebot geweckt.

Um dies zu gewährleisten, sind folgende Motivationshilfen einzusetzen:

4.6 Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung

Auch durch bloße Übernahme von Erfahrungen anderer können das Wissen, Können und Erleben erweitert werden. Im Unterricht ist durch das Schaffen einer entsprechenden Lernatmosphäre - nicht zuletzt auf Grund der wachsenden Bedeutung dynamischer Fähigkeiten - die selbsttätige und selbstständige Form des Lernens besonders zu stärken.

Durch einen lebensbedeutsamen, situations-, handlungs- und praxisorientierten Unterricht soll die Selbstständigkeit der Schülerinnen und Schüler gefördert werden. Die Unterrichtsinhalte sind so auszuwählen, dass sie für die Bewältigung gegenwärtiger und zukünftiger Aufgaben und Herausforderungen Bedeutung haben. Ausgehend von den konkreten Erfahrungen und den persönlichen Interessen der Schülerinnen und Schüler werden neue Inhalte erarbeitet und in Beziehung zu ihrer Lebenswelt gesetzt. Durch vielfältiges Handeln (praktisches Tun, Entdecken, Experimentieren usw.) in lebensnahen Situationen unter Einbeziehung möglichst vieler Sinne erfahren und erfassen die Schülerinnen und Schüler ihre Umwelt und entwickeln dabei eigene Begriffs- und Denkstrukturen. Diese sind in alltagsbezogenen Situationen möglichst lebensnah anzuwenden. Dafür bieten sich projektartige und offene Lernformen sowie Realbegegnungen im weitesten Sinn an.

Die Auseinandersetzung mit bedeutenden Anlässen, interessanten Erlebnissen sowie aktuellen Situationen trägt zum Erwerb von Kompetenzen und zur Entwicklung neuer Sichtweisen bei.

Die Schülerinnen und Schüler sind ihrem Alter und ihren individuellen Voraussetzungen entsprechend zu kritischem und eigenverantwortlichem Denken zu führen. Es sind Impulse zu setzen, die die Entwicklung eigener Wert- und Normvorstellungen bei den Schülerinnen und Schülern anregen und fördern.

Den Schülerinnen und Schülern ist Lernen als Prozess verständlich zu machen. Sie sollen die an sie gestellten Anforderungen kennen, sich selbst einschätzen lernen und darin auch Motivation für ihre Arbeit finden.

Die Vermittlung von Lerntechniken ist eine unabdingbare Voraussetzung für selbsttätiges Erarbeiten von Kenntnissen und Fertigkeiten, dient aber auch dem Zweck, eine Basis für den lebensbegleitenden selbstständigen Bildungserwerb zu legen. Bei der Gestaltung des Unterrichts ist darauf zu achten, dass für die Präsentation individuellen Wissens Möglichkeiten geboten werden.

4.7 Aufgaben, Prinzipien und Ziele sonderpädagogischer Förderung

Sonderpädagogik ist ein elementarer Bereich der allgemeinen Pädagogik, der wichtige Impulse setzt.

Sonderpädagogische Förderung verwirklicht das Recht der Kinder und Jugendlichen mit Lernbehinderung auf eine ihren individuellen Möglichkeiten entsprechende Bildung und Erziehung mit dem Ziel schulischer und beruflicher Eingliederung, gesellschaftlicher Teilhabe und selbstständiger Lebensgestaltung. Sie orientiert sich an der jeweiligen individuellen und sozialen Situation und schließt die persönlichkeits- und entwicklungsorientierte Vorbereitung auf zukünftige Lebenssituationen ein.

Sie erfordert die Gestaltung von Lernumwelten, die Schülerinnen und Schülern – ausgehend von deren Fähigkeiten und Stärken – die Aneignung von Lerninhalten, Schlüsselqualifikationen und Kompetenzen ermöglicht.

Zur sonderpädagogischen Förderung gehören über den Unterricht hinaus Unterstützungs- und Beratungsangebote im schulischen und außerschulischen Umfeld sowie die Kooperation mit allen am Bildungs- und Erziehungsprozess beteiligten Personen und Institutionen.

Schülerinnen und Schüler müssen unterstützt werden, sich auf aktive, kreative und kooperative Weise Lerninhalte anzueignen. Sie benötigen entsprechende Kompetenzen, um Unterrichtsinhalte zu begreifen, zu behalten und anzuwenden. Sie sind daher mit Arbeitsformen und Lernstrategien vertraut zu machen, die ein selbstständiges Arbeiten, Handeln und Üben ermöglichen.

Lehrerinnen und Lehrer begleiten, helfen, motivieren und sind Ansprechpartnerin und -partner. Sie bieten geeignete Möglichkeiten zum Lernen an, schaffen neue Lernsituationen, setzen Vertrauen in das Können und in die Leistungsmöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler, gewähren Zeit und lassen auch Fehler als Chance für neue Einsichten und Lernprozesse zu.

Arbeiten und Üben in therapeutischer und funktioneller Absicht ist unverzichtbar und ein wesentlicher Bestandteil der sonderpädagogischen Förderung. Diese Übungen verstehen sich als ein durchgängiges Prinzip sonderpädagogischer Förderung im Unterricht, welches zu einer positiven Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit der Schülerinnen und Schüler beitragen soll. Insbesondere können durch diese Übungen die Aufmerksamkeit, Konzentration, Gedächtnistraining und Wahrnehmung sowie die motorische und soziale Entwicklung unterstützt werden.

Die Arbeit mit Individuellen Förderplänen dient der besonderen Förderung der Schülerinnen und Schüler. Die Unterrichtsthemen sind mit den in den Individuellen Förderplänen beschriebenen Methoden zu erarbeitet. Ziel ist es, das individuelle Entwicklungspotenzial der Schülerinnen und Schüler auszuschöpfen.

4.8 Individualisieren, Differenzieren und Fördern

Aufgabe der Schule ist es, die Schülerinnen und Schüler zur bestmöglichen Entfaltung ihrer individuellen Leistungspotenziale zu führen. Leistungsfähigkeit und besondere Begabungen sind dabei kontinuierlich zu fördern. Individualisierungsmaßnahmen beziehen sich auf die einzelne Schülerin bzw. den einzelnen Schüler.

Die Lehrerin bzw. der Lehrer hat sich nicht nur im Förderunterricht zu bemühen, den Schülerinnen bzw. Schülern kontinuierliche Erfolgserlebnisse zu ermöglichen, die eine auf Selbstvertrauen begründete Leistungsbereitschaft entstehen lassen.

Die Schülerinnen und Schüler unterscheiden sich hinsichtlich des Entwicklungsstandes des Sozialverhaltens, der Kommunikationsfähigkeit, der Selbstständigkeit, der Interessen, der Motivation, des Vorwissens, der Lernfähigkeit, der Arbeitshaltung ua. sehr häufig voneinander.

Diese Unterschiede müssen erkannt und beachtet werden und bilden die Grundlage für individualisierende und differenzierende Lernangebote. Individuelle Förderpläne unterstützen eine spezifizierte Planung im Sinne des Differenzierens und Individualisierens.

Um diese Aufgabe bestmöglich erfüllen zu können, hat jede Lehrerin bzw. jeder Lehrer von einer individuellen Planung auszugehen. Die Grundlage für die Erstellung derartiger Förderpläne ergibt sich aus den jeweiligen Entwicklungs- und Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler.

Individuelle Förderpläne enthalten eine pädagogische Diagnose (Analyse der persönlichen sowie der umfeldbezogenen Bedingungen), benennen aus ganzheitlicher Sicht Ziele und Maßnahmen der Unterstützung, dokumentieren den individuellen Lern- und Entwicklungsfortschritt und sind im Hinblick auf notwendige Adaptierungen einer regelmäßigen Überprüfung zu unterziehen. Zu ihrer erfolgreichen Umsetzung tragen alle am Bildungsprozess Beteiligten in gemeinsamer Verantwortung bei.

Für den Unterricht ergeben sich daraus folgende wesentliche Aufgabenstellungen und methodisch-didaktische Konsequenzen:

4.9 Lernorganisation und Lernformen

Lernorganisation umfasst die Aspekte „Gestaltung des Unterrichts“ und „Lernen – lernen“.

Um Schülerinnen und Schüler nach ihrem jeweiligen Entwicklungsstand, ihren Begabungen und Fähigkeiten zu fördern, ist der Unterricht schülerzentriert, handlungsorientiert und differenziert zu gestalten.

Die Schülerinnen und Schüler müssen genügend Zeit für die persönliche Auseinandersetzung mit dem Lehrstoff haben.

Die Zusammenfassung von Schulstufen zu den beiden Lehrplan-Grundstufen ermöglicht eine Verlängerung der Lernzeit durch einen sich über zwei Unterrichtsjahre erstreckenden Zeitraum, wenn dies aus didaktischen Gründen erforderlich ist.

Bei der Gestaltung des Unterrichts ist Wert zu legen auf

Organisationsformen, bei denen das eigenverantwortliche Lernen im Mittelpunkt steht, sind wesentliche Elemente des Unterrichts. Diese können sein: Epochalunterricht, offenes Lernen, projektorientiertes Lernen, Projektunterricht, Wochenplanarbeit uvm.

„Lernen – lernen“ besteht darin:

4.10 Soziales Lernen

Soziales Lernen hat wie alles Lernen in der Schule Gegenwarts- und Zukunftsbedeutung. Die Entwicklung der sozialen Fähigkeiten spielt im Leben von Kindern und Erwachsenen eine ebenso bedeutende Rolle wie ihre Kenntnisse und Fertigkeiten. Durch das soziale Lernen werden geeignete Situationen aufgegriffen und somit wird eine kontinuierliche Lernentwicklung ermöglicht.

In Verbindung mit und neben dem fachlichen Lernen ist auch das soziale Lernen der Kinder und Jugendlichen anzuregen, zu fördern und weiter zu entfalten.

Schülerinnen und Schüler in der Entwicklung ihrer Identität zu unterstützen, ist eine grundlegende pädagogische Aufgabe. Dazu gehört im System Schule, identitätsfördernde Bedingungen zu gestalten und dabei die besonderen Lebenserschwernisse der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf zu berücksichtigen.

Identität kann nur im Austausch mit anderen entwickelt werden und muss in Interaktionen mit der Umwelt ständig reflektiert und neu gewonnen werden.

In besonderer Weise ermöglicht das soziale Lernen das Mit- und Voneinanderlernen, das gegenseitige Helfen und Unterstützen, das Erwerben von Umgangsformen, das Entwickeln und Akzeptieren von Regeln bzw. eines Ordnungsrahmens als Bedingung für Unterricht, das gewaltfreie Lösen bzw. das Vermeiden von Konflikten, das Erkennen und Durchleuchten von Vorurteilen, das Verständnis für Manipulation und die Sensibilisierung für Geschlechterrollen.

Die Bildung von Identität und die Stärkung des Selbstwertgefühls erfordert, die eigenen Wertmaßstäbe, Bedürfnisse und Interessen einzubringen und sich gleichzeitig auf die Anforderungen und Erwartungen des sozialen Umfeldes einzulassen. Das setzt auf der einen Seite die Auseinandersetzung mit gesellschaftlich geltenden Werten und Normen voraus, auf der anderen Seite bedarf es eines Bewusstseins der persönlichen Bedingungen, Bedürfnisse, Interessen und Einstellungen.

Möglichkeiten dazu bieten zum Beispiel verschiedene Situationen im Zusammenleben in der Klasse, das Lernen in kooperativen Sozialformen (Kreisgespräch, Partner- und Gruppenarbeit, Rollenspiel, Peer Tutoring usw.) und das Aufgreifen von sozialen Themen im Unterricht.

Um soziales Lernen zu ermöglichen, muss ein Klima des gegenseitigen Vertrauens und der mitmenschlichen Verantwortung geschaffen werden.

Klasse und Schule sollen von Lehrerinnen bzw. Lehrern sowie Schülerinnen bzw. Schülern gemeinsam als Hilfe-, Aussprache-, Arbeits-, Spiel- und Feiergemeinschaft gestaltet und erlebt werden.

Der Weg führt dabei von der Entwicklung möglichst vieler positiver Ich-Du-Beziehungen über den Aufbau eines Wir-Bewusstseins zur gemeinsamen Verantwortung aller für alle. Dies gilt in der Klasse oder Lerngruppe beim Mitgestalten einer lebendigen Schulgemeinschaft und dient dem Verständnis für andere größere Sozialgebilde (Gemeinde, Bundesland, Österreich als Staat in Europa usw.) Damit soll Verantwortungsbewusstsein für verschieden große Solidargemeinschaften bei den Schülerinnen und Schülern grundgelegt bzw. gefestigt werden. Dies gelingt nur, wenn Vorurteile bewusst gemacht und Toleranz zu üben gelernt werden. Soziales Lernen erhält besonders große Bedeutung und Chance, wenn Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen Lernvoraussetzungen, unterschiedlicher Schulstufen, mit unterschiedlicher Muttersprache, Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen sowie mit speziellen Bedürfnissen gemeinsam unterrichtet werden.

4.11 Interkulturelles Lernen

Interkulturelles Lernen beschränkt sich nicht bloß darauf, andere Kulturen kennen zu lernen. Vielmehr geht es um das gemeinsame Lernen und das Begreifen, Erleben und Mitgestalten kultureller Werte. Aber es geht auch darum, Interesse und Neugier an kulturellen Unterschieden zu wecken, um nicht nur kulturelle Einheit, sondern auch Vielfalt als wertvoll erfahrbar zu machen. Durch die identitätsbildende Wirkung des Erfahrens von Gemeinsamkeiten und Unterschieden der Kulturen, insbesondere in ihren alltäglichen Ausdrucksformen (Lebensgewohnheiten, Sprache, Brauchtum, Texte, Liedgut usw.), sind die Schülerinnen und Schüler zu Akzeptanz, Respekt und gegenseitiger Achtung zu führen.

Unterschiedliche Ausgangsbedingungen sind zu berücksichtigen. Eine allenfalls vorhandene Zwei- oder Mehrsprachigkeit soll positiv besetzt und die Schülerinnen und Schüler sollen ermuntert werden, Kenntnisse in ihrer Muttersprache im Unterricht sinnvoll einzubringen.

4.12 Bewusste Koedukation

Koedukation beschränkt sich nicht auf gleichzeitiges Unterrichten von Schülerinnen und Schülern. Vielmehr ist eine bewusste Auseinandersetzung mit geschlechtsspezifischen Vorurteilen zu führen. Es ist wesentlich, Lerninhalte auszuwählen, die gleichermaßen Mädchen und Knaben ansprechen, den Unterricht so zu gestalten, dass er sowohl den Bedürfnissen der Mädchen als auch der Knaben entgegenkommt, ein (Lern-)Klima der gegenseitigen Achtung zu schaffen sowie Erwartungshaltungen und Umgangsformen der Lehrerinnen und Lehrer gegenüber Mädchen und Knaben zu reflektieren.

Unterricht in geschlechtshomogenen Gruppen kann zu einer Erweiterung des Verhaltens- und Interessensspektrums von Mädchen und Knaben beitragen.

4.13 Sicherung des Unterrichtsertrages und Rückmeldungen; Leistungsbeurteilung

Lernerfolge stehen in enger Wechselwirkung mit den Beziehungen, die Schülerinnen und Schüler zu sich selbst, zu anderen und zu ihrer Umwelt herstellen und vermitteln Sicherheit, Wohlbefinden, Vertrauen, Akzeptanz und Wertschätzung. Sie wecken und fördern das Interesse für Neues und motivieren zum weiteren Lernen.

Um die Lern- bzw. Leistungsfreude und -fähigkeit der Kinder zu erhalten und womöglich zu steigern, hat die Lehrerin bzw. der Lehrer zu versuchen, ihnen Erfolgserlebnisse im Lernen und Leisten zu ermöglichen. Dazu soll sie bzw. er trachten, durch zielgerichtete Wiederholungen und Übungen mit abwechslungsreichen Materialien und Medien, Wechsel der Aufgabenstellungen, Anknüpfen an Bekanntes, Herstellen von Querverbindungen in motivierender und individualisierender Form, den Lernertrag zu sichern. Hausübungen sollen die Unterrichtsarbeit durch vielfältige und interessante Aufgabenstellungen ergänzen. Dabei ist auf die Belastbarkeit der Schülerinnen und Schüler zu achten (siehe auch Paragraph 17, Absatz 2, des Schulunterrichtsgesetzes).

An ganztägigen Schulen sollen die Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) hinsichtlich Quantität und Qualität in Abstimmung mit den Pädagoginnen und Pädagogen des Betreuungsteils erfolgen. Die Aufgaben sind so zu stellen, dass sie nach Möglichkeit im zeitlichen Ausmaß der im Betreuungsteil für die individuelle Lernzeit anberaumten Wochenstunden erledigt werden können.

So wird der Lernerfolg zur sicheren Grundlage für weiteres Lernen und Leisten. Damit Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung als ermutigende Rückmeldung auf den individuellen Lernprozess wirken können, soll im Rahmen der Lernzielorientierung auch der individuelle Lernfortschritt der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt werden. Die Kinder sollen daher allmählich angeleitet werden, Lernkontrolle zunehmend auch in der Form von Selbstkontrolle ihrer Lernprozesse wahrzunehmen.

Lernkontrolle ist ein integrierter Bestandteil von Lernprozessen. Lernkontrolle und Beobachtung der Schülerleistung dienen der Lehrerin bzw. dem Lehrer dazu, die Wirksamkeit der Unterrichtsarbeit zu überprüfen und Maßnahmen zu ihrer Verbesserung zu treffen; sie informieren aber auch Schülerinnen bzw. Schüler und Erziehungsberechtigte über den Leistungsstand und über Lernfortschritte beim einzelnen Kind. Die dazu erforderlichen Kontakte sind sorgsam zu pflegen.

Lernen und schulische Leistungen beschränken sich nicht allein auf Wissen und Fertigkeiten. Sozialverhalten und Arbeitsverhalten sind zwei entscheidende Dimensionen schulischen Lernens, die Aufschlüsse darüber geben, wie Leistungen zu Stande kommen.

Eine detaillierte Rückmeldung über die erreichte Leistung ist wichtig. Sie soll Anleitung zur Selbsteinschätzung sein sowie Motivation, Ausdauer und Selbstvertrauen der Schülerinnen und Schüler positiv beeinflussen.

Die Schülerinnen und Schüler sind in die Planung und Gestaltung, Kontrolle und Analyse ihrer Arbeitsprozesse und Arbeitsergebnisse in zunehmendem Maße aktiv einzubeziehen, damit sie schrittweise Verantwortung für die Entwicklung ihrer eigenen Kompetenzen übernehmen können.

Die Lehrerinnen und Lehrer haben ihr Gesamtkonzept der Rückmeldung und Leistungsfeststellung den Schülerinnen und Schülern sowie den Erziehungsberechtigten in geeigneter Weise bekannt zu geben.

4.14 Einsatz spezifischer Materialien

Alle zur Unterstützung und Kompensation eingesetzten Materialien müssen den besonderen Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler angepasst werden und sollen selbstständig gehandhabt werden können. Es ist Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer in Kooperation mit allen Beteiligten dies sicher zu stellen, damit der Einsatz möglichst problemlos statt finden kann.

5. STUNDENTAFELN

A. Stundentafeln der Grundstufen römisch eins und römisch II (1. bis 4. Schulstufe)

 

Schulstufen und Wochenstunden

Pflichtgegenstände

1.

2.

3.

4.

Gesamt

Religion

2

2

2

2

 

Sachunterricht

3

3

3

3

 

Deutsch, Lesen, Schreiben

5

5

6

6

 

Mathematik

3

3

4

4

 

Musikerziehung

2

2

1

1

 

Bildnerische Erziehung

2

2

2

2

 

Technisches Werken/Textiles Werken

2

2

2

2

 

Bewegung und Sport

3

3

3

3

 

Verbindliche Übungen

 

 

 

 

 

Lebende Fremdsprache

-

-

x

x

 

Verkehrserziehung

x

x

x

x

 

Gesamtwochenstundenzahl

20-23

20-23

22-25

22-25

90

Förderunterricht

1

1

1

1

 

Unverbindliche Übungen

1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:

Interessens- und Begabungsförderung

(1)-2

(1)-2

(1)-2

(1)-2

Verkehrserziehung

(1)-2

(1)-2

(1)-2

(1)-2

Chorgesang

(1)-2

(1)-2

(1)-2

(1)-2

Spielmusik

(1)-2

(1)-2

(1)-2

(1)-2

Darstellendes Spiel

(1)-2

(1)-2

(1)-2

(1)-2

Technisches Werken/Textiles Werken

(1)-2

(1)-2

(1)-2

(1)-2

Bewegung und Sport

(1)-2

(1)-2

(1)-2

(1)-2

Einführung in die Informatik

-

-

(1)-2

(1)-2

Lebende Fremdsprache

-

-

(1)-2

(1)-2

Muttersprachlicher Unterricht

2-6

2-6

2-6

2-6

2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

Interessens- und Begabungsförderung

1

1

1

1

Verkehrserziehung

1

1

1

1

Chorgesang

1

1

1

1

Spielmusik

1

1

1

1

Darstellendes Spiel

1

1

1

1

Technisches Werken/Textiles Werken

1

1

1

1

Bewegung und Sport

1

1

1

1

Einführung in die Informatik

-

-

1

1

Lebende Fremdsprache

-

-

1

1

Muttersprachlicher Unterricht

2-6

2–6

2–6

2-6

Ergänzende Anmerkungen

Schulstufen und Wochenstunden: Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können von der ersten bis zur vierten Schulstufe innerhalb des vorgesehenen Rahmens die Wochenstunden in den einzelnen Pflichtgegenständen (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“) pro Schulstufe um höchstens eine Wochenstunde, insgesamt im höchstens zwei Wochenstunden erhöht bzw. verringert werden. Eine Verringerung des Stundenausmaßes im Pflichtgegenstand „Bewegung und Sport“ ist nicht zulässig. Die gänzliche Streichung eines Unterrichtsgegenstandes auf einer Schulstufe ist nicht zulässig.

Lebende Fremdsprache: 32 Jahresstunden, die im Rahmen der zur Verfügung stehenden Gesamtwochenstundenzahl der Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen sind. Die Gesamtwochenstundenzahl wird dadurch nicht verändert.

Verkehrserziehung: 10 Jahresstunden, die im Rahmen der zur Verfügung stehenden Gesamtwochenstundenzahl der Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen sind. Die Gesamtwochenstundenzahl wird dadurch nicht verändert.

Förderunterricht: Kann integrativ in den Unterrichtsgegenständen oder additiv angeboten werden. Siehe Ziffer 3, der Bemerkungen zur Stundentafel.

Unverbindliche Übungen: Das Angebot stellt in der Regel eine Vertiefung bzw. Ergänzung eines Pflichtgegenstandes bzw. einer verbindlichen Übung dar und soll so ausgewogen und breit sein, dass die Schülerinnen und Schüler eine Auswahl entsprechend ihrer Interessen, Neigungen und speziellen Bedürfnisse vorfinden. Auf eine geeignete Schwerpunktsetzung ist jedenfalls Bedacht zu nehmen. Ebenso können zusätzliche unverbindliche Übungen im Hinblick auf die besonderen Bedürfnisse, Interessen und Neigungen der Schülerinnen und Schüler vorgesehen werden.

Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen: Siehe Ziffer 6, der Bemerkungen zur Stundentafel.

Muttersprachlicher Unterricht: Für Schülerinnen und Schüler mit anderen Erstsprachen als Deutsch.

Bemerkungen zur Stundentafel der Grundstufe römisch eins und römisch II (1. bis 4. Schulstufe)

  1. Ziffer eins
    Die Zusammenfassung von Schulstufen zu den beiden Lehrplan-Grundstufen ermöglicht eine Verlängerung der Lernzeit durch einen sich über zwei Unterrichtsjahre erstreckenden Zeitraum, wenn dies aus didaktischen Gründen erforderlich ist.
  2. Ziffer 2
    Unterrichtsgegenstände mit einer Wochenstunde können mit zwei Stunden in jeder zweiten Woche während eines ganzen Unterrichtsjahres geführt werden.
  3. Ziffer 3
    Der Förderunterricht ist als fächerübergreifende Unterrichtsveranstaltung je Unterrichtsjahr und Klasse bei Bedarf – für Schülerinnen und Schüler, die eines zusätzlichen Lernangebotes bedürfen – anzubieten. Dieser Förderunterricht kann additiv oder integrativ durchgeführt werden. Bei der Feststellung der Förderbedürftigkeit durch die Lehrerin bzw. den Lehrer gemäß Paragraph 12, Absatz 6 und 7 des Schulunterrichtsgesetzes sind die voraussichtliche Dauer (Kursdauer) des Förderunterrichts, die Art der Förderung (schriftliches Förderkonzept) sowie der Unterrichtsgegenstand, auf den sich die Förderung bezieht, anzugeben.
Anmerkung, Ziffer 4, aufgehoben durch Artikel eins, Ziffer 20,, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 379 aus 2020,)
  1. Ziffer 5
    Für ordentliche Schülerinnen und Schüler mit anderen Erstsprachen als Deutsch kann bei Bedarf abweichend vom Förderunterricht im Sinne der Ziffer 3, ein besonderer Förderunterricht im Ausmaß von bis zu fünf Wochenstunden angeboten werden. Dieser Förderunterricht kann sowohl parallel zum Unterricht in den Pflichtgegenständen bzw. verbindlichen Übungen als auch mit diesen gemeinsam geführt werden. Bei Bedarf ist eine ganzjährige Führung dieses Förderunterrichtes zulässig. Bei einer drei- bis fünfstündigen Führung dieses Unterrichtes kann für die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler eine Kürzung der Gesamtwochenstundenzahl in den Pflichtgegenständen bis zu drei Wochenstunden vorgesehen werden.
  2. Ziffer 6
    Im Sinne einer flexiblen Organisation können die unverbindlichen Übungen bei schulautonomen Lehrplanbestimmungen geblockt oder im gleichen Wochenstundenausmaß während des ganzen Unterrichtsjahres geführt werden. „(1)“ bedeutet, dass eine unverbindliche Übung auch mit weniger als einer ganzen Wochenstunde geführt werden kann.
  3. Ziffer 7
    Bei der unverbindlichen Übung „Muttersprachlicher Unterricht“ siehe Artikel römisch eins Paragraph 4, Absatz eins, Litera a, der Verordnung.

B. Stundentafeln der Sekundarstufe römisch eins (5. bis 8. Schulstufe)

1. Ermächtigung für schulautonome Bestimmungen

 

Schulstufen und Wochenstunden

Pflichtgegenstände

5.

6.

7.

8.

Summe

Religion

2

2

2

2

8

Deutsch

 

 

 

 

13-21

Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung

 

 

 

 

3-9

Geographie und Wirtschaftskunde

 

 

 

 

4-11

Mathematik

 

 

 

 

12-20

Geometrisches Zeichnen

 

 

 

 

1-3

Biologie und Umweltkunde

 

 

 

 

4-11

Chemie

 

 

 

 

1-3

Physik

 

 

 

 

1-8

Musikerziehung

 

 

 

 

4-10

Bildnerische Erziehung

 

 

 

 

4-11

Technisches Werken/Textiles Werken

 

 

 

 

4-11

Ernährung und Haushalt

 

 

 

 

2-6

Bewegung und Sport

 

 

 

 

12-18

Verbindliche Übungen

 

 

 

 

 

Lebende Fremdsprache

 

 

 

 

4-8

Berufsorientierung

 

0-1

0-1

1-2

1-4

Gesamtwochenstundenzahl

25-31

26-31

28-32

28-32

111

Förderunterricht

2

2

2

2

 

2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

 

Schulstufen und Wochenstunden

Pflichtgegenstände

5.

6.

7.

8.

Summe

Religion

2

2

2

2

8

Deutsch

5

5

5

5

20

Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung

-

2

1

1

4

Geographie und Wirtschaftskunde

1

1

2

2

6

Mathematik

5

5

5

4

19

Geometrisches Zeichnen

-

-

-

1

1

Biologie und Umweltkunde

1

2

2

2

7

Chemie

-

-

-

1

1

Physik

-

1

1

1

3

Musikerziehung

1

1

1

1

4

Bildnerische Erziehung

1

1

1

1

4

Technisches Werken/Textiles Werken

3

3

3

3

12

Ernährung, Haushalt

1,5

1,5

1,5

1,5

6

Bewegung und Sport

3

3

3

3

12

Verbindliche Übungen

 

 

 

 

 

Lebende Fremdsprache

1

1

1

1

4

Berufsorientierung

-

-

x

x

 

Gesamtwochenstundenzahl

24,5

28,5

28,5

29,5

111

Förderunterricht

2

2

2

2

 

 

Schulstufen und Wochenstunden

Unverbindliche Übungen und Freigegenstände

Vertiefung bzw. Ergänzung eines Pflichtgegenstandes, einer verbindlichen bzw. unverbindlichen Übung

5.

6.

7.

8.

Summe

Interessen- und Begabungsförderung

 

 

 

 

2-8

Verkehrserziehung

 

 

 

 

2-8

Berufsorientierung

 

 

 

 

2-8

Chorgesang

 

 

 

 

2-8

Spielmusik

 

 

 

 

2-8

Darstellendes Spiel

 

 

 

 

2-8

Technisches Werken/Textiles Werken

 

 

 

 

2-8

Bewegung und Sport

 

 

 

 

2-8

Einführung in die Informatik

 

 

 

 

2-8

Lebende Fremdsprache

 

 

 

 

2-8

Muttersprachlicher Unterricht

 

 

 

 

8-24

Freigegenstände

 

 

 

 

 

Lebende Fremdsprache

 

 

 

 

4-8

Ergänzende Anmerkungen

1. Ermächtigung für schulautonome Bestimmungen:

Technisches Werken/Textiles Werken: Als alternative Pflichtgegenstände.

Berufsorientierung: Kann auch geblockt oder integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen geführt werden.

Förderunterricht: Kann integrativ in den Unterrichtsgegenständen oder additiv angeboten werden.

2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

Technisches Werken/Textiles Werken: Als alternative Pflichtgegenstände.

Berufsorientierung: Kann auch geblockt oder integriert im Ausmaß von je 32 Jahresstunden in den Unterricht von Pflichtgegenständen geführt werden.

Förderunterricht: Kann integrativ in den Unterrichtsgegenständen oder additiv angeboten werden. Siehe Ziffer 2, der Bemerkungen zur Stundentafel.

Muttersprachlicher Unterricht: Für Schülerinnen und Schüler mit anderen Erstsprachen als Deutsch.

Unverbindliche Übungen und Freigegenstände: Das Angebot stellt in der Regel eine Vertiefung bzw. Ergänzung eines Pflichtgegenstandes bzw. einer verbindlichen Übung dar und soll so ausgewogen und breit sein, dass die Schülerinnen und Schüler eine Auswahl entsprechend ihrer Interessen, Neigungen und speziellen Bedürfnisse vorfinden. Auf eine geeignete Schwerpunktsetzung ist jedenfalls Bedacht zu nehmen. Ebenso können zusätzliche unverbindliche Übungen im Hinblick auf die besonderen Bedürfnisse, Interessen und Neigungen der Schülerinnen und Schüler vorgesehen werden.

Bemerkungen zur Stundentafel der Sekundarstufe römisch eins (5. bis 8. Schulstufe)

  1. Ziffer eins
    Unterrichtsgegenstände mit weniger als 2 Wochenstunden können in größeren Einheiten geblockt geführt werden.
  2. Ziffer 2
    Der Förderunterricht ist als fächerübergreifende Unterrichtsveranstaltung je Unterrichtsjahr und Klasse bei Bedarf – für Schülerinnen und Schüler, die eines zusätzlichen Lernangebotes bedürfen – anzubieten. Dieser Förderunterricht kann additiv oder integrativ durchgeführt werden. Bei der Feststellung der Förderbedürftigkeit durch die Lehrerin bzw. den Lehrer gemäß Paragraph 12, Absatz 6 und 7 des Schulunterrichtsgesetzes sind die voraussichtliche Dauer (Kursdauer) des Förderunterrichts, die Art der Förderung (schriftliches Förderkonzept) sowie der Unterrichtsgegenstand, auf den sich die Förderung bezieht, anzugeben.
Anmerkung, Ziffer 3, aufgehoben durch Artikel eins, Ziffer 22,, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 379 aus 2020,)
  1. Ziffer 4
    Für ordentliche Schülerinnen und Schüler mit anderen Erstsprachen als Deutsch kann zusätzlich zum Förderunterrichtsangebot ein besonderer Förderunterricht im Ausmaß von bis zu sechs Wochenstunden angeboten werden. Dieser Förderunterricht kann sowohl parallel zum Unterricht in den Pflichtgegenständen als auch mit diesem gemeinsam geführt werden. Bei Bedarf ist eine ganzjährige Führung dieses Förderunterrichts zulässig. Sofern dieser Unterricht mehr als zwei Wochenstunden umfasst, kann für die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler die Gesamtwochenstundenanzahl der Pflichtgegenstände um bis zu drei Wochenstunden gekürzt werden.

C. Stundentafeln der Deutschförderklassen

1. Stundentafel der Grundstufen römisch eins und römisch II (1. bis 4. Schulstufe)

 

Wochenstunden pro Semester

Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen

 

Deutsch in der Deutschförderklasse

15

Religion

2

Weitere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen1

x2

Gesamtwochenstundenzahl

x3

Freigegenstände und unverbindliche Übungen:

Wie Stundentafel der Grundstufen römisch eins und römisch II (1. bis 4. Schulstufe)

_________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und verbindliche Übungen gemäß der Stundentafel der Grundstufen römisch eins und römisch II (1. bis 4. Schulstufe); die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übungen sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe gemäß der Stundentafel der Grundstufen römisch eins und römisch II (1. bis 4. Schulstufe).

2. Stundentafel der Sekundarstufe römisch eins (5. bis 8. Schulstufe)

 

Wochenstunden pro Semester

Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen

 

Deutsch in der Deutschförderklasse

20

Religion

2

Weitere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen1

x2

Gesamtwochenstundenzahl

x3

Freigegenstände und unverbindliche Übungen:

Wie Stundentafel der Sekundarstufe römisch eins (5. bis 8. Schulstufe)

_________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und verbindliche Übungen gemäß der Stundentafel der Sekundarstufe römisch eins (5. bis 8. Schulstufe); die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übungen sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe gemäß der Stundentafel der Sekundarstufe römisch eins (5. bis 8. Schulstufe).

6. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

a) Katholischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 180 aus 2019,

b) Evangelischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 395 aus 2019, in der jeweils geltenden Fassung.

c) Altkatholischer Religionsunterricht

Für die Erteilung des Religionsunterrichtes an den Sonderschulen sind mit Bedachtnahme auf die gegebenen Voraussetzungen die Bildungs- und Lehraufgaben der Lehrpläne für die entsprechende Volksschule (Anlage A) in Anwendung zu bringen.

d) Islamischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 421 aus 1983,.

7. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE UND LEHRSTOFF DER PFLICHTGEGENSTÄNDE DER GRUNDSTUFEN römisch eins, römisch II UND DER SEKUNDARSTUFE I

Sachunterricht Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Sachunterricht soll die Schülerinnen und Schüler befähigen, ihre unmittelbare und mittelbare Lebenswirklichkeit zu erschließen.

In diesem Sinne hat der Sachunterricht die Aufgabe, an entsprechenden Beispielen die vielseitige Betrachtungsweise der Wirklichkeit sowie die Stellung des Menschen - insbesondere die der Schülerin bzw. des Schülers - in dieser Wirklichkeit bewusst zu machen.

Ein kindgemäßer, gleichzeitig aber auch sachgerechter Unterricht führt die Schülerinnen und Schüler allmählich zu einem differenzierten Betrachten und Verstehen ihrer Lebenswelt und befähigt sie damit zu bewusstem und eigenständigem Handeln.

Im Sachunterricht sollen die Schülerinnen und Schüler Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie Kenntnisse, Einsichten und Einstellungen erwerben, die zur eigenständigen Auseinandersetzung mit der Lebenswirklichkeit und zu selbstständigem Wissenserwerb führen.

Der Unterrichtsgegenstand Sachunterricht ist in folgende Erfahrungs- und Lernbereiche gegliedert:

Didaktische Grundsätze:

Bei der Unterrichtsplanung und bei der Unterrichtsgestaltung ist darauf Bedacht zu nehmen, dass Inhalte aus den einzelnen Teilbereichen unter besonderer Berücksichtigung der Erfahrungs- und Erlebniswelt der Schülerinnen und Schüler ganzheitlich aufeinander abgestimmt werden.

Darüber hinaus sollen Zusammenhänge im Lernen und Denken der Schülerinnen und Schüler durch situationsorientierte Unterrichtsanlässe, durch handelnde Arbeitsweisen (zB entdeckendes Lernen, projektorientiertes Lernen) sowie durch sinnvolles Vernetzen von bereichsübergreifenden Aspekten angestrebt werden.

Die Aufgliederung des Sachunterrichts in Erfahrungs- und Lernbereiche ist für die Planung und die Gestaltung der Unterrichtsarbeit nicht das primär strukturierende Prinzip. Vielmehr ist sicherzustellen, dass über die allgemeinen didaktischen Grundsätze hinaus Lernprozesse in konkreten Erlebnis-, Handlungs- und Sachzusammenhängen ermöglicht werden. Es sind daher solche Themenbereiche aufzugreifen, die bereichs- und fächerübergreifendes Lernen zulassen, dabei können auch Einblicke über die Grenzen Österreichs hinaus gemacht werden.

Bei der didaktischen Umsetzung der „europäischen Dimension“ im Unterricht geht es vor allem um das Entwickeln von Einstellungen, Haltungen und Orientierungen.

Auf der Grundstufe römisch II wird sich der Unterricht in größerem Ausmaß an der Eigengesetzlichkeit der einzelnen Erfahrungs- und Lernbereiche orientieren können.

Erfahrungs- und Lernbereich Gemeinschaft und soziale Beziehungen

Lernen in diesem Bereich erfordert besondere didaktische Maßnahmen und Bedingungen und ist nicht selten auf langfristige Prozesse angewiesen; auch Umwege können fruchtbare Elemente dieses Lernens sein. Als innere Voraussetzung bedarf solches Lernen der emotionellen Betroffenheit aller Beteiligten. Lernen in diesem Bereich ist stets in eine Atmosphäre gegenseitigen Vertrauens und gegenseitiger Toleranz einzubetten und erfordert Behutsamkeit und Diskretion der Lehrerin bzw. des Lehrers. Dies gilt insbesondere für den Bereich der Sexualerziehung.

Hier dürfen die Schülerinnen und Schüler zunächst ihre eigenen Ausdrücke verwenden; sie sollen jedoch lernen, die allgemein akzeptierten Begriffe zu gebrauchen. Als wichtige Rahmenbedingungen sind gerade in diesem Bereich die Formen kooperativen Lernens und ein pädagogisches Klima, in dem sich alle wohl fühlen können, anzusehen.

Erfahrungs- und Lernbereich Raumorientierung

Ausgehend davon, dass die Schülerinnen und Schüler sich bereits in ihrer unmittelbaren Umgebung zurechtfinden können, soll diese Orientierungsfähigkeit erweitert werden durch Orientierungsspiele und kindgemäße Übungen sowie durch Hinführen zu bewusstem Reagieren auf Regeln und Symbole (zB Verkehrsregeln und Verkehrszeichen).

Beispiele aus der Umgebung der Schülerin bzw. des Schülers bilden die Grundlage für das Erkennen von Zusammenhängen zwischen landschaftlichen, verkehrstechnischen, kulturellen und wirtschaftlichen Gegebenheiten.

Als Veranschaulichungs- und Vermittlungshilfen bieten sich an:

Der Lehrerin bzw. dem Lehrer steht dafür eine Vielfalt methodischer Möglichkeiten zur Verfügung:

Erfahrungs- und Lernbereich Zeitorientierung

Schulanfängerinnen und Schulanfängern ist die Orientierung in zeitlichen Dimensionen nur in erlebnismäßig erfassbarem Ausmaß möglich; das Orientierungsvermögen muss daher durch entsprechende Hilfeleistung systematisch ausgebaut und begrifflich erfassbar gemacht werden, indem Ereignisse, Personen, Gegenstände, zu denen die Schülerin bzw. der Schüler Beziehungen herstellen kann, in den Unterricht einbezogen werden.

An bedeutsamen Zeitbildern aus der Erlebnis- und Erfahrungswelt der Schülerinnen und Schüler soll der historische Raum zunehmend erfasst werden.

Als Lern- und Arbeitsformen bieten sich an:

Sammeln, Ordnen und Vergleichen von Informationen unter historisch-kulturellem Aspekt;

Erkunden und Erkennen von Veränderungen der Umwelt der Schülerin bzw. des Schülers und ihrer bzw. seiner Bezugspersonen durch Beschreiben, Darstellen (Rollenspiel), Vergleichen, zeitliches Zuordnen (Entwicklungsreihen);

Begegnung mit Zeuginnen und Zeugen und anderen Quellen der Vergangenheit.

Erfahrungs- und Lernbereich Wirtschaftsorientierung

Elementares wirtschaftskundliches Lernen erfolgt primär in der unmittelbaren Begegnung und Auseinandersetzung mit jenen Ausschnitten und Zusammenhängen der Wirtschaft, denen die Schülerinnen und Schüler in ihrem täglichen Leben begegnen.

Darüber hinaus sind immer wieder auch jene Erfahrungen aufzugreifen, die die Schülerinnen und Schüler aus ihrer eigenen wirtschaftlichen Situation gewonnen haben. Bezüge zu ihrer künftigen Rolle als Konsument bzw. in Arbeitswelt, Wirtschaft und Kultur sollen in kindgerechter Form hergestellt werden.

Für das Lernen in diesem Bereich stehen der Lehrerin bzw. dem Lehrer mehrere methodische Möglichkeiten zur Verfügung:

der wirtschaftskundlich akzentuierte Lehrausgang; das Auswerten von Erkundungs- und Beobachtungsaufgaben; das Befragen von Personen, die von ihren eigenen wirtschaftlichen Erfahrungen berichten können (Eltern bzw. Erziehungsberechtigte, Expertinnen und Experten);

das Arrangieren von Lernsituationen mit Hilfe originaler Materialien aus dem Bereich der Wirtschaft (Lebensmittel, Kleidung, Verpackungsmaterial, Werbemittel, Werkzeuge und dergleichen) sowie mit einschlägigem didaktischem Material;

durch das Klären grundlegender Begriffe aus dem Wirtschaftsleben Tatsachen und Zusammenhänge besser verständlich machen;

Abläufe solidarischen wirtschaftlichen Handelns in spielerischer Form durchschaubar machen;

angemessenes Verhalten in Geschäften und Betrieben (zB Einkaufen, Reklamieren, Werbeangebot, Preis- und Qualitätsauszeichnungen).

Erfahrungs- und Lernbereich Naturwissenschaftliche Zusammenhänge

Die didaktischen Überlegungen müssen sich auf die Tatsache stützen, dass die Schülerinnen und Schüler besonderes Interesse an der lebenden Natur zeigen. Die beste Voraussetzung für Lernmotivation und effektiven Unterricht ist die direkte Begegnung mit der Natur. Dabei muss auf Natur- und Umweltschutz Bedacht genommen werden.

Wo die unmittelbare Begegnung mit der Natur nicht möglich ist oder zur Veranschaulichung nicht ausreicht, muss die Nachbildung der Wirklichkeit herangezogen werden (zB Filme). Der Unterricht hat solchen didaktischen Konzepten zu folgen, die es ermöglichen, dass in den Kindern der Wunsch zum Entdecken und Erforschen der Natur verstärkt wird. Die Schülerinnen und Schüler sollen in den Gebrauch altersgemäßer Bestimmungsbücher eingeführt werden.

Durch Vernetzung des Lernbereiches Naturwissenschaftliche Zusammenhänge mit den anderen Bereichen des Sachunterrichts wird die Vertiefung verantwortungsvollen und umweltgerechten Verhaltens angestrebt. Entsprechend der Bedeutung von Gesundheit und Bewegung ist eine enge und nachhaltige Vernetzung mit dem Unterrichtsgegenstand Bewegung und Sport anzustreben.

Die didaktischen Überlegungen müssen von der Tatsache ausgehen, dass das Interesse des Kindes sehr stark auf technische, physikalische und chemische Sachverhalte seiner Umwelt ausgerichtet ist.

Neben der unmittelbaren Begegnung mit der Wirklichkeit kommt dem Versuch besondere Bedeutung zu. Er integriert sämtliche fachspezifische Arbeitsweisen und fördert Lernbereitschaft, Verantwortungsbewusstsein und Kooperationsfähigkeit. In diesem Zusammenhang sind die in der Werkerziehung gewonnenen Produkte und Erkenntnisse einzubeziehen.

Grundstufe I Lehrstoff: 1. und 2. Schulstufe

Erfahrungs- und Lernbereich Gemeinschaft und soziale Beziehungen

Beispielsweise:

Lernziele bis zum Ende der zweiten Schulstufe:

Erfahrungs- und Lernbereich Raumorientierung

Beispielsweise:

Lernziele bis zum Ende der zweiten Schulstufe:

Erfahrungs- und Lernbereich Zeitorientierung

Beispielsweise:

Lernziele bis zum Ende der zweiten Schulstufe:

Erfahrungs- und Lernbereich Wirtschaftsorientierung

Beispielsweise:

Lernziele bis zum Ende der zweiten Schulstufe:

Erfahrungs- und Lernbereich Naturwissenschaftliche Zusammenhänge

Beispielsweise:

Lernziele bis zum Ende der zweiten Schulstufe:

Grundstufe II Lehrstoff: 3. und 4. Schulstufe

Erfahrungs- und Lernbereich Gemeinschaft und soziale Beziehungen

Beispielsweise:

Lernziele bis zum Ende der vierten Schulstufe:

Erfahrungs- und Lernbereich Raumorientierung

Beispielsweise:

Lernziele bis zum Ende der vierten Schulstufe:

Erfahrungs- und Lernbereich Zeitorientierung

Beispielsweise:

Lernziele bis zum Ende der vierten Schulstufe:

Erfahrungs- und Lernbereich Wirtschaftsorientierung

Beispielsweise:

Lernziele bis zum Ende der vierten Schulstufe:

Erfahrungs- und Lernbereich Naturwissenschaftliche Zusammenhänge

Beispielsweise:

Lernziele bis zum Ende der vierten Schulstufe:

Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht in Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung beschäftigt sich mit Vergangenheit, Gegenwart und Zukunftsperspektiven. Er leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Orientierung der Schülerinnen und Schüler in Zeit und Raum und zur Identitätsfindung in einer pluralistisch verfassten Gesellschaft. Dabei ist der Vermittlung von historischen und politischen Kompetenzen besonders Beachtung zu schenken. Kontroverse Interessen in Geschichte und Politik sind im Unterricht ebenso kontrovers darzustellen. Lehrkräfte haben darauf zu achten, dass Schülerinnen und Schüler eine kritisch-abwägende Distanz aufrecht erhalten können. Das Kennenlernen verschiedener Modelle menschlichen Zusammenlebens in der Vergangenheit soll zu Verständnis der eigenen Situation und Toleranz dem Anderen gegenüber in der Gegenwart führen.

Im besonderen Maße ist hierbei von der Erlebnis- und Erfahrungswelt der Schülerinnen und Schüler auszugehen. Im Bereich des historischen Lernens stellen ua. Neue Kulturgeschichte/Geschlechtergeschichte, Umweltgeschichte oder Globalgeschichte gleichberechtigte Zugänge dar. Im Bereich des politischen Lernens sind Themenbereiche aus der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler wie zB Medien, Konsum, Migrationserfahrungen, Lebenswegentscheidungen aufzugreifen.

Der Unterricht soll Einblick in die Geschichte und Politik unterschiedlicher räumlicher, kultureller und zeitlicher Dimensionen geben. Dabei sind besonders interkulturelles und globales Lernen in den Unterricht mit einzubeziehen.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht in Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung ist so zu gestalten, dass es den Schülerinnen und Schülern ermöglicht wird, historische und politische Kompetenzen zu erwerben.

Die Fragestellungen sollen den Erfahrungen, Problemen und Erkenntnisinteressen der Gegenwart entstammen. Historische Sachverhalte müssen aus dem jeweiligen Kontext heraus erklärt und verstanden werden.

Es ist ein wichtiges Anliegen des Unterrichts, dass die Schülerinnen und Schüler entsprechend ihrer individuellen Voraussetzungen politisch bewusstes Handeln entwickeln.

Der Einsatz verschiedener Sozialformen soll dazu beitragen, Erkenntnisse individuell oder gemeinschaftlich zu gewinnen. Eine Diskussionskultur, in der die Meinung der anderen respektiert wird, ist anzustreben.

Historische Kompetenzen

Geschichte gibt Antworten auf Fragen, die an die Vergangenheit gestellt werden. Im Unterricht sind vorhandene Fragestellungen in Geschichtsdarstellungen aufzuzeigen und die Schülerinnen und Schüler zu befähigen, Fragen an die Vergangenheit zu erkennen und zu formulieren (Historische Fragekompetenz).

Der Umgang mit historischen Quellen zum Aufbau einer Vorstellung über die Vergangenheit (Geschichte selbst erzählen) sowie der kritische Umgang mit historischen Darstellungen (zB in Form von Ausstellungen, Spielfilmen mit historischen Inhalten) ist zu fördern. Es sind Möglichkeiten zu eröffnen, durch die die Schülerinnen und Schüler in „freien Arbeitsphasen” und in Projekten forschendes und entdeckendes Lernen praktizieren können (Historische Methodenkompetenz).

Im Unterricht dienen Begriffe und Konzepte zur Erfassung von historischen Sachverhalten. Der individuellen bzw. altersgemäßen Konkretisierung und Weiterentwicklung dieser Begriffe und Konzepte ist dabei besondere Aufmerksamkeit zu schenken (Historische Sachkompetenz).

Historisches Lernen soll zum besseren Verstehen von Gegenwartsphänomenen und von zukünftigen Herausforderungen beitragen (Historische Orientierungskompetenz).

Politische Kompetenzen

Da das alltägliche Leben von politischen Entscheidungen und Kontroversen beeinflusst wird, soll Politische Bildung einerseits zu einer möglichst selbstständigen, begründeten und möglichst sach- und wertorientierten Beurteilung politischer Entscheidungen, Probleme und Kontroversen befähigen und es andererseits schrittweise ermöglichen, sich selbst (Teil-)Urteile zu bilden und zu formulieren (Politische Urteilskompetenz).

Der Unterricht soll die Bereitschaft und die Fähigkeit zu politischem Verstehen und Handeln fördern. Dazu sind die Entwicklung der Fähigkeiten, politische Konflikte auszutragen, eigene Positionen in politischen Fragen zu formulieren sowie politische Positionen anderer zu verstehen, aufzugreifen und an der Lösung von Problemen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft unter Rücksichtnahme auf eigene und fremde Bedürfnisse mitzuwirken, anzustreben. Diese für politisches Handeln zentralen Fähigkeiten sind anhand konkreter Beispiele, zB durch Simulationsspiele zu üben (Politische Handlungskompetenz).

Politische Bildung soll einerseits dazu befähigen, Grundlagen und Informationen zu reflektieren, indem ein Repertoire von Methoden zur Analyse von Daten, Bildern und Texten vermittelt wird. Andererseits sollen die Schülerinnen und Schüler lernen, sich politisch artikulieren und in einen Diskurs mit anderen treten zu können, zB Schülerinnen- und Schülervertreterwahl (Politische Methodenkompetenz).

Bei der Bearbeitung von Begriffen und Konzepten ist darauf zu achten, dass sie in politischen Kontexten vermittelt werden und an das vorhandene Wissen anschließen. Der alters- und entwicklungsgemäßen Konkretisierung und Weiterentwicklung ist dabei besondere Aufmerksamkeit zu schenken (Politische Sachkompetenz).

Die historischen und politischen Kompetenzen sind anhand konkreter Themen zu entwickeln. Die beschriebenen Kompetenzen sind als Ausgangspunkt der Unterrichtsplanung und –gestaltung heranzuziehen. Die Themenbereiche sind bezogen auf die zu erwerbenden Kompetenzen sorgfältig und begründet auszuwählen.

Sekundarstufe I Lehrstoff: 6. Schulstufe

Erstes Auftreten der Menschen bis zum Ende des Mittelalters

Beispielsweise:

Lernziele der sechsten Schulstufe:

Lehrstoff: 7. Schulstufe

Beginn der Neuzeit bis zum Ende des Ersten Weltkrieges

Beispielsweise:

Lernziele der siebenten Schulstufe:

Lehrstoff: 8. Schulstufe

Zeitraum vom Ende des Ersten Weltkrieges bis zur Gegenwart – Möglichkeiten der politischen Beteiligung

Beispielsweise:

Lernziele der achten Schulstufe:

Geographie und Wirtschaftskunde Bildungs- und Lehraufgabe:

Im Mittelpunkt von Geographie und Wirtschaftskunde steht der Mensch. Seine Aktivitäten und Entscheidungen haben immer auch Auswirkungen auf räumliche Strukturen. Diese räumlichen Aspekte menschlichen Handelns sind Gegenstand des Unterrichts. Besonders thematisiert werden solche Vernetzungen am Beispiel der Wirtschaft, deren allgemeine Grundlagen zu erarbeiten sind. Es bieten sich vielfältige Ansätze Fächerverbindenden Arbeitens an. Neben der bewussten Wahrnehmung wird die Beschreibung sowie die Erklärung von Sachverhalten, Zusammenhängen und Entwicklungen des menschlichen Handelns angestrebt. Geographie und Wirtschaftskunde soll Schülerinnen und Schülern helfen, im privaten, beruflichen und öffentlichen Bereich verantwortungsbewusst und tolerant zu handeln.

Didaktische Grundsätze:

Geographische und wirtschaftskundliche Inhalte sollen im Unterricht nicht nebeneinander stehend getrennt, sondern in starkem Maße miteinander verflochten in vergleichender Darstellung aller Kontinente unter möglichst häufiger Berücksichtigung Österreichs behandelt werden.

Der Unterricht in Geographie und Wirtschaftskunde muss sich regelmäßig der erreichbaren realen Umwelt zuwenden. In Lehrausgängen, Wanderungen, Betriebserkundungen uä. sollen die Schülerinnen und Schüler unmittelbar an der Wirklichkeit räumliche und wirtschaftliche Situationen erleben. Viele Lerninhalte sind einer unmittelbaren Begegnung jedoch nicht zugänglich. Deshalb ist Geographie und Wirtschaftskunde auf die Verwendung unterschiedlicher Medien und Fördermethoden angewiesen. Sie ermöglichen die wiederholte Auseinandersetzung mit Lerninhalten und dienen der Objektivierung und Zuordnung der Einzelbeobachtung. Die Verwendung elektronischer Medien soll zur arbeitsorientierten Unterrichtsgestaltung wesentliche Impulse beisteuern. Besonders zu fördern sind Unterrichtsprojekte, da sie eine ganzheitliche Auseinandersetzung mit komplexen Fragestellungen ermöglichen. Offene Lernformen sollen eine Individualisierung und Autonomisierung des Lernprozesses gewährleisten.

Sekundarstufe I Lehrstoff: 5. Schulstufe

Darstellung menschlichen Lebens und Wirtschaftens; graphische Darstellungen; die Bedeutung von Rohstoffen

Beispielsweise:

Lernziele der fünften Schulstufe:

Lehrstoff: 6. Schulstufe

Die Erde; kartographische Darstellungen; Wirtschaftsformen

Beispielsweise:

Lernziele der sechsten Schulstufe:

Lehrstoff: 7. Schulstufe

Leben und Wirtschaften in Österreich, in Europa, auf der Erde; topographische Kenntnisse

Beispielsweise:

Lernziele der siebenten Schulstufe:

Lehrstoff: 8. Schulstufe

Kulturelle, soziale, politische und technologische Entwicklungen; volkswirtschaftliche Zusammenhänge

Beispielsweise:

Lernziele der achten Schulstufe:

Biologie und Umweltkunde

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterrichtsgegenstand Biologie und Umweltkunde hat die Beschäftigung mit den Themenbereichen Mensch und Gesundheit, Tiere und Pflanzen und Ökologie und Umwelt zum Schwerpunkt.

Der Unterricht in Biologie und Umweltkunde soll Kenntnisse über den menschlichen Organismus und typische Vertreter des Tier- und Pflanzenreiches vermitteln. Die Schülerinnen und Schüler sollen Verständnis für den eigenen Körper erwerben, das sie zu einem verantwortungsvollen Umgang mit sich selbst befähigt (Akzeptanz des eigenen Körpers, der eigenen Sexualität; Gesundheitsförderung). Daraus soll die Bereitschaft zu gesunder Lebensführung und verantwortungsbewusstem Verhalten gegenüber der Natur erwachsen.

Er soll den Schülerinnen und Schülern die Bedeutung der Natur als allgemeine Lebensgrundlage erkennen lassen, deren Erhaltung und Förderung auch zur Verbesserung menschlicher Lebensbedingungen führt.

Er soll Liebe zur Natur und Freude an ihrem Formenreichtum wecken sowie zu einen umweltbewussten, nachhaltigen Umgang mit unseren Lebensgrundlagen motivieren und befähigen die Wichtigkeit von Natur- und Umweltschutz bewusst machen.

Didaktische Grundsätze:

Bei der Erarbeitung aller Themen ist stets die Lebenswirklichkeit der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen, sowohl bei der Auswahl der Inhalte und Methoden, als auch durch Anwendung des Wissens auf den eigenen Bezugsrahmen. Gesellschaftsrelevante Aspekte sind miteinzubeziehen, um der Bedeutung biologischer Erkenntnisse für die Gesellschaft gerecht zu werden und die Schülerinnen und Schüler auf die zukünftige Beteiligung und Verantwortung am gesellschaftlichen Leben vorzubereiten.

Die Schülerinnen und Schüler sind zu möglichst selbstständigem Arbeiten anzuregen und zur Problemlösefähigkeit unter Anwendung folgender Arbeitstechniken hinzuführen: Beobachten, Vergleichen, Ordnen; Arbeiten mit geeigneten Hilfsmitteln (zB Lupe, Mikroskop, Computer, usw.); Suchen, Verarbeiten und Darstellen von Information; Identifizieren und Lösen von Problemen; Durchführen einfacher Experimente und Messverfahren.

Die Auseinandersetzung mit aktuellen Fragen der Umwelt, die Entwicklung eines Umweltbewusstseins sowie die Reflexion des eigenen und gesellschaftlichen Beitrags zur Erhaltung bzw. Mitgestaltung der natürlichen Lebensgrundlagen kann insbesonders durch fächerübergreifendes und projektorientiertes Arbeiten gefördert werden. Naturbegegnung ist anzustreben (zB durch Exkursionen, Arbeiten im Freiland, pflegenden Umgang mit Tieren und Pflanzen). Lern- und Sozialformen wie etwa Gruppenarbeit, soziales Lernen, offenes Lernen sollen die soziale wie personale/emotionale Kompetenz der Schülerinnen und Schüler fördern.

Sekundarstufe I Lehrstoff: 5. Schulstufe

Der menschliche Körper; Pflanzen und Tiere; Ökologie und Umwelt

Beispielsweise:

Lernziele der fünften Schulstufe:

Lehrstoff: 6. Schulstufe

Der menschliche Körper; Pflanzen und Tiere; Ökologie und Umwelt

Beispielsweise:

Lernziele der sechsten Schulstufe:

Lehrstoff: 7. Schulstufe

Der menschliche Körper; Pflanzen und Tiere; Ökologie und Umwelt

Beispielsweise:

Lernziele der siebenten Schulstufe:

Lehrstoff: 8. Schulstufe

Der menschliche Körper; Pflanzen und Tiere; Ökologie und Umwelt

Beispielsweise:

Lernziele der achten Schulstufe:

Chemie Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Chemieunterricht soll das Verständnis für chemische Vorgänge in der Umwelt wecken. Er soll die Grundlagen zur Beurteilung von Gefahren für die Umwelt wecken, um eine menschenwürdige Zukunft zu sichern.

Neue wissenschaftliche Erkenntnisse und Technologien sind unabhängig von diesem Lehrplan stets aktuell und ergänzend im Unterricht zu berücksichtigen.

Chemische Vorgänge sind in konkreten Erlebnis-, Handlungs- und Sachzusammenhängen zu vermitteln.

Didaktische Grundsätze:

Der Chemieunterricht soll überwiegend von der Erfahrungswelt der Schülerinnen und Schüler ausgehen. Prinzipiell ist der induktive Weg zum Erkenntnisgewinn anzustreben. Dies bedeutet, dass vom Lehrer/innen Experiment und vor allem auch vom Schüler/innen Experiment auszugehen ist. Dabei ist den Schülerinnen und Schülern Gelegenheit zu möglichst selbstständigem Suchen, Forschen und Entdecken zu geben.

Der Unterricht soll durch moderne Lern- und Sozialformen (zB Teamarbeit) auch das Lernen im sozialen und emotionalen Bereich fördern. Darüber hinaus hat eine Auseinandersetzung mit neuen Technologien, Unterrichtssoftware und elektronischen Informationssystemen zu erfolgen.

Bei der Unterrichtsgestaltung ist ein ausgewogenes Verhältnis von exemplarischer Vertiefung (zB durch Projektunterricht, Lehrausgänge und Exkursionen) und informierender Darbietung (womöglich unterstützt durch Experimente oder Formen des Medieneinsatzes) anzustreben.

Chemieunterricht ist Sicherheitserziehung im weitesten Sinne. Daher muss hier ganz besonders auf Gefahren, die von Stoffen und Reaktionen ausgehen, hingewiesen werden, ohne zu dramatisieren oder zu verniedlichen. Durch den vorschriftsmäßigen Gebrauch von Sicherheitsausstattung und -Hilfen sind die Schülerinnen und Schüler beim Experimentieren auch aktiv an die Sicherheitsstandards zu gewöhnen. Die Entsorgung ist vor allem wegen der Vorbildfunktion demonstrativ sorgfältig durchzuführen.

Sekundarstufe I Lehrstoff: 8. Schulstufe

Chemische Produkte und Vorgänge; Chemie und Umwelt

Beispielsweise:

Lernziele der achten Schulstufe:

Physik Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterrichtsgegenstand Physik trägt zu allen Bildungsbereichen bei und soll sich keinesfalls nur auf die Darstellung physikalischer Inhalte beschränken.

Der Unterricht hat das Ziel, den Schülerinnen und Schülern das Modelldenken der Physik (Realwelt – Modell – Modelleigenschaften – Realwelt) zu vermitteln und physikalisches Wissen in größere Zusammenhänge zu stellen.

Neue wissenschaftliche Erkenntnisse und Technologien sind unabhängig von diesem Lehrplan stets aktuell und ergänzend im Unterricht zu vermitteln.

Physikalische Vorgänge sind in konkreten Erlebnis-, Handlungs- und Sachzusammenhängen zu vermitteln.

Didaktische Grundsätze:

Ausgehend von konkreten Beobachtungen beziehungsweise Alltagserfahrungen der Schülerinnen und Schüler sind unter Berücksichtigung lokaler Gegebenheiten jeweils die zu Grunde liegenden physikalischen Inhalte zu erarbeiten.

Modellvorstellungen und grundlegende Begriffe (zB Trägheit, Kraft oder Energie) sind an allen geeigneten Stellen zur Erklärung von Vorgängen in Natur und Technik heranzuziehen, um entwicklungsgemäß aufbereitet immer tiefergreifende Verständnisebenen zu erreichen.

An geeigneten Inhalten ist den Schülerinnen und Schülern Gelegenheit zu möglichst selbstständigem Untersuchen, Entdecken bzw. Forschen zu geben.

Dies bedingt auch den Einsatz von Schülerversuchen.

Entwicklungsgemäße Denkwege und Deutungsversuche der Schülerinnen und Schüler sind zu berücksichtigen.

Sekundarstufe I Lehrstoff: 6. Schulstufe

Physikalische Erscheinungsformen

Beispielsweise:

Lernziele der sechsten Schulstufe:

Lehrstoff: 7. Schulstufe

Elektrische Phänomene und Geräte; Klimavorgänge

Beispielsweise:

Lernziele der siebenten Schulstufe:

Lehrstoff: 8. Schulstufe

Elektrizität und Radioaktivität

Beispielsweise:

Lernziele der achten Schulstufe:

Deutsch, Lesen, Schreiben, (1. bis 4. Schulstufe),
Deutsch (5. bis 8. Schulstufe) Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht in Deutsch, Lesen und Schreiben bzw. Deutsch hat die Aufgabe, die Schülerinnen und Schüler in ihrer Bereitschaft und Fähigkeit zur Verständigung im mündlichen und schriftlichen Bereich durch Lernen mit und über Sprache zu fördern.

Schwerpunkte sind:

Der Unterricht in Deutsch, Lesen und Schreiben bzw. Deutsch trägt dazu bei, dass Schülerinnen und Schüler ihre kognitiven, emotionalen und kreativen Möglichkeiten nutzen und erweitern.

Der Unterricht fördert die Kritikfähigkeit und führt zur Auseinandersetzung mit einem ethischen Menschen- und Weltbild.

Folgende Teilbereiche stehen in einem engen Zusammenhang und haben die gemeinsame Aufgabe, einen ganzheitlichen Erziehungs- und Lernprozess in Gang zu setzen:

Der Unterricht in Deutsch, Lesen und Schreiben bzw. Deutsch soll beitragen, die Schülerinnen und Schüler nach ihren individuellen Voraussetzungen zu befähigen, ihre kognitiven, emotionalen und kreativen Möglichkeiten zu erkennen, zu nutzen und zu erweitern.

Dabei sollen die sozialen, kulturellen und sprachlichen Erfahrungen thematisiert und gefördert werden. Der Mundart kommt dabei eine besondere Bedeutung zu.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht in Deutsch, Lesen und Schreiben bzw. Deutsch muss mit den anderen Unterrichtsgegenständen verknüpft gesehen werden. Er berücksichtigt die besonderen Lernbedingungen der Schülerinnen und Schüler.

Daraus ergeben sich:

Gesprächssituationen sollen aus natürlichen Anlässen hervorgehen, wobei die Bedürfnisse und Gefühle der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen sind. In verschiedenen Formen des Rollenspiels können die sprachlichen Ausdrucksformen erweitert werden.

Zur Behebung sprachlicher Entwicklungsrückstände oder Sprachstörungen werden spezielle Lernhilfen angeboten (zB therapeutische und funktionelle Übungen, Sprachtherapie).

Das Lesenlernen ist mit dem Schreibenlernen eng zu verbinden, weil sich beide Handlungen gegenseitig unterstützen. Zur Unterstützung und Förderung des Lesen- und Schreibenlernens wird die Form-, Klang- und Bewegungswahrnehmung differenziert, der Wortschatz erweitert und das Formulieren und verstehen von Sätzen geübt.

Beim Erwerb der Schriftsprache sind von Anfang an alle drei Sprachelemente: Satz, Wort und laut zu berücksichtigen.

Beim Lesen- und Schreibenlernen soll auch die Fähigkeit zum produktiven Umgang mit der Schriftsprache entwickelt werden. Mit kleinsten Elementen wie Wörtern, Satzteilen und grafischen Gebilden lässt sich bereits Sinnvolles gestalten.

Der systematische Aufbau eines begrenzten und gründlich geübten Wortschatzes ist eine gute Möglichkeit, den eigenen Lernfortschritt sichtbar zu machen. Rechtschreibübungen sollen den Schülerinnen und Schülern Rückmeldung über ihren Lernstand geben.

Bei der Auswahl von Texten ist auf den Erfahrungs- und Erlebnishintergrund der einzelnen Schülerinnen und Schüler Rücksicht zu nehmen; daher sollten unterschiedliche Textsorten herangezogen werden. Über den Ausbau der Leseecke durch geeignetes Angebot an Kinder- und Jugendbüchern soll das Leseinteresse gesteigert und die Freude am Besitz eigener Bücher geweckt werden.

Lebensnahe Schreibanlässe sind zu schaffen und zu nützen, um das Verfassen und Überarbeiten von Texten zu üben. Aus der Verbindung zum Sachunterricht ergeben sich zahlreiche weitere Formen der gemeinschaftlichen, später der individuellen Textgestaltung.

Systematische Rechtschreibübungen sind gerechtfertigt. Dabei müssen elementare Prinzipien des Rechtschreibunterrichts beachtet werden.

Im Unterricht sind Situationen zu gestalten, in denen die Schülerinnen und Schüler individuelle Lernstrategien entwickeln und sich der Methoden bewusst werden, die sie beim Hören und Sprechen, beim Lesen und Schreiben, im Umgang mit Texten und Medien und beim Gestalten und Durchschauen der Sprache einsetzen können.

Durch regelmäßiges Üben werden erworbenes Wissen gesichert und Fertigkeiten automatisiert und erweitert.

Durch abwechslungsreiche Beschäftigung mit unterschiedlichen Texten gelangen die Schülerinnen und Schüler zu einem umfassenden Textverständnis und zu einer positiven Einstellung zum Lesen.

Grammatisches und orthografisches Wissen befähigt die Schülerinnen und Schüler, bewusst mit Sprache umzugehen, über Sprache zu reden und Texte selbstständig zu bearbeiten.

Der Unterricht in Deutsch, Lesen und Schreiben bzw. Deutsch bietet Gelegenheit zum projektorientierten und fächerübergreifenden Arbeiten.

Schularbeiten:

In der 5. Schulstufe sind zwei bis drei Schularbeiten im Ausmaß von zwei bis drei Unterrichtseinheiten und ab der 6. Schulstufe je drei bis vier Schularbeiten im Ausmaß von drei bis vier Unterrichtseinheiten vorzusehen.

Grundstufe I Lehrstoff: 1. und 2. Schulstufe

Hören und Sprechen

Beispielsweise:

Lernziele bis zum Ende der zweiten Schulstufe:

Lesen und Schreiben

Beispielsweise:

Lernziele bis zum Ende der zweiten Schulstufe:

Umgang mit Texten

Beispielsweise:

Lernziele bis zum Ende der zweiten Schulstufe:

Gestalten und Durchschauen der Sprache

Beispielsweise:

Lernziele bis zum Ende der zweiten Schulstufe:

Grundstufe II Lehrstoff: 3. und 4. Schulstufe

Hören und Sprechen

Beispielsweise:

Lernziele bis zum Ende der vierten Schulstufe:

Lesen und Schreiben

Beispielsweise:

Lernziele bis zum Ende der vierten Schulstufe:

Umgang mit Texten

Beispielsweise:

Lernziele bis zum Ende der vierten Schulstufe:

Gestalten und Durchschauen der Sprache

Beispielsweise:

Lernziele bis zum Ende der vierten Schulstufe:

Sekundarstufe I Lehrstoff: 5. Schulstufe

Hören und Sprechen

Beispielsweise:

Lernziele der fünften Schulstufe:

Lesen und Schreiben

Beispielsweise:

Lernziele der fünften Schulstufe:

Umgang mit Texten

Beispielsweise:

Lernziele der fünften Schulstufe:

Gestalten und Durchschauen der Sprache

Beispielsweise:

Lernziele der fünften Schulstufe:

Lehrstoff: 6. Schulstufe

Hören und Sprechen

Beispielsweise:

Lernziele der sechsten Schulstufe:

Lesen und Schreiben

Beispielsweise:

Lernziele der sechsten Schulstufe:

Umgang mit Texten

Beispielsweise:

Lernziele der sechsten Schulstufe:

Gestalten und Durchschauen der Sprache

Beispielsweise:

Lernziele der sechsten Schulstufe:

Lehrstoff: 7. Schulstufe

Hören und Sprechen

Beispielsweise:

Lernziele der siebenten Schulstufe:

Lesen und Schreiben

Beispielsweise:

Lernziele der siebenten Schulstufe:

Umgang mit Texten

Beispielsweise:

Lernziele der siebenten Schulstufe:

Gestalten und Durchschauen der Sprache

Beispielsweise:

Lernziele der siebenten Schulstufe:

Lehrstoff: 8. Schulstufe

Hören und Sprechen

Beispielsweise:

Lernziele der achten Schulstufe:

Lesen und Schreiben

Beispielsweise:

Lernziele der achten Schulstufe:

Umgang mit Texten

Beispielsweise:

Lernziele der achten Schulstufe:

Gestalten und Durchschauen der Sprache

Beispielsweise:

Lernziele der achten Schulstufe:

Lehrplanzusatz

Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit anderen Erstsprachen als Deutsch

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Erwerb einer weiteren Sprache durch Schülerinnen und Schüler mit anderen Erstsprachen als Deutsch ist Teil von vielfältigen interkulturellen Lernvorgängen, die sich als ein Mit- und Voneinanderlernen von Menschen verschiedener Herkunftskulturen auffassen lassen und sich auf jeden Kulturbereich beziehen können. Beim interkulturellen Lernen geht es vor allem darum, die spezifischen Lebensbedingungen dieser Schülerinnen und Schüler erwachsenden Probleme zu berücksichtigen sowie die Bereitschaft und Fähigkeit zu entwickeln, Aspekte der eigenen Kultur darzustellen, das Anderssein des jeweiligen anderen wahrzunehmen, zu verstehen und sich damit kritisch auseinander zu setzen. In der Schule soll interkulturelles Lernen als Chance für eine inhaltliche und soziale Bereicherung aller Schülerinnen und Schüler zur Vorbereitung auf ein Leben in einer multikulturellen Weltgemeinschaft erfahren und genützt werden.

Der Deutschunterricht muss Schülerinnen und Schüler im Anschluss an die Lern- und Lebenserfahrungen ihrer sprachlichen und kulturellen Sozialisation so fördern, dass damit eine grundlegende Voraussetzung für deren schulische und gesellschaftliche Integration geschaffen wird.

Die zuerst erworbene Sprache ist in hohem Maß Grundlage für den Erwerb einer Zweitsprache, daher soll die Muttersprache beim Zweitspracherwerb nach Möglichkeit berücksichtigt werden.

Die Einbindung des Zweitsprachenerwerbs in das interkulturelle Lernen soll kooperatives Von- und Miteinanderlernen aller Schülerinnen und Schüler ermöglichen.

Schwerpunkte sind:

Didaktische Grundsätze:

Unterricht ist immer auch als eine Sprachlernsituation aufzufassen. Der Erwerb sprachlicher Kompetenzen erfolgt immer im sozialen Kontext.

Es ist festzustellen, in welcher Muttersprache und in welcher Schriftart die Schülerinnen und Schüler bereits alphabetisiert wurden.

Bei der Einschätzung der individuellen Lernfähigkeit sind Motivation, vorhandene Möglichkeiten und tatsächliche Ausdrucksfähigkeit zu berücksichtigen.

Ungesteuerter Spracherwerb hat im Unterricht große Bedeutung. Ausgehend von kommunikativen Realsituationen ist eine kontinuierliche Reflexion und sensible Korrektur anzustreben. Der Spracherwerb erfolgt möglichst unter Rückgriff auf bereits verfügbare Kenntnisse der Muttersprache und auf eventuell vorhandene Kenntnisse der Zweitsprache.

Der Spracherwerb geschieht im Wechselspiel von Global- und Detailverständnis. Bei der Sinnerschließung helfen vor allem der Handlungs- und der Sprachkontext (vor allem im schriftlichen Bereich unterstützen beigefügte Illustration), bei der Sinnvermittlung unter anderem nonverbalen Elemente der Mimik und Gestik.

Wesentliche Bedeutung für Fortschritte im Prozess des Spracherwerbes kommt der Fähigkeit und Bereitschaft zu, die eigenen Sprachäußerungen im Wechselspiel der Kommunikation zu reflektieren, zu vergleichen und zu korrigieren. Es ist Aufgabe des Unterrichts, diese Bereitschaft und Fähigkeit zu fördern und zu entwickeln.

Wo es sich anbietet, soll der Bezug zur jeweiligen Muttersprache und Herkunftskultur der Schülerin bzw. des Schülers hergestellt werden (Vergleich von Sprachen und Kulturen). Dazu sind Kontakte, Kooperationen und Absprachen, vor allem mit der Lehrerin/dem Lehrer für den muttersprachlichen Zusatzunterricht, aber auch mit den Erziehungsberechtigten sehr hilfreich. Wenigstens gelegentlich sollte die Erarbeitung eines Themas in beiden Sprachen gleichzeitig erfolgen.

Der Unterricht hat an die besondere Motivationslage der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Die anfänglich meist vorhandene Leistungsbereitschaft soll erhalten und womöglich noch gesteigert werden. Dadurch kann der Gefahr des Stehenbleibens und Verfestigens auf einem bestimmten Niveau der Zweitsprache begegnet werden.

Schülerinnen und Schüler, die sich kaum auf Deutsch verständigen können, sollten keinesfalls zum Freischreiben angehalten werden. Gerade für sie müssen alle Formen eines lustbetonten Schreibens aufgespürt werden: zB Piktogramme gestalten, Zeichnungen beschriften. Die allgemeine Sprachkompetenz ist in jedem Unterrichtsgegenstand, nicht nur im Sprachunterricht, zu fördern: Jeder Unterricht ist auch als eine Sprachlernsituation aufzufassen.

Es sind besondere Hilfsmittel bereitzustellen bzw. einzusetzen und verschiedene Arbeitstechniken zu vermitteln. Den verschiedenen Lösungshilfen beim Rechtschreiben ist besondere Beachtung zu schenken:

Nachschlagen in verschiedenartigen ein- und zweisprachigen Wörterbüchern und in Lexika, Erstellen und Gebrauchen von Wortlisten, Arbeit mit Muttersprachlichen Paralleltexten uam.

Die Korrekturen in sprachlicher und in sachlicher Hinsicht sind sehr behutsam, verständnis- und taktvoll vorzunehmen.

Das Hörverstehen stellt im Zweitsprachenunterricht eine wesentliche Voraussetzung für erfolgreiche Kommunikation dar. Die Schulung der mündlichen Ausdrucksfähigkeit einschließlich der richtigen Aussprache und Intonation soll einen Schwerpunkt im Unterricht von Deutsch als Zweitsprache bilden.

Hörverstehen ist vor dem Sprechen und Leseverstehen vor dem Schreiben zu vermitteln. Grundsätzlich ist nichts zu schreiben, was nicht durch vorangegangene Sprechübungen abgesichert ist.

Eigenständiger Spracherwerb ist durch selbstständiges Lesen anzustreben.

Die Schulung der mündlichen Ausdrucksfähigkeit soll einen Schwerpunkt in diesem Unterrichtsgegenstand bilden. Der Sprachunterricht ist dabei als Prozess zu verstehen, in dessen Verlauf die Schülerinnen und Schüler möglichst befähigt werden, sprachliche Mittel selbstständig einzusetzen und bestimmte Sprachnormen einzuhalten.

Lehrstoff:

Unabhängig von den einzelnen Teilbereichen sollen sich sprachliche Lernsituationen auf folgende Lebens- bzw. Handlungsbereiche beziehen, wobei die einzelnen Themen immer die kulturellen und soziokulturellen Aspekte aller in der Klasse vertretenen Kulturen (Herkunftskultur, Migrantenkultur und Kultur des Gastlandes) umfassen.

Beispielsweise:

Hören und Sprechen

Beispielsweise:

Lesen und Schreiben

Beispielsweise:

Umgang mit Texten

Beispielsweise:

Gestalten und Durchschauen der Sprache

Beispielsweise:

Mathematik

Bildungs- und Lehraufgabe:

In der Grundstufe römisch eins und römisch II soll der Mathematikunterricht den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeiten geben,

Der Mathematikunterricht leistet einen wesentlichen Beitrag zur geistigen Entwicklung der Kinder, insbesondere zum logischen Denken, zum Symbolverständnis, zur Abstraktions- und Merkfähigkeit und zur Raumorientierung. Weiters sollen Arbeitshaltungen wie Sorgfalt, Genauigkeit, Ordnung und Klarheit entwickelt werden.

Der Unterrichtsgegenstand Mathematik gliedert sich in folgende Teilbereiche:

Diese Aufgliederung in Teilbereiche verdeutlicht Sachstrukturen und stoffliche Linienführung des Lehrplanes. Das soll aber keinesfalls zu einer isolierten Behandlung der einzelnen Teilbereiche führen, sondern deren sinnvolle Vernetzung ist möglichst durchgehend anzustreben.

In der Sekundarstufe römisch eins sollen die Schülerinnen und Schüler:

Didaktische Grundsätze:

Die Gestaltung des Unterrichts zielt auf möglichst eigenständiges Lösen von Problemen ab. Wesentliche Schritte sind dabei das Erarbeiten, das Einüben und Anwenden von Lösungsmodellen sowie das selbstständige Suchen von Lösungswegen.

Bei der Auswahl von Aufgaben ist die Relevanz für das tägliche Leben, in der Sekundarstufe römisch eins zunehmend die Berufsrelevanz, zu berücksichtigen.

Systematisches, situationsbezogenes und anschauliches Lernen, verständnisvolles Lernen

Unterricht in Mathematik ist insbesondere in der Grundstufe römisch eins und römisch II handlungsorientiert. Zum Aufbau des Abstraktionsvermögens spielt der Umgang mit Dingen eine entscheidende Rolle. Für die Bildung von mathematischen Begriffen ist es erforderlich, Handlungs- und Anschauungsmaterial zu variieren, um die Begriffsbildung zu festigen.

Bei der Erarbeitung neuer Inhalte ist darauf zu achten, diese in kleine Lernschritte zu gliedern und aufzuteilen.

Bei der Erkenntnisgewinnung und Denkentwicklung ist ein forschend experimentierendes Vorgehen zu wählen. Es sind Zusammenhänge aufzuzeigen und verwandte Operationen sichtbar zu machen.

Unterschiedliche Lösungswege für Sachverhalte aus dem Alltag sind aufzuzeigen und auch grafisch darzustellen.

Elementare Begriffe, Symbole und Darstellungsformen der mathematischen Fachsprache sind sinnvoll in geeigneter Weise einzuführen.

Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen sowie zur Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler sind herzustellen.

Variation der Veranschaulichung und der Darstellungsebenen

Ein allgemeines Erfassen mathematischer Operationen und Begriffe ist besser zu erreichen, wenn die Bindung an ein bestimmtes Material oder eine bestimmte Veranschaulichung vermieden wird.

Durch den wiederholten Wechsel von handelnden, bildhaften, grafischen und symbolischen Darstellungsebenen wird das Sichern von Begriffen, die Einsicht in Operationsstrukturen und das Finden von Lösungsstrategien möglich.

Funktionen des Übens

Operatives Üben zielt auf die Vertiefung des Verständnisses ab (zB Erkennen von Zusammenhängen), beim operativen Üben werden Kenntnisse und Fertigkeiten (zB Verwenden überschaubaren Zahlenmaterials, Sichern von Begriffen) automatisiert und gefestigt.

Gedankengänge, die zum Erwerb mathematischen Wissens geführt haben, sind zu wiederholen; dabei lernen die Schülerinnen und Schüler, erworbenes Wissen zu rekonstruieren, eigenständig darzustellen und zu begründen.

Planmäßige und abwechslungsreich gestaltete Übungen und Wiederholungen sollen zu größtmöglicher Sicherheit, Geläufigkeit und Genauigkeit führen.

Motivierung

Selbstständiges Entdecken und Erproben sowie Erfolgserlebnisse sind wesentliche Beiträge zur Steigerung der Motivation. Durch lebenspraktische Beispiele soll die Nützlichkeit der Mathematik in verschiedenen Lebens- und Wissensbereichen veranschaulicht und bewusst gemacht werden.

Arbeiten mit dem Taschenrechner und anderen elektronischen Medien

Grundsätzlich sind Einsatzmöglichkeiten zur planmäßigen Nutzung von elektronischen Hilfsmitteln vorzusehen. Die Möglichkeiten elektronischer Systeme bei der Unterstützung schülerzentrierter experimenteller Lernformen sind zu nutzen.

Schularbeiten:

In der 5. Schulstufe sind zwei bis drei Schularbeiten im Ausmaß von zwei bis drei Unterrichtseinheiten und ab der 6. Schulstufe je drei bis vier Schularbeiten im Ausmaß von drei bis vier Unterrichtseinheiten vorzusehen.

Grundstufe I Lehrstoff: 1. und 2. Schulstufe

Aufbau der natürlichen Zahlen

Beispielsweise:

Rechenoperationen

Beispielsweise:

Größen

Beispielsweise:

Geometrie

Beispielsweise:

Lernziele bis zum Ende der zweiten Schulstufe:

Grundstufe II Lehrstoff: 3. und 4. Schulstufe

Aufbau der natürlichen Zahlen

Beispielsweise:

Rechenoperationen

Beispielsweise:

Größen

Beispielsweise:

Geometrie

Beispielsweise:

Lernziele bis zum Ende der vierten Schulstufe:

Sekundarstufe I Lehrstoff: 5. Schulstufe

Zahlen und Maße

Beispielsweise:

Figuren und Körper

Beispielsweise:

Statistik

Beispielsweise:

Lernziele der fünften Schulstufe:

Lehrstoff: 6. Schulstufe

Zahlen und Maße

Beispielsweise:

Figuren und Körper

Beispielsweise:

Statistik

Beispielsweise:

Lernziele der sechsten Schulstufe:

Lehrstoff: 7. Schulstufe

Zahlen und Maße

Beispielsweise:

Figuren und Körper

Beispielsweise:

Statistik

Beispielsweise:

Lernziele der siebenten Schulstufe:

Lehrstoff: 8. Schulstufe

Zahlen und Maße

Beispielsweise:

Figuren und Körper

Beispielsweise:

Statistik

Beispielsweise:

Lernziele der achten Schulstufe:

Geometrisches Zeichnen Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht in Geometrischem Zeichnen verknüpft die Vorstellung von den Erscheinungen der Welt in uns und das Verständnis für Raum und Figur.

Die Sprache als Kommunikationsmittel ist dabei ein wesentlicher Bestandteil, geometrische Objekte und Vorgänge zu beschreiben und zu erklären.

Der Unterricht in Geometrischem Zeichnen leistet einen wichtigen Beitrag zur Vorbereitung auf die Berufswelt (zB durch den zweckentsprechenden Einsatz von Werkzeugen und durch das Aufzeigen der Vorteile von Gründlichkeit und Ordnung).

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht soll auf die Selbsttätigkeit der Schülerinnen und Schüler ausgerichtet sein. Jene Arbeitsaufträge, die die Kreativität und die selbstständige Gestaltungskraft der Schülerinnen und Schüler anregen, sind zu bevorzugen.

Auf Genauigkeit und Sauberkeit ist Wert zu legen. Der grafischen Gestaltung der Arbeiten kommt - abgestimmt auf die jeweils verwendete Ausfertigungstechnik - besondere Bedeutung zu.

Die Konstruktion auf dem Zeichenblatt soll durch Modelle und andere Hilfsmittel, die der Entwicklung der Raumanschauung dienen bzw. die geometrischen Hintergründe deutlich machen, begleitet werden.

Bei der Behandlung von Raumobjekten sollen Aussagen über geometrische Inhalte und Beziehungen aus der jeweiligen Raumsituation entwickelt werden.

Bei der Abbildung von Raumobjekten soll stets exakt zwischen einer Betrachtung der Raumsituation und einer Beschreibung des Bildes unterschieden werden.

Die Schülerinnen und Schüler sollen zu einer geeigneten Form der Dokumentation der Unterrichtsarbeit hingeführt werden.

Sekundarstufe I Lehrstoff: 8. Schulstufe

Ebene Geometrie

Beispielsweise:

Hauptrisse

Beispielsweise:

Perspektive

Beispielsweise:

Lernziele der achten Schulstufe:

Musikerziehung Bildungs- und Lehraufgabe:

Musikerziehung hat die Aufgabe, unter Berücksichtigung der akustisch-musikalischen Umwelt und der besonderen Eigenart der einzelnen Schülerin bzw. des einzelnen Schülers zum Singen, Musizieren, bewussten Hören, Bewegen zur Musik und zum kreativen musikalischen Gestalten zu führen.

Musikerziehung soll sie zu lustbetonter musikalischer Betätigung anleiten und ihnen die Möglichkeit geben, Freude, Bereicherung und Anregung durch die Musik der Gegenwart und der Vergangenheit zu erfahren.

Ausgehend vom aktiven Umgang mit Musik, sind grundlegende Informationen und Kenntnisse über Musik zu vermitteln. Das Verständnis für Musik als künstlerische Ausdrucksform ist anzubahnen.

Musikalische Aktivitäten wirken auf die Persönlichkeitsbildung der Heranwachsenden nachhaltig ein. Ausgehend von den individuellen Anlagen und Fähigkeiten sind daher durch sinnvolle Verknüpfung von Inhalten und Übungen zu fördern.

Musik als nonverbale Sprache wirkt auf Empfinden, Vitalität, Gemüt, Atmosphäre, Zusammengehörigkeitsgefühl und Gemeinschaftserleben.

Musikerziehung hat die Aufgabe, ausgehend von der akustisch-musikalischen Umwelt und der besonderen Eigenart der Schülerinnen und Schüler auf der Basis von Aktualität, kultureller Tradition und Lebensnähe einen selbstständigen, weiterführenden Umgang mit Musik zu vermitteln.

Die Vernetzung von Musik und Lebenswelt und die gesellschaftlicher Bedeutung von Musik, sowie Musik als Faktor individueller Lebensgestaltung sollen erkannt werden.

Dies erfolgt in der aktiven Auseinandersetzung mit exemplarisch ausgewählten Bereichen, Epochen und Ausdrucksformen der Musik.

Schwerpunkte sind:

Didaktische Grundsätze:

Im Mittelpunkt der Musikerziehung steht das musikalische Handeln der Schülerinnen und Schüler und wird angeregt durch:

Die Lehrstoffbereiche Singen und vokales Musizieren, instrumentales Musizieren, Hören, Bewegen, Gestalten und musikalisches Grundwissen sind immer im Zusammenhang zu sehen und sollen dem jeweiligen Lernziel entsprechend vernetzt werden.

Ausgehend von den Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler soll das Interesse für die vielfältigen Ausdrucksformen in der Musik aus verschiedenen Epochen und Kulturkreisen vor allem praxisorientiert geweckt und weiterentwickelt werden. Dabei sind auch regionale Traditionen zu berücksichtigen.

Instrumente, Materialien, Medien und aktuelle Technologien sind mit einzubeziehen. Durch selbstständiges Lernen in verschiedensten Sozialformen soll das Interesse gefördert, der Lernerfolg gesichert und zu partnerschaftlichen und kommunikativen Verhalten beigetragen werden.

Die Schülerinnen und Schüler sollen Lehrerinnen und Lehrer im Unterricht musikalisch tätig erleben.

Ein wichtiger Bestandteil der Unterrichtsgestaltung ist die aktive Einbeziehung von Künstlerinnen, Künstlern, Expertinnen und Experten sowie die Verbindung zum regionalen und überregionalen Kulturleben in und außerhalb der Schule.

Durch Projekte sind die Schülerinnen und Schüler zu künstlerischer Tätigkeit anzuregen und das Gemeinschaftserlebnis zu fördern.

Grundstufe I Lehrstoff: 1. und 2. Schulstufe

Singen – vokales Musizieren

Beispielsweise:

Lernziele bis zum Ende der zweiten Schulstufe:

Musizieren: instrumental, kreativ, reproduzierend

Beispielsweise:

Lernziele bis zum Ende der zweiten Schulstufe:

Hören

Beispielsweise:

Lernziele bis zum Ende der zweiten Schulstufe:

Bewegen

Beispielsweise:

Lernziele bis zum Ende der zweiten Schulstufe:

Grundstufe II Lehrstoff:

Singen – vokales Musizieren

Beispielsweise:

Lernziele bis zum Ende der vierten Schulstufe:

Musizieren: instrumental, kreativ, reproduzierend

Beispielsweise:

Lernziele bis zum Ende der vierten Schulstufe:

Hören

Beispielsweise:

Lernziele bis zum Ende der vierten Schulstufe:

Bewegen

Beispielsweise:

Lernziele bis zum Ende der vierten Schulstufe:

Sekundarstufe I Lehrstoff: 5. und 6. Schulstufe

Singen – vokales Musizieren

Beispielsweise:

Lernziele bis zum Ende der sechsten Schulstufe:

Musizieren: instrumental, kreativ, reproduzierend

Beispielsweise:

Lernziele bis zum Ende der sechsten Schulstufe:

Hören und Gestalten

Beispielsweise:

Lernziele bis zum Ende der sechsten Schulstufe:

Bewegen

Beispielsweise:

Lernziele bis zum Ende der sechsten Schulstufe:

Musikalisches Grundwissen

Beispielsweise:

Lernziele bis zum Ende der sechsten Schulstufe:

Lehrstoff: 7. und 8. Schulstufe

Singen – vokales Musizieren

Beispielsweise:

Lernziele bis zum Ende der achten Schulstufe:

Musizieren: instrumental, kreativ, reproduzierend

Beispielsweise:

Lernziele bis zum Ende der achten Schulstufe:

Hören und Gestalten

Beispielsweise:

Lernziele bis zum Ende der achten Schulstufe:

Bewegen

Beispielsweise:

Lernziele bis zum Ende der achten Schulstufe:

Musikalisches Grundwissen

Beispielsweise:

Lernziele bis zum Ende der achten Schulstufe:

Bildnerische Erziehung Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterrichtsgegenstand Bildnerische Erziehung ist Teil der kulturellen Bildung und soll grundlegende Erfahrungen des Wahrnehmens, der visuellen Kommunikation und des Gestaltens motivierend vermitteln, zu erlebnisbetonter Aktivität führen und Zugänge zu den Bereichen bildende Kunst, visuelle Medien, Umweltgestaltung und Alltagsästhetik erschließen. Die Schülerinnen und Schüler sollen Vertrauen in ihre individuelle Gestaltungsfähigkeit gewinnen und Lust bekommen, diese über die Schulzeit hinaus eigenständig weiterzuentwickeln. Die selbstständig gestalterische Tätigkeit wird ergänzt und weiter entwickelt durch die Reflexion der eigenen Arbeit sowie durch die Auseinandersetzung mit Beispielen aus Alltagskultur, Medien und Kunst.

Sie soll die Schülerinnen und Schüler mit Werkmitteln, Verfahren und bildnerischen Ausdrucksmöglichkeiten vertraut machen, sodass sie sich auf bildnerische Weise mitteilen, bildnerische Mitteilungen anderer verstehen und dadurch Erfahrungen über sich selbst sowie über ihre engere und weitere Umwelt sammeln können. In der bildnerischen Tätigkeit geht es einerseits um das Kennen lernen, Erproben und Anwenden von Ausdrucksmöglichkeiten in Bereichen wie Grafik, Malerei, Plastik, Raum, Schrift, Fotografie, Film, Video, Neue Medien, Spiel und Aktion sowie Gestaltung der eigenen Umwelt. Andererseits geht es um die Entwicklung des bildhaften Denkens und persönlichkeitsbezogener Eigenschaften wie Offenheit, Flexibilität, Experimentierfreude, Einfallsreichtum, Sensibilität, Konzentrationsfähigkeit, Ausdauer, Kooperationsbereitschaft und Rücksichtnahme.

Auf dieser Grundlage sollen Wahrnehmungs-, Kommunikations- und Erlebnisfähigkeit gesteigert und Vorstellungskraft, Fantasie, individueller Ausdruck und Gestaltungsvermögen entwickelt werden.

Bildnerische Erziehung ermöglicht die Verknüpfung sowohl von sinnlichen und emotionalen als auch von kognitiven und psychomotorischen Zugängen.

Die eigene Gestaltungsarbeit soll Einsichten in die Zusammenhänge von Produkt und Prozess ermöglichen, technische und handwerkliche Grundlagen vermitteln und Offenheit, Experimentierfreudigkeit, Flexibilität und Beharrlichkeit als wichtige Voraussetzungen für kreatives Gestalten erlebbar machen.

Die Ergänzung und Relativierung der subjektiven Erfahrungen durch grundlegendes Sachwissen zielt auf Erweiterung der Wahrnehmungs-, Erkenntnis- und Handlungsqualitäten im visuellen und haptischen Bereich.

Neben der Entwicklung persönlicher Erlebnisfähigkeit und Freude an bildender Kunst sollen auch verstandesmäßige Zugänge eröffnet und das reflektorische und kritische Potenzial von Kunstwerken in altersgemäßer Form bewusst gemacht werden.

Die Selbsterfahrung durch eigenständige Gestaltungsarbeit, die Förderung der Kreativität, der Handlungsbereitschaft und der Freude am eigenen Tun sowie die Wertschätzung ästhetischer Vielfalt und die Entwicklung kultureller Toleranz leisten wichtige Beiträge zur Persönlichkeitsbildung und zur Wahrnehmung sozialer Verantwortung.

Schwerpunkte sind:

Didaktische Grundsätze:

Motivation der Schülerinnen und Schüler und deren Freude an eigenständiger bildnerischer Tätigkeit sollen zentrale Aspekte der Bildnerischen Erziehung sein.

Individuelle bildnerische Äußerungen der Schülerinnen und Schüler sind grundsätzlich anzuerkennen. Wertungen sind vor allem im Sinne einer positiven Verstärkung einzusetzen.

Die Einführung in ein Thema ist so zu gestalten, dass die Fantasie und der bildnerische Einfallsreichtum geweckt werden. Der Aufgabenrahmen soll eine Orientierung bieten, aber gleichzeitig so viel Spielraum lassen, dass jede Schülerin und jeder Schüler seine persönlichen Ideen und Vorlieben einbringen und sich mit dem fertigen Werk identifizieren kann. Dieser Gestaltungsspielraum ist auch notwendig, um den unterschiedlichen Entwicklungsphasen und Begabungen innerhalb einer Klasse gerecht zu werden. Im Vergleich mit den anderen kann jede Schülerin bzw. jeder Schüler sich in seiner Eigenart erkennen und gleichzeitig die Eigenart der anderen anerkennen.

Der Aufgabenrahmen kann auch – im Sinne demokratischen Handelns – in Zusammenarbeit mit den Schülerinnen und Schülern entwickelt werden.

In gemeinsamer Arbeit sollen fallweise größere Projekte verwirklicht werden. Dabei geht es nicht nur um die Förderung im Bereich des sozialen Lernens, sondern auch um die Erfahrung, die eigene Umwelt verändern zu können und ein Thema ganzheitlich darzustellen. Dies bietet vielfältige Möglichkeiten für die Verknüpfung mit anderen Unterrichtsgegenständen.

Wesentliche Inhalte der Bildnerischen Erziehung sollen vor allem die reale Lebenssituation und die soziale Umwelt sein, aber auch Irreales, Fantastisches und Utopisches.

Die vertiefende und mehrdimensionale Auseinandersetzung mit ausgewählten Themen sowie Vernetzungs- und Transferleistungen sind wichtiger als die Behandlung einer möglichst großen Anzahl von Aufgaben.

Im Sinne der Anschaulichkeit ist bei der Präsentation von Kunstwerken auf optimale Qualität der verwendeten Bildmedien zu achten. Die Begegnung mit dem Original ist anzustreben.

Lehrausgänge in Ausstellungen, Ateliers, Galerien und Museen ermöglichen die Begegnung mit Originalen sowie den Dialog mit Fachleuten und sind daher ein wichtiger Bestandteil des Unterrichts. Der Ertrag ist durch gezielte Vorbereitung, Begleitung und Dokumentation zu sichern.

Grundstufe I Lehrstoff: 1. und 2. Schulstufe

Bildnerisches Gestalten

Beispielsweise:

Lernziele bis zum Ende der zweiten Schulstufe:

Grundstufe II Lehrstoff: 3. und 4. Schulstufe

Bildnerisches Gestalten

Beispielsweise:

Lernziele bis zum Ende der vierten Schulstufe:

Sekundarstufe I

Die Lehrstoffinhalte sind den folgenden Sachgebieten zuzuordnen:

Bildende Kunst

Malerei, Grafik, Schrift, Plastik/Objekt, Architektur, Foto, Film, Video, Computer, zeitgenössische künstlerische Medien und Ausdrucksformen (zB Aktionskunst, Performance, Montage, Environment, Konzeptkunst)

Visuelle Medien

Umweltgestaltung und Alltagsästhetik

Lehrstoff: 5. und 6. Schulstufe

Bildnerisches Gestalten und Auseinandersetzung mit Kunstwerken

Beispielsweise:

Lernziele bis zum Ende der sechsten Schulstufe:

Lehrstoff: 7. und 8. Schulstufe

Bildnerisches Gestalten und Auseinandersetzung mit Kunstwerken

Beispielsweise:

Lernziele bis zum Ende der achten Schulstufe:

Technisches Werken Bildungs- und Lehraufgabe:

Technisches Werken soll durch tätige Auseinandersetzung mit Werkstoff und Werkzeug Einsichten in die Bereiche „Gebaute Umwelt, „Technik“ und „Produktgestaltung/Design“ und in die Arbeits- und Berufswelt gewonnen werden, die die Schülerinnen und Schüler befähigen, neue Situationen in diesen Bereichen erfolgreich zu bewältigen und ein verstehendes und kritisches Verhalten zu den Gegenständen ihrer Umwelt zu entwickeln. Das entdeckende und forschende Lernen soll die Ausbildung des kreativ-produktiven Denkens fördern, zur Persönlichkeitsbildung und zur Berufsorientierung beitragen.

In allen Bereichen der Werkerziehung sind Gewissenhaftigkeit, Ausdauer, Arbeitshygiene und Unfallverhütung, Material- und Zeitökonomie und Sinn für Ordnung und Sauberkeit anzustreben. Soziale Erfahrungen sind zu ermöglichen, die Schülerinnen und Schüler sind zu einem verantwortungsvollen Handeln für eine menschengerechte Umweltgestaltung hinzuführen.

Die Schülerinnen und Schüler sollen durch Sammeln von Erfahrungen aus der praktischen Arbeit Kompetenzen erwerben wie:

Die Achtung und Wertschätzung der Produkte anderer – auch anderer Kulturen – müssen ebenso grundgelegt werden, wie das Anbahnen des Bewusstseins der Gleichstellung von Frauen und Männern im Arbeitsprozess.

Didaktische Grundsätze:

Der Gegenstand Technisches Werken soll zu Erfahrungen, Kenntnissen und Fertigkeiten im gestaltenden Umgang mit Werkstoffen und Werkzeugen führen. Werken soll ein kreativer Prozess sein, in dem die Eigenständigkeit bei der Entwicklung von Lösungsstrategien gefördert wird.

In der verantwortungsbewussten Auswahl von Themeninhalten und Technologien müssen sowohl ökologische als auch ökonomische Überlegungen berücksichtigt werden. Die Auswahl der Aufgaben im Werkunterricht ist dem unterschiedlichen Leistungsvermögen der Schülerinnen und Schüler anzupassen.

Bei der Planung des Unterrichts ist zu berücksichtigen, dass die Fachbereiche stufenweise immer komplexer behandelt werden. Wegen des besonderen Motivationscharakters ist es wichtig, dass konkrete Produkte hergestellt werden. Bei der Auswahl der Themen ist die Erlebniswelt zu berücksichtigen. Da der Unterrichtsertrag in diesem Unterrichtsgegenstand meist in der Prozessorientiertheit liegt, sind Planen, Skizzieren, Arbeiten mit Baukästen und Herstellen von Vormodellen bei manchen Werkthemen unerlässlich.

Einsichten in technische Zusammenhänge können auch durch experimentierendes und prozesshaften Erarbeiten gewonnen werden, wobei in diesem Fall keine fertigen Endprodukte erzielt werden müssen. Ergebnisse von solchen Auseinandersetzungen sollen in geeigneter Form dargestellt oder präsentiert werden, um zur Festigung des Gelernten beizutragen.

Erziehung zu Genauigkeit, Ausdauer, Sorgfalt, Sparsamkeit, Hilfsbereitschaft, Koordinations- und Kooperationsvermögen sind bei der praktischen Arbeit zu fördern.

Exkursionen und Lehrausgänge stellen wesentliche Ergänzungen des Unterrichts dar.

Grundsätzlich ist der Unterricht koedukativ zu führen, da die Inhalte des Technischen Werkens sowohl für Mädchen als auch für Knaben gleichermaßen relevant sind. Der handlungsorientierte Unterricht bietet den Schülerinnen und Schülern spezifische Möglichkeiten für das Verständnis technischer und gestalterischer Inhalte. Es ist ein wichtiges Anliegen des Unterrichtsgegenstandes, eine grundsätzliche wertschätzende Haltung gegenüber der eigenen und der fremden Arbeit zu fördern, Kritikfähigkeit zu üben und das Selbstwertgefühl zu stärken. Der Umgang mit Werkzeugen, Geräten, Maschinen und Werkstoffen erfordert sachgemäße Hinweise und Handhabung, wobei die Vorbildwirkung der Lehrerin bzw. des Lehrers besonders wichtig ist. Werkprozesse sind so zu planen und durchzuführen, dass eine Gefährdung und Beeinträchtigung der Gesundheit ausgeschlossen werden können. Individuelle Voraussetzungen und der Entwicklungsstand der Schülerinnen und Schüler sind zu berücksichtigen.

Die allgemeinen Schutzbestimmungen bezüglich der Elektrogeräte und Maschinen sind besonders zu beachten. Schülerinnen und Schüler dürfen nicht an Fräsmaschinen, Hobelmaschinen, Kreissägen und mit Winkelschleifern arbeiten. Die arbeitsrechtlichen Schutzbestimmungen sind zu beachten.

Bei Werkstücken oder Aufgaben, die die Arbeit mit elektrischem Strom vorsehen, darf nur eine maximale Stromspannung von 24 Volt Stromspannung bzw. 20-30 mA zur Anwendung kommen. Auf die Gefahren bei der Arbeit mit elektrischem Strom ist besonders hinzuweisen.“

Grundstufe I Lehrstoff: 1. und 2. Schulstufe

Gebaute Umwelt

Beispielsweise:

Lernziele bis zum Ende der zweiten Schulstufe:

Technik

Beispielsweise:

Lernziele bis zum Ende der zweiten Schulstufe:

Produktgestaltung

Beispielsweise:

Lernziele bis zum Ende der zweiten Schulstufe:

Grundstufe II Lehrstoff: 3. und 4. Schulstufe

Gebaute Umwelt

Beispielsweise:

Lernziele bis zum Ende der vierten Schulstufe:

Technik

Beispielsweise:

Lernziele bis zum Ende der vierten Schulstufe:

Produktgestaltung

Beispielsweise:

Lernziele bis zum Ende der vierten Schulstufe:

Sekundarstufe I Lehrstoff: 5. und 6. Schulstufe

Gebaute Umwelt

Beispielsweise:

Lernziele bis zum Ende der sechsten Schulstufe:

Technik

Beispielsweise:

Lernziele bis zum Ende der sechsten Schulstufe:

Produktgestaltung/Design

Beispielsweise:

Lernziele bis zum Ende der sechsten Schulstufe:

Lehrstoff: 7. und 8. Schulstufe

Gebaute Umwelt

Beispielsweise:

Lernziele bis zum Ende der achten Schulstufe:

Technik

Beispielsweise:

Lernziele bis zum Ende der achten Schulstufe:

Produktgestaltung/Design

Beispielsweise:

Lernziele bis zum Ende der achten Schulstufe:

Textiles Werken Bildungs- und Lehraufgabe:

Textilien spielen eine wesentliche Rolle in der Lebenswelt der Menschen und bedingt eine bewusste Auseinandersetzung mit entsprechenden Materialien, Prozessen und Produkten. Durch tätige Beschäftigung mit Werkstoff und Werkzeug sollen Einsichten in die Bereiche textile Materialien, Design/Produktgestaltung-Umweltgestaltung, Kleidung, Wohnen sowie in die Arbeits- und Berufswelt gewonnen werden, die die Schülerinnen und Schüler befähigen, neue Situationen in diesen Bereichen erfolgreich zu bewältigen und ein verstehendes und kritisches Verhalten zu ihrer Umwelt zu entwickeln.

Im Textilen Werken sollen fachspezifische Erkenntnisse über Materialien, textile Herstellungsverfahren und Gestaltungsprozesse erworben werden und beim Herstellen beziehungsweise Umgestalten textiler Produkte Anwendung finden.

Im Mittelpunkt steht die tätige Auseinandersetzung mit Textilien und anderen Materialien. Der Wert des praktischen Arbeitens soll erfahren werden und dadurch an Bedeutung gewinnen. Die regelmäßige Werkbetrachtung ermöglicht eine entsprechende Reflexion.

Im Umgang mit Material, Werkzeug und Maschinen sollen Gefahren erkannt und Sicherheitsmaßnahmen sowie Verhaltensregeln eingehalten werden. Auf entsprechende Gestaltung des Arbeitsplatzes ist Rücksicht zu nehmen.

Unterrichtsinhalte sind miteinander zu verknüpfen sowie Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen (zB zum Sachunterricht, zu Deutsch, zum Technischen Werken) herzustellen. Aufbauend auf individuellen Fähigkeiten, Vorkenntnissen, Bedürfnissen und Interessen sollen Fertigkeiten geübt und die Selbstständigkeit gefördert werden. Spezifische Kriterien der Wahrnehmung und Motorik sollen bei allen Tätigkeiten Berücksichtigung finden und auch gezielt trainiert werden.

Kreativität, Experimentierfreude, Spontaneität und Flexibilität sollen einen zentralen Stellenwert im Textilen Werken einnehmen. Soziale Kompetenzen wie zB Teamfähigkeit oder Hilfsbereitschaft sollen beim gemeinsamen Tun gefördert werden und zur Persönlichkeitsentwicklung beitragen. Im Unterrichtsgegenstand Textiles Werken sollen sowohl der Weg als auch das Ergebnis gleichwertige Bedeutung haben.

Das entdeckende und forschende Lernen soll die Ausbildung des kreativ-produktiven Denkens fördern, zur Persönlichkeitsbildung und zur Berufsorientierung beitragen.

In allen Bereichen der Werkerziehung sind Gewissenhaftigkeit, Konzentration und Ausdauer, Arbeitshygiene und Unfallverhütung, Material- und Zeitökonomie sowie Sinn für Ordnung und Sauberkeit anzustreben. Soziale Erfahrungen sind zu ermöglichen.

Schwerpunkte sind:

Didaktische Grundsätze:

Der Gegenstand Textiles Werken soll durch Freude am Tun zu grundlegenden Erfahrungen, Kenntnissen und Fertigkeiten im gestaltenden Umgang mit Werkstoffen und Werkzeugen führen.

Im Textilen Werken sollen den Schülerinnen und Schülern an unterschiedlichen Beispielen bewusst gemacht werden, dass Textilien aus dem Alltag nicht wegzudenken sind. Im handelnden Umgang mit Textilien kann eine positive Einstellung zum Material aufgebaut werden. Durch vielfältiges Arbeiten und Gestalten mit und an Materialien werden Interesse und Motivation geweckt. Freude am Tun kann ausschließlich durch anschauliche Aufbereitung der Themen und Aufgabenstellungen geweckt und erlebt werden. Die Wertschätzung der Lehrperson gegenüber den Arbeiten der Schülerinnen und Schüler kann wesentlich zu deren positiver Einstellung gegenüber dem Unterrichtsgegenstand beitragen.

Im Rahmen einer Werkbetrachtung wird den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit gegeben, sich über die Arbeiten gedanklich auszutauschen und darüber miteinander zu reflektieren. Gegenseitiges Akzeptieren wird dabei erlernt, Kritikfähigkeit geübt und die individuelle Persönlichkeit gefördert. Beim Erproben textiler Verfahren und Prozesse und beim Herstellen von Produkten werden vielfältige Erfahrungen gesammelt. Dabei ist eine kritische Auseinandersetzung mit textilen Produkten anzubahnen und zu fördern.

Indem sich die Auswahl der Themen an den Interessen, Bedürfnissen und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler orientiert, wird der Zugang zu Arbeitsprozessen erleichtert. Sie erleben dabei das Herstellen von Produkten für den jeweils eigenen, ganz persönlichen Bedarf und das Mitgestalten ihrer Umwelt. Bei der Auswahl der Verfahren soll auf Aktualität, Verwendungszweck, Praxisbezug usw. Rücksicht genommen werden.

Durch Sammeln und Vergleichen von Informationen und praktischen Erfahrungen lernen Kinder ua. Achtung und Verständnis für Textilien aus der Gegenwart und aus der Vergangenheit. Bei der Auseinandersetzung mit Textilien können Einsichten sowohl in die eigene Kultur als auch in andere Kulturen gewonnen werden.

Ebenso bieten aktuelle Situationen und Aktivitäten Möglichkeiten für fächerübergreifendes Arbeiten. Ganzheitliches Lernen und Lernen in Sinnzusammenhängen sollen den Schülerinnen und Schülern ermöglichen, die Vernetzung einzelner Fachbereiche und Unterrichtsgegenstände bewusst zu erkennen.

Schöpferisches Tun in verschiedensten Sozialformen wie Einzelarbeit, Partnerarbeit, Gruppenarbeit und der Arbeit im Team ermöglicht die Zuordnung nach persönlichen Neigungen und Fähigkeiten. Individuelle, auf die Situation des Kindes abgestimmte Aufgabenstellungen fördern Arbeitshaltung, Ausdauer und Konzentration.

Die Rechts- und Linkshändigkeit sind zu berücksichtigen. Bei der Unterrichtsplanung und Gestaltung ist entsprechend den Voraussetzungen der Kinder auf größtmögliche Differenzierung Wert zu legen.

Erziehung zu Genauigkeit, Ausdauer, Sorgfalt, Sparsamkeit, Hilfsbereitschaft, Koordinations- und Kooperationsvermögen sind bei der praktischen Arbeit zu fördern.

Der bewusste Einsatz von Rohmaterialien und dessen Recycling ist zu vermitteln.

Beim Entwerfen und Planen ist die zeichnerische Darstellung auch mit modernen Technologien als Mittel der Information zu fördern.

Hinsichtlich der Werkstoffe und der Technologien ist der Ökonomie und Ökologie auf allen Schulstufen Rechnung zu tragen.

Die allgemeinen Schutzbestimmungen bezüglich der Elektrogeräte und Maschinen sind zu beachten; die arbeitsrechtlichen Schutzbestimmungen sind einzuhalten.

Grundstufe I Lehrstoff: 1. und 2. Schulstufe

Materialien/Textiltechnologie

Beispielsweise:

Lernziele bis zum Ende der zweiten Schulstufe:

Produkte/Gestaltungstechniken/Kultur-Textilgeschichte/Kleidung

Beispielsweise:

Lernziele bis zum Ende der zweiten Schulstufe:

Grundstufe II Lehrstoff: 3. und 4. Schulstufe

Materialien/Textiltechnologie

Beispielsweise:

Lernziele bis zum Ende der vierten Schulstufe:

Produkte/Gestaltungstechniken/Kultur-Textilgeschichte/Kleidung

Beispielsweise:

Lernziele bis zum Ende der vierten Schulstufe:

Sekundarstufe I Lehrstoff: 5. und 6. Schulstufe

Materialien/Textiltechnologie

Beispielsweise:

Lernziele bis zum Ende der sechsten Schulstufe:

Produkte/Gestaltungstechniken/Kultur-Textilgeschichte/Kleidung

Beispielsweise:

Lernziele bis zum Ende der sechsten Schulstufe:

Lehrstoff: 7. und 8. Schulstufe

Materialien/Textiltechnologie

Beispielsweise:

Lernziele bis zum Ende der achten Schulstufe:

Produkte/Gestaltungstechniken/Kultur-Textilgeschichte/Kleidung

Beispielsweise:

Lernziele bis zum Ende der achten Schulstufe:

Ernährung und Haushalt Bildungs- und Lehraufgabe:

Ernährung und Haushalt ist ein themenzentrierter und handlungsorientierter Unterrichtsgegenstand und soll Entscheidungsgrundlagen für die Förderung des psychischen, physischen, sozialen und ökologischen Wohlbefindens anbieten.

Die Zusammenhänge zwischen Alltagsgestaltung und Lebensqualität sollen aufgezeigt werden. Ein zentrales Anliegen in allen Fragen der Lebensgestaltung muss die Gesunderhaltung sein.

Das Bewusstsein, dass dem Leben im Haushalt unterschiedliche Wert- und Normvorstellungen zu Grunde liegen, soll zu aufgeschlossenem, tolerantem Umgang miteinander sowie im multikulturellen Umfeld führen.

Der Unterricht in Ernährung und Haushalt soll zur selbstständigen Bewältigung von Aufgaben im privaten Haushalt befähigen, wobei der Haushalt in seiner Gesamtheit als Versorgungs-, Wirtschafts- und Sozialbereich zu sehen ist.

Der Unterrichtsgegenstand Ernährung und Haushalt gliedert sich in die Teilbereiche:

Didaktische Grundsätze:

Die praktische Anwendung von Erkenntnissen ist ein wichtiger Bestandteil des Unterrichts in Ernährung und Haushalt. Für die praktische Erprobung empfiehlt sich die Nutzung von fachspezifischen Unterrichtsräumen, die den erforderlichen Ausstattungs-, Sicherheits- und Hygienestandards entsprechen.

Einfache, grundlegende Arbeitstechniken sind zu vermitteln und zu üben. Bei der Auswahl von Lebensmitteln und beim Zusammenstellen von Speisen und Speisefolgen sind ernährungswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen.

Moderne Technologien und Kommunikationssysteme sind dem Lernanlass entsprechend sinnvoll zu nutzen.

Selbstständigkeit, Übernahme von Verantwortung und Kooperation sind bei der Bewältigung von Aufgaben wesentliche Kompetenzen und daher im Unterricht ausreichend zu üben.

Für den Unterrichtsertrag unerlässlich ist ständiges Üben und Wiederholen von Arbeitsabläufen; Möglichkeiten von Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen sind wahr zu nehmen.

Der Schwierigkeitsgrad der Lehrstoffinhalte ist nach dem individuellen Leistungs- und Entwicklungsstand der Schülerinnen und Schüler kontinuierlich auf den einzelnen Schulstufen aufzubauen.

Sekundarstufe I Lehrstoff:

Ernährung und Gesundheit

Beispielsweise:

Haushalt und Gesellschaft

Beispielsweise:

Verbraucherbildung und Gesundheit

Beispielsweise:

Lebensgestaltung und Gesundheit

Beispielsweise:

Lernziele bis zum Ende der achten Schulstufe:

Bewegung und Sport Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterrichtsgegenstand Bewegung und Sport soll gleichrangig zur Entwicklung der Sach-, Selbst- und Sozialkompetenz beitragen: durch vielseitiges Bewegungskönnen und vielfältige Bewegungserfahrung; Wahrnehmungsfähigkeit für den eigenen Körper und das eigene Bewegungsverhalten; Selbstvertrauen; Entfaltung von Leistungsbereitschaft, Spielgesinnung, Kreativität, Bewegungsfreude und Gesundheitsbewusstsein; Umgang mit Geschlechterrollen im Sport und Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Interessen und Bedürfnisse; partnerschaftliches Handeln; Übernehmen von Aufgaben; Teamfähigkeit und Kooperationsbereitschaft; Durchsetzungsvermögen unter Beachtung fairen Handelns; Regelbewusstsein und interkulturelles Verständnis.

Der Unterrichtsgegenstand Bewegung und Sport gliedert sich in die Teilbereiche:

Die Schülerinnen und Schüler sollen durch exemplarische Auswahl von entsprechenden Inhalten differenziert in den einzelnen Alterstufen, wobei der jeweilige Entwicklungsstand zu berücksichtigen ist, folgende Sinngebungen von Bewegung, Spiel und Sport erfahren:

Grundlagen zum Bewegungshandeln

Könnens- und leistungsorientierte Bewegungshandlungen

Spielerische Bewegungshandlungen

Gestaltende und darstellende Bewegungshandlungen

Gesundheitsorientierte und ausgleichende Bewegungshandlungen

Erlebnisorientierte Bewegungshandlungen

Didaktische Grundsätze:

Die Bildungs- und Lehraufgabe ist in jeder Schulstufe unter Setzen von alters- und entwicklungsgemäßen Schwerpunkten zu erfüllen. Diese Schwerpunkte sind den Teilbereichen des Lehrstoffes (Bewegungshandlungen) gleichmäßig zuzuordnen und auch unter Beachtung geschlechtsspezifischer Anliegen festzulegen.

Bei der Wahl der Lehrwege sowie bei der Festlegung der Anforderungen ist das motorische Entwicklungs- bzw. Leistungsniveau durch Einholen von Informationen und Erhebungen über den Leistungsstand zu berücksichtigen. Leistungskontrollen können einen Lern- und Übungsanreiz für die Schülerinnen und Schüler darstellen und auch als Rückmeldungen für die Unterrichtsplanung und -durchführung herangezogen werden. Die Schülerinnen und Schüler weisen oft eine sehr unterschiedliche Leistungsfähigkeit auf und sollen möglichst nach Beobachtung und Bewegungsdiagnose zusätzlich individuell gefördert werden (Gruppen-, Partner-, Einzelarbeit).

Die Vermittlung der motorischen Grundlagen hat in jedem Fall unter Berücksichtigung gesundheitsorientierter und motorisch fördernder Gesichtspunkte zu erfolgen. Dazu gehören vielfältige Bewegungsangebote unter Bedachtnahme auf die individuelle gesundheitliche und physiologische Reizsetzung, wobei auf die unteren und oberen Grenzen der Wirksamkeit Bedacht zu nehmen ist.

Die Lernbereitschaft kann durch Einbeziehung der Bewegungswelt der Schülerinnen und Schüler und entsprechender Trends im freizeitlichen Bewegungshandeln gesteigert werden. Eine weitere mögliche Motivation zum Sporttreiben sind die Vorbereitung und Teilnahme an jugendgemäßen Vorführungen und Wettkämpfen (Schulvorführungen und -wettkämpfe, Vereins- und Verbandswettkämpfe) sowie das Erwerben von Leistungsabzeichen,

Auf eine sinnvolle Verteilung wie Vielfalt, Ergänzung und Kontrast der Lehrinhalte über die Schulstufen hinweg ist zu achten. Dabei sollen die Inhalte des Unterrichts nicht nur von den Rahmenbedingungen am jeweiligen Schulstandort abhängen, sondern sich auch an den Möglichkeiten bei Schulveranstaltungen und Schulwettkämpfen orientieren, wobei Kooperationen mit außerschulischen Partnern anzustreben sind. Für ausgewählte Inhalte ist auch die Abwicklung des Unterrichts in Kurs- oder Blockform an geeigneten Übungsstätten vorzusehen.

Theoriegeleitete Inhalte sind ausgehend vom Bewegungshandeln zu vermitteln und möglichst in fächerübergreifenden Lehr- und Lernverfahren zu vertiefen.

Eine angestrebte Leistungssteigerung hat sich an von Schülerinnen und Schülern eigen- und mitbestimmten, aber auch an fremdbestimmten Leistungsmaßstäben zu orientieren; die individuellen Voraussetzungen sind dabei zu beachten und kognitive Grundlagen zur Leistungsverbesserung zu vermitteln.

Auf Schulveranstaltungen mit bewegungserziehlichen Inhalten sind die Schülerinnen und Schüler im Unterricht ausreichend vorzubereiten.

Im Unterricht ist zu jeder Zeit ein höchstmögliches Maß an Sicherheit der Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten. Schülerinnen und Schüler sollen Risiko und Gefahren bei der Sportausübung erkennen und einschätzen lernen und selbst und für andere Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung beim Sporttreiben (auch über die Schule hinaus) beitragen oder auch treffen können.

Grundstufe I Lehrstoff: 1. und 2. Schulstufe

Grundlagen zum Bewegungshandeln

Beispielsweise:

Könnens- und leistungsorientierte Bewegungshandlungen

Beispielsweise:

Spielerische Bewegungshandlungen

Beispielsweise:

Gestaltende und darstellende Bewegungshandlungen

Beispielsweise:

Gesundheitsorientiert – ausgleichende Bewegungshandlungen

Beispielsweise:

Erlebnisorientierte Bewegungshandlungen

Grundstufe II Lehrstoff 3. und 4. Schulstufe

Grundlagen zum Bewegungshandeln

Beispielsweise:

Könnens- und leistungsorientierte Bewegungshandlungen

Beispielsweise:

Spielerische Bewegungshandlungen

Beispielsweise:

Gestaltende und darstellende Bewegungshandlungen

Beispielsweise:

Gesundheitsorientiert – ausgleichende Bewegungshandlungen

Beispielsweise:

Erlebnisorientierte Bewegungshandlungen

Beispielsweise:

Sekundarstufe I Lehrstoff 5. und 6. Schulstufe

Grundlagen zum Bewegungshandeln

Beispielsweise:

Könnens- und leistungsorientierte Bewegungshandlungen

Beispielsweise:

Spielerische Bewegungshandlungen

Beispielsweise:

Gestaltende und darstellende Bewegungshandlungen

Beispielsweise:

Gesundheitsorientiert – ausgleichende Bewegungshandlungen

Beispielsweise:

Erlebnisorientierte Bewegungshandlungen

Beispielsweise:

Lehrstoff: 7. und 8. Schulstufe

Grundlagen zu Bewegungshandlungen

Beispielsweise:

Könnens- und leistungsorientierte Bewegungshandlungen

Beispielsweise:

Spielerische Bewegungshandlungen

Beispielsweise:

Gestaltende und darstellende Bewegungshandlungen

Beispielsweise:

Gesundheitsorientiert – ausgleichende Bewegungshandlungen

Beispielsweise:

Erlebnisorientierte Bewegungshandlungen

Beispielsweise:

8. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE UND LEHRSTOFF DER VERBINDLICHEN ÜBUNGEN Lebende Fremdsprache
Englisch
Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht hat die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern die Begegnung mit der englischen Sprache in einer motivierenden Atmosphäre zu ermöglichen, ihr Interesse für diese Sprache zu wecken, ihre kognitiven, emotionalen und kreativen Fähigkeiten zu nutzen und zu erweitern.

Sprachverhalten ist zu entwickeln, um die englische Sprache als Verständigungsmittel im Alltag gebrauchen zu können.

Darüber hinaus sollen alle Möglichkeiten zu sozialem Lernen wahrgenommen werden, die sich beim gemeinsamen Lernen einer fremden Sprache ergeben.

Hören, Sprechen, Lesen und Schreiben stehen in einem engen Zusammenhang und haben die gemeinsame Aufgabe, einen ganzheitlichen Erziehungs- und Lernprozess in Gang zu setzen.

Diese Teilbereiche sind fächerübergreifend anzuwenden, ergänzen sich gegenseitig, greifen ineinander und führen zum richtigen Verständnis und Gebrauch der englischen Sprache hin.

Einblicke in die Lebensgewohnheiten der Menschen in englischsprachigen Ländern sind zu vermitteln und können zu einer aufgeschlossenen Haltung gegenüber Menschen anderer Sprachgemeinschaften allgemein beitragen.

Schwerpunkte sind:

Didaktische Grundsätze:

Aus lernpsychologischen Gründen sollte der Englischunterricht – sofern dies organisatorisch möglich ist – in den Gesamtunterricht integriert werden und sich thematisch am Unterricht anderer Gegenstände orientieren.

Der Englischunterricht hat in erster Linie den Aufbau mündlicher Kommunikationsfähigkeit zum Schwerpunkt.

Das Hörverstehen ist durch regelmäßige Hörübungen sowohl durch das Verstehenlernen der Äußerungen von Lehrerinnen bzw. Lehrern und Mitschülerinnen und Mitschüler als auch durch das Lösen von gezielten Aufgaben zum Hörverstehen anhand von geeigneten Hörtexten zu entwickeln. Dabei sind die Aufgaben in den ersten beiden Lernjahren so zu gestalten, dass sie ohne Lese- und Schreibfertigkeiten bewältigt werden können.

Der Sprechunterricht hat anhand von Dialogen Situationen aus der Erlebniswelt der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen. Es ist notwendig, sich auf einen leicht erlernbaren jedoch vielseitig verwendbaren Wortschatz zu beschränken. Dieser Wortschatz ist immer wieder in kurzen, abwechslungsreichen Übungen zu wiederholen, zu festigen, in neuen Zusammenhängen zu verwenden und so weit wie möglich zu erweitern.

Durch Verwendung von zB rhythmischen Sprechübungen und kurzen Reimen werden Ausspracheübungen attraktiv und interessant gestaltet.

Leseverstehen beschränkt sich auf zusammenhängende Äußerungen in Verbindung mit den jeweiligen Themen.

Der passive Wortschatz gewinnt vor allem bei der Entwicklung von sinnerfassendem Lesen Bedeutung. Erst daraus kann ein aktiver Wortschatz individuell entwickelt und aufgebaut werden. Lautes Lesen trägt wesentlich zur Schulung der Aussprache bei; es sollen in der Regel gemeinsam erarbeitete Texte von den Schülerinnen und Schülern laut gelesen werden.

Schreiben ist als eigene Fertigkeit nur in bescheidenem Ausmaß anzustreben. Grundsätzlich ist nichts zu schreiben, was nicht durch vorangegangene Sprechübungen abgesichert ist.

Die Themen des Fremdsprachenlernens ergeben sich aus der Jahresplanung und werden im Laufe der Unterrichtsjahre immer wieder erarbeitet und erweitert.

Folgende Themen bieten sich beispielsweise an:

Grundstufe II Lehrstoff: 3. und 4. Schulstufe

Schulung des Hörens und Hörverstehens; Bewältigung einfacher Sprechsituationen

Beispielsweise:

Lernziele bis zum Ende der vierten Schulstufe:

Sekundarstufe I Lehrstoff: 5. und 6. Schulstufe

Schulung des Hörens und Hörverstehens; Bewältigung komplexerer Sprechsituationen

Beispielsweise:

Lernziele bis zum Ende der sechsten Schulstufe:

Lehrstoff: 7. und 8. Schulstufe

Schulung des Hörens und Hörverstehens; Bewältigung von Sprech- und Alltagssituationen

Beispielsweise:

Lernziele bis zum Ende der achten Schulstufe:

Verkehrserziehung Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen durch die Verkehrserziehung zum bewussten Wahrnehmen, zu einer kritischen, verantwortungsvollen und umweltbewussten Einstellung und zu überlegtem Handeln in Verkehrssituationen geführt werden.

Verkehrserziehung soll:

Schwerpunkte sind:

Didaktische Grundsätze:

Verkehrserziehung ist ihrem Wesen nach auf die Aneignung normgerechten, situationsangemessenen Verhaltens, das der eigenen Sicherheit und der Sicherheit anderer dient, ausgerichtet.

Neben sachlichem Lernen ist Verkehrserziehung wesentlich auch auf soziales Lernen ausgerichtet. Jeder trägt nicht nur für sich selbst, sondern im hohen Maß auch für andere Verantwortung. Durch Prozesse der Selbsterfahrung im Unterricht ist den Schülerinnen und Schülern zu vermitteln, dass in einer Verkehrsgemeinschaft alle Verantwortung zu tragen haben.

Lerninhalte und Anlässe orientieren sich an realen Verkehrsereignissen und -situationen im Umfeld der Schülerinnen und Schüler. Dies schließt die Möglichkeit von Gelegenheitsunterricht ein.

Üben, regelmäßiges Wiederholen und systematische Festigung von Verkehrsregeln in verschiedenen Zusammenhängen und aus verschiedenen Blickwinkeln sind Voraussetzungen für die Sicherung des Unterrichtsertrags.

Verkehrserziehung soll so angelegt werden, dass sie von jeder Schülerin und von jedem Schüler als etwas Wichtiges, Lebensbedeutsames erkannt und akzeptiert wird. Richtiges und zunehmend selbstständiges Verhalten sollte als echte Lernleistung anerkannt und verstärkt werden.

Der Schwierigkeitsgrad der Lehrstoffinhalte ist nach dem individuellen Leistungs- und Entwicklungsstand der Schülerinnen und Schüler kontinuierlich auf den einzelnen Schulstufen aufzubauen.

Grundstufe römisch eins und II Lehrstoff: 1. bis 4. Schulstufe

Verkehrsregeln und Verhalten im Straßenverkehr

Beispielsweise:

Berufsorientierung Bildungs- und Lehraufgabe:

Berufsorientierung findet viele Ansatzpunkte in anderen Unterrichtsgegenständen, verfolgt jedoch darüber hinausgehend eigenständige Ziele. Der Unterricht in Berufsorientierung strebt die Entscheidungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler an und soll folgende Hauptkomponenten integrieren: Ichstärke (Selbstkompetenz) und Wissen um die bzw. Auseinandersetzung mit der Arbeits- bzw. Berufswelt (Sach- und Methodenkompetenz). Sozialkompetenz gewinnt steigende Bedeutung in der Arbeits- bzw. Berufswelt und soll im Rahmen der Berufsorientierung geübt und gefestigt sein.

Somit soll ein wesentlicher Beitrag zur Persönlichkeitsbildung der Schülerinnen und Schüler geleistet werden. Die Entwicklung und Stärkung von Hoffnung, Wille, Entscheidungsfähigkeit, Zielstrebigkeit, Tüchtigkeit, Leistungsbereitschaft, Durchhaltevermögen und Beziehungsfähigkeit soll dabei im Mittelpunkt stehen.

Berufsorientierung soll die Begegnung der Schülerinnen und Schüler mit der Arbeits- bzw. Berufswelt vorbereiten und möglichst viele praktische Einblicke in das Berufsleben bieten. Der Unterricht soll Interesse an einer künftigen Berufsarbeit wecken, aber auch falsche Erwartungen richtig stellen.

Berufsorientierung hat wesentlich dazu beizutragen, dass sich die Schülerinnen und Schüler mit ihren persönlichen Fähigkeiten, Neigungen und Interessen auseinander setzen.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht soll den prozesshaften Charakter der Berufsorientierung berücksichtigen. Er soll die Berufswahl einleiten, begleiten und zur selbstständigen Berufswahlentscheidung hinführen. Dabei ist auf berufsorientierende Inhalte anderer Unterrichtsgegenstände, auch früherer Schulstufen, Bezug zu nehmen.

Die Beiträge der Berufsorientierung zur Persönlichkeitsbildung bedingen eine besondere Art der Unterrichtsgestaltung: anschauliches, unmittelbares Erleben und Selbsttätigkeit sowie die Berücksichtigung der persönlichen Erlebnis- und Erfahrungswelt der Schülerinnen und Schüler sind dafür Voraussetzung.

Für die Umsetzung im Unterricht bieten sich Klassengespräche, Rollenspiele, Gruppenarbeit, selbstständige Einzelarbeit und direkte Begegnungen der Schülerinnen und Schüler mit Personen und Einrichtungen aus der Arbeits- bzw. Berufswelt oder dem Ausbildungsbereich (Realbegegnungen wie Betriebs-, Berufs- und Schulerkundungen, Berufspraktische Tage, Besuch von Messen und weiteren Veranstaltungen zur Berufsinformation usw.) an.

Sie erfordern eine fundierte Vor- und Nachbereitung mit den Schülerinnen und Schülern und eine intensive Kooperation zwischen den Schulen und Betrieben. Bei der Terminisierung ist auf den Gesamtablauf des Berufsorientierungsprozesses zu achten.

Eine intensive Zusammenarbeit mit Erziehungsberechtigten sowie mit außerschulischen Einrichtungen und Institutionen bildet einen wichtigen Schwerpunkt in der Berufsorientierung.

Lehrstoff: 7. und 8. Schulstufe

Bedeutung und Aspekte von Arbeit und Beruf

Beispielsweise:

Lernziele bis zum Ende der achten Schulstufe:

9. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE UND LEHRSTOFF DER UNVERBINDLICHEN ÜBUNGEN UND FREIGEGENSTÄNDE

Die Inhalte der unverbindlichen Übungen Verkehrserziehung, Lebende Fremdsprache Englisch, Berufsorientierung, Bewegung und Sport sowie Technisches Werken und Textiles Werken enthalten vertiefende Angebote aus dem Lehrplan der entsprechenden Pflichtgegenstände bzw. der verbindlichen Übungen mit Schwerpunktsetzungen gemäß den Interessen und Bedürfnissen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.

Die Inhalte der unverbindlichen Übungen Interessens- und Begabungsförderung, Chorgesang, Spielmusik, Darstellendes Spiel, Einführung in die Informatik und Muttersprachlicher Unterricht orientieren sich am Lehrplan der Volks- bzw. der Mittelschule.

Der Inhalt des Freigegenstandes Lebende Fremdsprache Englisch enthält vertiefende Angebote aus dem Lehrplan der verbindlichen Übung Lebende Fremdsprache Englisch mit Schwerpunktsetzungen gemäß den Interessen und Bedürfnissen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.

10. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE UND LEHRSTOFF DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE DER DEUTSCHFÖRDERKLASSEN A. GRUNDSTUFE I UND II Deutsch in der Deutschförderklasse

Wie Anlage A Zehnter Teil Abschnitt B

Weitere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen

Für die weiteren Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen ist der jeweilige Lehrstoff wie im 7. und 8. Teil anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Freigegenstände und unverbindliche Übungen

Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen ist der jeweilige Lehrstoff wie im 9. Teil anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

B. SEKUNDARSTUFE I

Deutsch in der Deutschförderklasse

Wie Anlage A Zehnter Teil Abschnitt C

Weitere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen

Für die weiteren Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen ist der jeweilige Lehrstoff wie im 7. und 8. Teil anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Freigegenstände und unverbindliche Übungen

Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen ist der jeweilige Lehrstoff wie im 9. Teil anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Zuletzt aktualisiert am

21.10.2024

Gesetzesnummer

10009275

Dokumentnummer

NOR40226203