Absatz eins,Die Bedarfsprüfung hat sich auf den Bereich der gesamten Sozialversicherung zu erstrecken. Dabei sind die im Paragraph eins, genannten Bauvorhaben einer eingehenden Prüfung nach den folgenden Kriterien zu unterziehen:
- Ziffer einsIst-Zustand vor Durchführung des Bauvorhabens;
- Ziffer 2Motive des Versicherungsträgers für das Bauvorhaben;
- Ziffer 3geplante Durchführung des Bauvorhabens;
- Ziffer 4regionaler Bedarf in Bezug auf das Bauvorhaben;
- Ziffer 5überregionaler Bedarf in Bezug auf das Bauvorhaben;
- Ziffer 6Zweckmäßigkeit des Bauvorhabens;
- Ziffer 7Wirtschaftlichkeit des Bauvorhabens;
- Ziffer 8voraussichtliche finanzielle Belastung des Versicherungsträgers durch das Bauvorhaben.