Übereinkommen zur Errichtung der Internationalen EU-LAK-Stiftung
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 111 aus 2020,
Vertrag – Multilateral
Paragraph 0
21.08.2020
25.05.2021
59/04 EU – EWR
Übereinkommen zur Errichtung der Internationalen EU-LAK-Stiftung
StF: BGBl. III Nr. 111/2020 (NR: GP XXVII RV 38 AB 83 S. 34. BR: AB 10336 S. 907.)
BGBl. III Nr. 24/2021 (K – Geltungsbereich)
Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch, Ungarisch
*Antigua/Barbuda römisch drei 111 aus 2020, *Belgien römisch drei 111 aus 2020, *Belize römisch drei 111 aus 2020, *Bolivien römisch drei 111 aus 2020, *Deutschland römisch drei 111 aus 2020, *Dominica römisch drei 111 aus 2020, *Dominikanische R römisch drei 111 aus 2020, *Ecuador römisch drei 111 aus 2020, *El Salvador römisch drei 111 aus 2020, *Estland römisch drei 111 aus 2020, *Finnland römisch drei 111 aus 2020, *Frankreich römisch drei 111 aus 2020, *Grenada römisch drei 111 aus 2020, *Jamaika römisch drei 111 aus 2020, *Kroatien römisch drei 111 aus 2020, *Kuba römisch drei 111 aus 2020, *Lettland römisch drei 111 aus 2020, *Litauen römisch drei 111 aus 2020, *Luxemburg römisch drei 111 aus 2020, *Malta römisch drei 111 aus 2020, *Mexiko römisch drei 111 aus 2020, *Nicaragua römisch drei 111 aus 2020, *Niederlande römisch drei 111 aus 2020, *Panama römisch drei 111 aus 2020, *Paraguay römisch drei 111 aus 2020, *Peru römisch drei 111 aus 2020, *Polen römisch drei 111 aus 2020, *Portugal römisch drei 111 aus 2020, *Schweden römisch drei 111 aus 2020, *Slowenien römisch drei 111 aus 2020, *Spanien römisch drei 111 aus 2020, *St. Kitts/Nevis römisch drei 111 aus 2020, *St. Lucia römisch drei 111 aus 2020, *Tschechische R römisch drei 24 aus 2021, *Ungarn römisch drei 111 aus 2020, *Uruguay römisch drei 111 aus 2020, *Zypern römisch drei 111/2020
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 22. Juli 2020 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt. Das Übereinkommen tritt für Österreich gemäß seinem Artikel 25, Absatz eins, mit 21. August 2020 in Kraft.
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Rates der Europäischen Union haben neben der Europäischen Union folgende weitere Staaten das Übereinkommen ratifiziert oder sind ihm beigetreten:
Antigua und Barbuda, Belgien, Belize, Bolivien, Deutschland, Dominica, Dominikanische Republik, Ecuador, El Salvador, Estland, Finnland, Frankreich, Grenada, Jamaika, Kroatien, Kuba, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Mexiko, Nicaragua, Niederlande, Panama, Paraguay, Peru, Polen, Portugal, Schweden, Slowenien, Spanien, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, Ungarn, Uruguay, Zypern.
Das Übereinkommen wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, Amtsblatt Nummer L 103 vom 12.04.2019 Seite 3, veröffentlicht. Vorbehalte und Erklärungen zu diesem Übereinkommen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website des Rates der EU und des Europäischen Rates unter http://www.consilium.europa.eu/en/documents-publications/treaties-agreements/ abrufbar.
Die Vertragsparteien dieses Übereinkommens –
UNTER HINWEIS auf die Strategische Partnerschaft zwischen Lateinamerika und der Karibik (LAK) und der Europäischen Union (EU), die im Juni 1999 im Rahmen des ersten EU-LAK-Gipfeltreffens in Rio de Janeiro begründet wurde,
EINGEDENK der Initiative, die die Staats- und Regierungschefs Lateinamerikas und der Karibik und der Europäischen Union auf dem fünften EU-LAK-Gipfeltreffen in Lima, Republik Peru, am 16. Mai 2008 angenommen haben,
UNTER HINWEIS auf den Beschluss, die EU-LAK-Stiftung zu errichten, den die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union und Lateinamerikas und der Karibik, der Präsident des Europäischen Rates und der Präsident der Kommission auf dem sechsten EU-LAK-Gipfeltreffen in Madrid, Spanien, am 18. Mai 2010 angenommen haben,
UNTER HINWEIS auf die Errichtung einer vorläufigen Stiftung in der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2011, die ihre Tätigkeit beenden und aufgelöst werden wird, wenn das internationale Übereinkommen zur Errichtung der EU-LAK-Stiftung in Kraft tritt,
IN BEKRÄFTIGUNG der Notwendigkeit der Gründung einer zwischenstaatlichen internationalen Organisation nach dem Völkerrecht durch ein „Internationales Übereinkommen zur Errichtung der EU-LAK-Stiftung auf der Grundlage des auf einem Ministertreffen am Rande des sechsten EU-LAK-Gipfels in Madrid angenommenen Mandats“ als Beitrag zur Stärkung der bestehenden Bindungen zwischen den lateinamerikanischen und den karibischen Staaten, der EU und den EU-Mitgliedstaaten –
SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:
07.06.2021
20011261
NOR40226079