Absatz einsDer Stiftungsrat wählt den Präsidenten aus den von den Mitgliedern der EU-LAK-Stiftung vorgeschlagenen Kandidaten aus. Der Präsident wird für eine Amtszeit von vier Jahren ernannt, die einmal verlängert werden kann.
Übereinkommen zur Errichtung der Internationalen EU-LAK-Stiftung
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 111 aus 2020,
Vertrag – Multilateral
Artikel 14,
21.08.2020
59/04 EU – EWR
Mehrjahresprogramm
20.08.2020
20011261
NOR40226062