Absatz einsDer Stiftungsrat setzt sich aus Vertretern der Mitglieder der EU-LAK-Stiftung zusammen. Er tritt auf der Ebene hoher Beamter und gegebenenfalls auf der Ebene der Außenminister anlässlich der CELAC-EU-Gipfeltreffen zusammen.
Übereinkommen zur Errichtung der Internationalen EU-LAK-Stiftung
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 111 aus 2020,
Vertrag – Multilateral
Artikel 9,
21.08.2020
59/04 EU – EWR
20.08.2020
20011261
NOR40226057