- Ziffer eins6 % der Bemessungsgrundlage, wenn sich der Betrieb in einer Gemeinde mit höchstens 5 000 Einwohnern befindet; höchstens jedoch 24 000 Euro.
- Ziffer 24 % der Bemessungsgrundlage, wenn sich der Betrieb in einer Gemeinde mit mehr als 5 000, aber höchstens 10 000 Einwohnern befindet; höchstens jedoch 16 000 Euro.
- Ziffer 32 % der Bemessungsgrundlage, wenn sich der Betrieb in einer Gemeinde mit mehr als 10 000 Einwohnern befindet; höchstens jedoch 8 000 Euro.