Kurztitel
Interventionsverordnung 2020
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 343/2020Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 343 aus 2020,
Index
82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Text
Anlage 2
Zu den §§ 6 und 13Zu den Paragraphen 6 und 13
Struktur und Inhalt des Maßnahmenkataloges
Diese Anlage enthält Interventionsmaßnahmen für die verschiedenen Phasen einer Notfallexpositionssituation sowie für die Spätphase.
A. Maßnahmen in der Vorwarnphase:
Aktivierung des Notfallmanagements
Regelmäßige Information der Öffentlichkeit
Warnung der betroffenen Bevölkerung
Ankündigung des Aufenthalts in Gebäuden
Vorbereitung der Einnahme von Kaliumiodid-Tabletten
Maßnahmen im Bereich Landwirtschaft und Nutztierhaltung:
Unverzügliche Ernte von vermarktungsfähigen Produkten, insbesondere von lagerfähigen Produkten
Schließen von Gewächshäusern
Verbringung von Nutztieren in Stallungen
Schließen von Stallungen, Vorplatzausläufen und Abdecken von Offenfronten
Unterbinden des Zulaufs von Zisternen und Wasserspeichergefäßen
B. Maßnahmen in der Kontaminierungsphase:
Regelmäßige Information der Öffentlichkeit
Alarmierung der betroffenen Bevölkerung
Verstärktes Mess- und Probenahmeprogramm
Einnahme von Kaliumiodid-Tabletten
Schließen von Fenstern und Türen, Abschalten von Lüftungs- und Klimaanlagen
Empfehlung zum Konsumverzicht kontaminierter Lebensmittel (aus der Selbstversorgung), insbesondere von Freilandgemüse
Empfehlung zum Nichtbetreten von gefährdeten Gebieten – Zugangsbeschränkung
Aufenthaltsbeschränkungen im Freien zB Absage von Veranstaltungen im Freien
Beschränkung von Arbeiten im Freien
Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung bei Interventionen und dringend notwendigen Arbeiten
Empfehlung besonderer Hygienemaßnahmen
Schutz vor Kontaminationen der Haut im Freien
Dekontaminierung von Personen und Haustieren vor Betreten der Wohnung
Reiseempfehlungen und -einschränkungen
Maßnahmen im Bereich Landwirtschaft und Nutztierhaltung:
Weideverbot für Nutztiere
Einschränkungen der Nutzung von Futtermitteln
Verzicht auf die Speicherung und Nutzung kontaminierten Wassers
Maßnahmen im Bereich der Inverkehrbringung von Lebensmitteln:
Einschränkungen des Inverkehrbringens von Lebensmitteln
C. Maßnahmen in der Zwischen- und Spätphase:
Überprüfung der Interventionsmaßnahmen aus der Vorwarn- und Kontaminierungsphase
Information der Öffentlichkeit:
Regelmäßige Information der Öffentlichkeit
Information der betroffenen Bevölkerung über mögliche Gesundheitsrisiken und über die verfügbaren Mittel zur Verringerung ihrer Exposition
Verstärktes Probenahmeprogramm, Überwachung von Lebens- und Futtermitteln, Umweltüberwachung (System zur Überwachung der Strahlenexposition, Langzeitmonitoring)
Reiseempfehlungen und -einschränkungen
Vermeidung bzw. Einschränkung von Sport im Freien in höher kontaminierten Gebieten
Wechsel von Luftfiltern in Anlagen und Fahrzeugen
Reinigen von kontaminierten Fahrzeugen
Schutzmaßnahmen bei Interventionen und dringend notwendigen Arbeiten
Zugangsbeschränkungen zu bzw. Sperren von hoch kontaminierten Gebieten:
Abgrenzung der betroffenen Gebiete
Bestimmung der betroffenen Einzelpersonen der Bevölkerung
Kontrollierter Zugang zu bzw. Sperren von betroffenen Gebieten
Beschränkungen für die Lebensbedingungen in diesen Gebieten
Maßnahmen im Bereich Landwirtschaft und Nutztierhaltung:
Einschränkung der Nutzung von Futtermitteln
Einschränkung des Inverkehrbringens von Futtermitteln
Vorrangige Verwendung von unkontaminiertem Futter während der letzten Wochen vor der Schlachtung
Beschränkungen für das Aufbringen von Klärschlamm
Entsorgungsmaßnahmen von kontaminierten pflanzlichen Lebens- und Futtermitteln – In-situ-Entsorgung
Maßnahmen zur Vermeidung zusätzlicher Kontamination durch kontaminiertes Wasser
Vorverlegung des Zeitpunkts der Schlachtung von Nutztieren
Verschieben der Ernte zwecks Abklingen kurzlebiger Radionuklide
Lagerung von Futtermitteln zwecks Abklingen kurzlebiger Radionuklide
Dekontaminierungsmaßnahmen landwirtschaftlich genutzter Böden
Maßnahmen im Bereich Lebensmittelerzeugung und -inverkehrbringung sowie Konsum von Lebensmitteln:
Entsorgung von kontaminierten tierischen Lebensmitteln: Milch
Entsorgung von kontaminierten tierischen Lebensmitteln, insbesondere Fleisch
Entsorgungsmaßnahmen von kontaminierten pflanzlichen Lebens- und Futtermitteln – In-situ-Entsorgung
Geeignete industrielle Verarbeitung von Lebensmitteln zur Verringerung der Kontamination
Lagerung und Konservierung von Lebensmitteln zwecks Abklingen kurzlebiger Radionuklide
Behandlung von Lebensmitteln im Haushalt
Dekontaminierungsmaßnahmen in Siedlungsgebieten:
Dekontaminierungsmaßnahmen an Erdreich, Grasflächen und Pflanzen
Dekontaminierungsmaßnahmen an Gebäuden
Dekontaminierungsmaßnahmen an Innenraumflächen und Gegenständen in Gebäuden
Dekontaminierungsmaßnahmen an Straßen und Plätzen
Dekontaminierungsmaßnahmen an Kinderspielplätzen
Entsorgung kontaminierter Materialien:
Schutzmaßnahmen bei Entsorgung kontaminierter Abfälle und Klärschlämme
Transport und Verbrennung von Klärschlamm in Müllverbrennungsanlagen
Behandlung von kontaminierten Luftfiltern
Registrierung, Gesundheitsscreening und medizinische Langzeitüberwachung
Einrichtung einer Infrastruktur zur Unterstützung von Selbsthilfe-Schutzmaßnahmen in betroffenen Gebieten
Schlagworte
Reiseeinschränkung, Lebensmittelinverkehrbringung, Messprogramm, Lüftungsanlage, Zwischenphase, Vorwarnphase, Lebensmittel