Kurztitel

Allgemeine Strahlenschutzverordnung 2020

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 339 aus 2020,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 8,

Inkrafttretensdatum

01.08.2020

Abkürzung

AllgStrSchV 2020

Index

82/02 Gesundheitsrecht allgemein

Text

Anlage 8

Zu Paragraph 42,

Angaben zu hoch radioaktiven umschlossenen Quellen

  1. Ziffer eins
    Angaben zur Quelle:
    • Strichaufzählung
      Identifizierungsnummer
    • Strichaufzählung
      Tätigkeit
  2. Ziffer 2
    Angaben zur Bewilligungsinhaberin/zum Bewilligungsinhaber:
    • Strichaufzählung
      Name, Adresse und gegebenenfalls Firmenbuchnummer
    • Strichaufzählung
      Ansprechperson
    • Strichaufzählung
      Angabe, ob es sich um Herstellerin/Hersteller, Lieferantin/Lieferanten oder Nutzerin/Nutzer handelt
  3. Ziffer 3
    Angaben zur Bewilligung:
    • Strichaufzählung
      ausstellende Behörde
    • Strichaufzählung
      Geschäftszahl, Ausstellungsdatum, gegebenenfalls Gültigkeitsdauer
  4. Ziffer 4
    Angaben zum Hersteller/zur Herstellerin oder zur Lieferantin/zum Lieferanten oder, sofern die Herstellerin/der Hersteller außerhalb der Europäischen Gemeinschaft niedergelassen ist, zur Importeurin/zum Importeur:
    • Strichaufzählung
      Name und Adresse
  5. Ziffer 5
    Merkmale der Quelle:
    • Strichaufzählung
      Radionuklid und Aktivität samt Referenzzeitpunkt
    • Strichaufzählung
      physikalische und chemische Eigenschaften
    • Strichaufzählung
      optionale Angaben: Herstellungsjahr, Quellentyp, Kennung der Kapsel, ISO-Einstufung, ANSI-Einstufung, IAEO-Quellenkategorie, Neutronenquelle: ja/nein, Neutronenquellentarget, Neutronenfluss
  6. Ziffer 6
    Angaben zur Nutzung der Quelle:
    • Strichaufzählung
      ortsfeste Nutzung, Lagerung oder mobile Nutzung
  7. Ziffer 7
    Angaben zum Standort der Quelle, falls abweichend von Ziffer 2 :,
    • Strichaufzählung
      Name und Adresse
    • Strichaufzählung
      Ansprechperson
  8. Ziffer 8
    Angaben zum Bezug der Quelle:
    • Strichaufzählung
      Bezugsdatum
    • Strichaufzählung
      bezogen von:
      • Strichaufzählung
        Name und Adresse
      • Strichaufzählung
        Angabe, ob es sich um Herstellerin/Hersteller, Lieferantin/Lieferanten oder Nutzerin/Nutzer handelt
  9. Ziffer 9
    Angaben zur Weitergabe der Quelle:
    • Strichaufzählung
      Datum der Weitergabe
    • Strichaufzählung
      Weitergabe an:
      • Strichaufzählung
        Name und Adresse
      • Strichaufzählung
        Angabe, ob es sich um Herstellerin/Hersteller, Lieferantin/Lieferanten oder Nutzerin/Nutzer handelt
    • Strichaufzählung
      Angaben zur Bewilligung der Empfängerin/des Empfängers:
      • Strichaufzählung
        ausstellende Behörde
      • Strichaufzählung
        Geschäftszahl, Ausstellungsdatum, gegebenenfalls Gültigkeitsdauer
  10. Ziffer 10
    Angaben zur operativen Kontrolle der Quelle:
    • Strichaufzählung
      Art der Kontrolle
    • Strichaufzählung
      Datum
  11. Ziffer 11
    allfällige sonstige Angaben zur Quelle:
    • Strichaufzählung
      Datum des Verlusts
    • Strichaufzählung
      Datum des Diebstahls
    • Strichaufzählung
      Datum und Ort des Wiederauffindens

Zuletzt aktualisiert am

04.08.2020

Gesetzesnummer

20011249

Dokumentnummer

NOR40225538