Absatz eins,Strahlenschutzbeauftragte, die im Rahmen von medizinischen Expositionen oder in der Veterinärmedizin tätig sind, müssen erfolgreich abgeschlossen haben:
- Ziffer einseine der folgenden Ausbildungen
- Litera aUniversitätsausbildung in Human-, Zahn- oder Veterinärmedizin oder
- Litera beinschlägige naturwissenschaftliche oder technische Ausbildung an einer Universität, Fachhochschule oder berufsbildenden höheren Schule oder
- Litera cAusbildung im radiologisch-technischen Dienst gemäß dem Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste (MTD-Gesetz), Bundesgesetzblatt Nr. 460 aus 1992,,
und - Ziffer 2Strahlenschutzausbildung gemäß Anlage 18 Abschnitt A bzw. B.