Absatz eins,Einem Antrag auf Bewilligung einer Tätigkeit – ausgenommen Tätigkeiten mit natürlich vorkommenden radioaktiven Materialien – sind Unterlagen beizulegen, die Folgendes enthalten:
- Ziffer einsgenaue Beschreibung der beabsichtigten Tätigkeit;
- Ziffer 2technische und sonstige strahlenschutzrelevante Angaben zur Strahlenquelle;
- Ziffer 3gegebenenfalls eine planmäßige Darstellung, aus der der Aufstellungsort der Strahlenquelle und die bautechnischen Strahlenschutzmaßnahmen hervorgehen;
- Ziffer 4gegebenenfalls Maßnahmen zur Sicherung von radioaktiven Quellen;
- Ziffer 5gegebenenfalls Angaben zu Ableitungen;
- Ziffer 6gegebenenfalls Angaben zu radioaktiven Abfällen hinsichtlich
- Litera aArt und durchschnittliche Menge pro Jahr,
- Litera bder enthaltenen Radionuklide sowie deren Aktivitätskonzentrationen,
- Litera cder vorgesehenen Beseitigung,
- Litera deiner allfälligen temporären Lagerung;
- Ziffer 7Ausbildungsnachweise der/des genannten Strahlenschutzbeauftragten;
- Ziffer 8erwartete berufliche Exposition und Exposition der Bevölkerung im Normalbetrieb, sofern für die betreffende Tätigkeit nicht schon ausreichende Erfahrungswerte dafür vorliegen;
- Ziffer 9alle sonstigen für eine Beurteilung des Antrages erforderlichen Informationen.