Absatz einsDie einen Fachhochschul-Bachelorstudiengang abschließende Gesamtprüfung gemäß Paragraph 3, Absatz 2, Ziffer 6, ist als kommissionelle Prüfung vor einem facheinschlägigen Prüfungssenat abzulegen. Die Prüfung setzt sich aus den Prüfungsteilen
- Ziffer einsPrüfungsgespräch über die durchgeführten Bachelorarbeiten sowie
- Ziffer 2deren Querverbindungen zu relevanten Fächern des Studienplans
zusammen.