Absatz einsDie Generalversammlung besteht aus vierzehn Mitgliedern, und zwar:
- Ziffer einszwei Mitgliedern, die durch den Beirat für Wirtschafts- und Sozialfragen,
- Ziffer 2zwei Mitgliedern, die durch die Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft,
- Ziffer 3zwei Mitgliedern, die durch die Universitätenkonferenz,
- Ziffer 4zwei Mitgliedern, die durch die Fachhochschulkonferenz,
- Ziffer 5zwei Mitgliedern, die durch die Österreichische Privatuniversitätenkonferenz,
- Ziffer 6zwei Mitgliedern, die durch die Rektorinnen- und Rektorenkonferenz der österreichischen Pädagogischen Hochschulen, und
- Ziffer 7zwei Mitgliedern, die durch das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
nominiert werden.