Absatz einsDas Board besteht aus vierzehn Mitgliedern, für die Folgendes gilt:
- Ziffer einsAcht Mitglieder müssen Expertinnen und Experten aus dem Bereich des Hochschulwesens sein und über wissenschaftliche oder wissenschaftlich-künstlerische Qualifikation und Erfahrung im Bereich der Qualitätssicherung verfügen und unterschiedliche Hochschulsektoren repräsentieren.
- Ziffer 2Zwei Mitglieder sind aus dem Kreis der Vertreterinnen und Vertreter der Studierenden zu bestellen.
- Ziffer 3Vier Mitglieder sind aus dem Bereich der Berufspraxis zu bestellen. Sie müssen Kenntnisse des nationalen oder internationalen Hochschulwesens und Erfahrung in für Hochschulen relevanten Berufsfeldern haben, Urteilsfähigkeit über Angelegenheiten der Qualitätssicherung besitzen und aufgrund ihrer hervorragenden Kenntnisse und Erfahrungen einen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria leisten können.
- Ziffer 4Mindestens die Hälfte der Mitglieder gemäß Ziffer eins und 2 sind jeweils ausländische Vertreterinnen und Vertreter.