VfGH-Ausspruch, dass Wortfolgen in Paragraph 2, Absatz 4, der Verordnung betreffend vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 gesetzwidrig waren
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 340 aus 2020,
K
Artikel eins
30.07.2020
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 14. Juli 2020, römisch fünf 411/2020-17, dem Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zugestellt am 22. Juli 2020, zu Recht erkannt:
römisch zwei. Die als gesetzwidrig festgestellten Bestimmungen sind nicht mehr anzuwenden.
07.09.2021
20011246
NOR40225303