Kurztitel

Österreichische Bibliothekenverbund und Service Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 15 aus 2002, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 80 aus 2020,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

01.01.2021

Index

77 Kunst, Kultur

Text

Errichtung

Paragraph eins,

  1. Absatz eins,Zur Wahrnehmung der bisher von der „Arbeitsgruppe Bibliotheksautomation“ wahrgenommenen Aufgaben wird eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung errichtet. Diese Gesellschaft führt die Firma „die Österreichische Bibliothekenverbund und Service Gesellschaft m. b. H.“ (im Folgenden: die Gesellschaft) und steht zu 100% im Eigentum des Bundes. Die Gesellschaft entsteht unter Ausschluss des Paragraph 2, Absatz eins, GmbH-Gesetz, RGBl. Nr. 58 aus 1906,, mit In-Kraft-Treten dieses Bundesgesetzes. Im Übrigen ist, soweit dieses Gesetz keine abweichenden Vorschriften enthält, das Gesetz über die Gesellschaften mit beschränkter Haftung anzuwenden.
  2. Absatz 2,Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt Nominale 100 000 Euro. Es ist durch die Vermögensübertragung gemäß Paragraph 2, aufgebracht und steht zur freien Verfügung der Geschäftsführung. Auf die Vermögensübertragung sind gemäß Paragraph 6 a, Absatz 4, GmbH-Gesetz die aktienrechtlichen Vorschriften über die Gründung mit Sacheinlagen anzuwenden.
  3. Absatz 3,Der Sitz der Gesellschaft ist Wien. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Die Ausübung der Gesellschafterrechte für den Bund obliegt der Bundesministerin oder dem Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung.

Zuletzt aktualisiert am

31.07.2020

Gesetzesnummer

20001734

Dokumentnummer

NOR40225209