Anforderungen an Futtermittel, insbesondere hinsichtlich deren Gehalt an bestimmten Inhaltsstoffen, Energiewert, Zusammensetzung und hygienische Beschaffenheit, festzusetzen,
Futtermittelgesetz 1999
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 139 aus 1999, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 92 aus 2020,
BG
Paragraph 4,
25.07.2020
FMG 1999
80/04 Wettbewerbsrecht
Die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus hat zum Schutz der Gesundheit von Menschen und Tieren, zur Erhaltung oder Verbesserung der Leistung von Nutztieren, zum Schutz der Verbraucher im geschäftlichen Verkehr und zur Umsetzung von Rechtsvorschriften der Europäischen Union, entsprechend dem Stand der Wissenschaft und Technik, im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz durch Verordnung
28.07.2020
10011183
NOR40224904